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Seqlense EUR-Lex

Beschluss 2011/857/GASP des Rates vom 19. Dezember 2011 zur Änderung und Verlängerung der Gemeinsamen Aktion 2005/889/GASP zur Einrichtung einer Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah)

CELEX
32011D0857
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2011-12-19
In force since
2012-01-01
End of validity
2027-06-30
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 12 Sicherheit

1 Der Zivile Operationskommandeur leitet die vom Missionsleiter vorzunehmende Planung von Sicherheitsmaßnahmen und sorgt in Abstimmung mit der Direktion Sicherheit des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) für deren ordnungsgemäße und effektive Umsetzung bei der EU BAM Rafah nach Maßgabe der Artikel 5 und 9.

2 Der Missionsleiter trägt die Verantwortung für die Sicherheit der EU BAM Rafah und die Einhaltung der für sie geltenden Mindestsicherheitsanforderungen im Einklang mit dem Konzept der Union für die Sicherheit des Personals, das im Rahmen von Titel V des Vertrags in operativer Funktion außerhalb der Union eingesetzt ist, und den diesbezüglichen Begleitdokumenten.

3 Der Missionsleiter wird von einem hochrangigen Sicherheitsbeauftragten (Senior Mission Security Officer — im Folgenden „SMSO“) unterstützt, der dem Missionsleiter berichtet und auch mit der Direktion Sicherheit des EAD enge fachliche Verbindung hält.

4 Gemäß dem OPLAN absolviert das Personal der EU BAM Rafah vor Aufnahme seiner Tätigkeit ein obligatorisches Sicherheitstraining. Es absolviert auch regelmäßige Auffrischübungen im Einsatzgebiet, die vom SMSO organisiert werden.“

Article 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2012.

Relations

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