Beschluss 2011/845/GASP des Rates vom 16. Dezember 2011 über die vorübergehende Aufnahme bestimmter Palästinenser in Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die in Artikel 2 des Gemeinsamen Standpunkts 2002/400/GASP genannten Mitgliedstaaten verlängern die Gültigkeit der nationalen Einreise- und Aufenthaltsgenehmigungen, die gemäß Artikel 3 des genannten Gemeinsamen Standpunkts gewährt wurden, um einen weiteren Zeitraum von 12 Monaten.
Article 2
Der Rat unterzieht die Umsetzung des Gemeinsamen Standpunkts 2002/400/GASP innerhalb von sechs Monaten nach Annahme des vorliegenden Beschlusses einer Bewertung.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions