2011/821/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 7. Dezember 2011 über die Anerkennung von Kap Verde gemäß der Richtlinie 2008/106/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Systeme für die Ausbildung von Seeleuten und die Verfahren der Zeugniserteilung (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2011) 8998) Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
Kap Verde wird für die Zwecke des Artikels 19 der Richtlinie 2008/106/EG hinsichtlich der Systeme für die Ausbildung von Seeleuten und der Verfahren für die Erteilung von Befähigungszeugnissen anerkannt.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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