2011/795/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 30. November 2011 zur Festsetzung der finanziellen Beteiligung der Union an den im Rahmen der Dringlichkeitsmaßnahmen zur Bekämpfung der vesikulären Schweinekrankheit in Italien im Jahr 2009 entstandenen Kosten (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2011) 8715)
Text
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Article 1
Die finanzielle Beteiligung der Union an den im Rahmen der Tilgung der vesikulären Schweinekrankheit in Italien im Jahr 2009 entstandenen Kosten wird auf 93998,39 EUR festgesetzt. Dies ist ein Finanzierungsbeschluss im Sinne von Artikel 75 der Haushaltsordnung.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Italienische Republik gerichtet.
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