2011/809/EU: Beschluss des Rates vom 30. November 2011 über den von der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zu vertretenden Standpunkt über die Verlängerung der WTO-Ausnahmeregelung bezüglich der präferenziellen Handelsregelung für die westlichen Balkanstaaten durch die EU
Text
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Article 1
Der von der Union im Allgemeine Rat der der Welthandelsorganisation zu vertretende Standpunkt ist, die Verlängerung der WTO-Ausnahmeregelung für die westlichen Balkanstaaten bis zum 31. Dezember 2016 zu befürworten. Dieser Standpunkt wird von die Kommission vertreten.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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