2011/801/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 30. November 2011 zur Festsetzung der finanziellen Beteiligung der Union an den im Zusammenhang mit den Notimpfungsplänen gegen die Blauzungenkrankheit in Frankreich 2007 und 2008 entstandenen Kosten (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2011) 8727)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die finanzielle Beteiligung der Union an den im Rahmen der Tilgung der Blauzungenkrankheit in Frankreich 2007 und 2008 entstandenen Kosten wird auf 23162004,20 EUR festgesetzt. Dieser Beschluss stellt einen Finanzierungsbeschluss im Sinne des Artikels 75 der Haushaltsordnung dar.
Article 2
Der Restbetrag der finanziellen Beteiligung wird auf 2041295,20 EUR festgesetzt.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Französische Republik gerichtet.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions