Empfehlung der Kommission vom 11. Juli 2011 für eine Initiative zur gemeinsamen Planung der Forschungsprogramme im Bereich „ Länger und besser leben — Möglichkeiten und Probleme des demografischen Wandels “ (2011/413/EU) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 181, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Im Zeitraum 2010 bis 2030 dürfte die Zahl der Europäerinnen und Europäer über 65 Jahre beträchtlich ansteigen, und zwar von 87 Millionen auf 124 Millionen, d. h. um 42 % . Der kontinuierliche Anstieg der Lebenserwartung ist eine bedeutende Errungenschaft der jüngsten Vergangenheit.
Gleichzeitig geraten dadurch jedoch Wirtschaft, Gesellschaft und die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen unter zusätzlichen Druck. (2) Als Folge der Bevölkerungsalterung wird der Bedarf an alterungsbezogenen öffentlichen Transferleistungen und Diensten zunehmen. Die Auswirkungen der Bevölkerungsalterung auf den Haushalt werden den Projektionen zufolge somit in fast allen Mitgliedstaaten erheblich sein. Insgesamt wird bei Zugrundelegung der derzeitigen Politik ein Anstieg der alterungsbedingten öffentlichen Ausgaben in der EU um durchschnittlich etwa 4¾ Prozentpunkte des BIP bis 2060 prognostiziert, insbesondere bedingt durch Renten, Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege (im Pflegebereich wird der Effekt zusätzlich verstärkt durch den Rückgang der Erwerbsbevölkerung und ihre häufig unzureichende Qualifikation) .
(3) Die Abnahme der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter um etwa 50 Millionen Menschen zwischen 2010 und 2060 und der damit einhergehende Anstieg der Abhängigkeitsquoten — eine Entwicklung, die sich größtenteils bereits vor 2030 vollziehen wird — könnten zu einem Rückgang des BIP-Wachstums führen, wenn sie nicht durch eine Steigerung der Erwerbs- und Beschäftigungsquoten in allen Segmenten der Erwerbsbevölkerung und durch ein größeres Produktivitätswachstum kompensiert werden . (4) Angesichts einer schrumpfenden und alternden Bevölkerung ist es für die Gesellschaft von großem Nutzen, älteren Menschen länger ein aktives, gesundes Leben zu ermöglichen, sie besser in Wirtschaft und Gesellschaft zu integrieren und sie dabei zu unterstützen, länger eigenständig zu bleiben, und auf diese Weise die Lebensqualität älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger und ihrer Betreuerinnen und Betreuer zu erhöhen, die Tragfähigkeit der sozialen Sicherungssysteme (Renten, Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege) zu verbessern und beträchtliche neue Marktchancen für Innovationen zu schaffen, die das Leben im Alter erleichtern.
(5) In der Strategie „ Europa 2020 “ wird die Bevölkerungsalterung sowohl als eine Herausforderung als auch als eine Chance für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum begriffen ebenso wie in den Leitinitiativen „ Eine Digitale Agenda für Europa “ , „ Innovationsunion “ , „ Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten “ und „ Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut “ , bei denen die Bevölkerungsalterung ein prioritäres Thema ist. „ Flexicurity “ -Strategien im Rahmen der Europäischen Beschäftigungsstrategie erkennen die Notwendigkeit eines umfassenden Ansatzes in der Humanressourcenpolitik wie auch eines lebenszyklusorientierten Konzepts der Arbeit an, um die Erwerbsbeteiligung zu steigern und bestehende Hindernisse zu beseitigen.
(6) Am 6. September 2010 schlug die Kommission vor, das Jahr 2012 zum Europäischen Jahr für aktives Altern auszurufen, in dessen Rahmen die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen unterstützt werden sollen, es älteren Menschen zu ermöglichen, länger erwerbstätig zu bleiben und ihre Erfahrung weiterzugeben, weiterhin eine aktive Rolle in der Gesellschaft zu spielen und ein möglichst gesundes, eigenständiges und erfülltes Leben zu führen . (7) Zur Unterstützung einer evidenzbasierten Politik ist es dringend notwendig, die vorhandene Wissensbasis zum Prozess der Alterung selbst und zu den Auswirkungen der Alterung auf Gesellschaft und Wirtschaft zu erweitern.
(8) Um die Herausforderung anzugehen und die bestehenden Chancen zu nutzen, sind konzertierte Maßnahmen erforderlich, die eine qualitativ hochwertige Forschungszusammenarbeit erleichtern, mit dem Ziel, konkrete Maßnahmen auf eine Forschungsgrundlage stützen zu können. (9) Auf seiner Tagung am 26. Mai 2010 hat der Rat „ Wettbewerbsfähigkeit “ eine Reihe potenzieller Initiativen für eine gemeinsame Planung ( „ Joint Programming Initiatives “ , nachstehend „ JPI “ ), darunter auch „ Länger und besser leben — Möglichkeiten und Probleme des demografischen Wandels “ , festgelegt, bei denen eine gemeinsame Programmplanung angesichts der aktuellen fragmentierten Forschungsanstrengungen der Mitgliedstaaten einen wesentlichen Mehrwert bringen würde.
In seinen Schlussfolgerungen erkannte er daher die Notwendigkeit an, eine gemeinsame Programmplanungsinitiative in diesem Bereich einzuleiten, und forderte die Kommission auf, an der Ausarbeitung der Initiative mitzuwirken. (10) Die Mitgliedstaaten haben ihre Beteiligung an einer solchen JPI durch Übermittlung formeller Verpflichtungserklärungen bekräftigt. (11) Eine gemeinsame Planung der Forschungsprogramme auf dem Gebiet des demografischen Wandels und der Bevölkerungsalterung würde eine Koordinierung der Forschung in diesem Bereich ermöglichen und dadurch wesentlich zur Schaffung eines voll funktionsfähigen Europäischen Forschungsraums wie auch zur Stärkung der Führungsposition Europas und der Wettbewerbsfähigkeit der Forschung in diesem Bereich beitragen.
(12) Um die mit dieser Empfehlung vorgegebenen Ziele zu erreichen, sollten die Mitgliedstaaten Kooperation und Komplementarität mit wichtigen verwandten Initiativen sicherstellen, wie dem Programm „ Umgebungsunterstütztes Leben “ und der Innovationspartnerschaft „ Aktivität und Gesundheit im Alter “ , den innerhalb des Rahmenprogramms unterstützten FuE-Projekten, insbesondere in den Bereichen IKT, Gesundheit und Sozialwissenschaften, oder anderen Forschungsinitiativen wie SHARE ERIC und ERA-AGE II . (13) Damit die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat Bericht erstatten kann, sollten die Mitgliedstaaten der Kommission ihrerseits regelmäßig über die Fortschritte dieser gemeinsamen Programmplanungsinitiative berichten — HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG ABGEGEBEN:
1. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, ein gemeinsames Konzept dazu zu entwickeln und fortzuschreiben, wie Forschungszusammenarbeit und -koordinierung auf EU-Ebene dazu beitragen können, der Herausforderung des demografischen Wandels zu begegnen und die Chancen, die dieser Wandel birgt, zu nutzen. 2. Die Mitgliedstaaten sollten ferner einen gemeinsamen strategischen Forschungsplan entwickeln, in dem der mittel- bis langfristige Forschungsbedarf und die mittel- bis langfristigen Forschungsziele im Bereich des demografischen Wandels festgelegt werden. Der strategische Forschungsplan sollte einen Durchführungsplan enthalten, in dem Prioritäten und Zeitpläne festgelegt und die für seine Umsetzung erforderlichen Maßnahmen, Instrumente und Ressourcen genannt werden.
3. Die Mitgliedstaaten sollten die folgenden Maßnahmen in den strategischen Forschungsplan und den Durchführungsplan aufnehmen: a) Bestimmung relevanter nationaler Programme und Forschungstätigkeiten sowie Informationsaustausch über diese Programme und Tätigkeiten; b) Ausbau der gemeinsamen Zukunftsforschung und der Technologiebewertungskapazitäten; c) Austausch von Informationen, Ressourcen, bewährten Praktiken, Methoden und Leitlinien; d) Bestimmung von Bereichen oder Forschungstätigkeiten, für die die Koordinierung, gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen oder die Bündelung von Ressourcen einen Nutzen bringen würden; e) Festlegung der Modalitäten für die Forschungstätigkeiten, die in den unter Buchstabe d genannten Bereichen gemeinsam durchgeführt werden sollen; f) Berücksichtigung der sich verändernden Bedürfnisse älterer Menschen sowie der Bedürfnisse derjenigen, die formell oder informell die Betreuung älterer Menschen übernehmen, bei der Festlegung der Ziele von Alterungsforschungsprogrammen; g) gegebenenfalls gemeinsame Nutzung vorhandener Forschungsinfrastrukturen oder Entwicklung neuer Instrumente wie koordinierter Datenbanken oder Entwicklung von Modellen zur Untersuchung von Alterungsprozessen; h) Förderung einer engeren Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor sowie eines Umfelds der offenen Innovation zwischen den verschiedenen Forschungstätigkeiten und Wirtschaftsbereichen im Zusammenhang mit demografischem Wandel und Bevölkerungsalterung; i) Export und Verbreitung des Wissens, der Innovationen und der interdisziplinären methodischen Ansätze; j) Schaffung von Netzwerken zwischen den auf dem Gebiet des demografischen Wandels und der Bevölkerungsalterung forschenden Einrichtungen.
4. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, für eine effiziente gemeinsame Verwaltungsstruktur im Forschungsbereich demografischer Wandel und Bevölkerungsalterung zu sorgen, deren Aufgabe es ist, gemeinsame Bedingungen, Regeln und Verfahren für die Zusammenarbeit und Koordinierung festzulegen und die Umsetzung des strategischen Forschungsplans zu überwachen. 5. Die Mitgliedstaaten sollten den strategischen Forschungsplan über ihre nationalen Forschungsprogramme und im Einklang mit den Leitlinien zu den Rahmenbedingungen für eine gemeinsame Programmplanung, die von der hochrangigen Gruppe des Rates für die gemeinsame Planung ausgearbeitet wurden, gemeinsam umsetzen.
6. Ferner sollten die Mitgliedstaaten mit der Kommission zusammenarbeiten, um mögliche Initiativen zu bestimmen, mit denen die Kommission die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung und Umsetzung des strategischen Forschungsplans unterstützen kann, und das gemeinsame Programm mit anderen Initiativen der Union in diesem Bereich, wie etwa der Europäischen Innovationspartnerschaft „ Aktivität und Gesundheit im Alter “ und dem Programm „ Umgebungsunterstütztes Leben “ , zu koordinieren. 7. Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission regelmäßig über die Fortschritte bei dieser Initiative für die gemeinsame Programmplanung berichten; dies sollte in Form jährlicher Fortschrittsberichte geschehen.
Brüssel, den 11. Juli 2011 Für die Kommission Neelie Kroes Vizepräsidentin