Empfehlung des Rates vom 12. Juli 2011 zum nationalen Reformprogramm Zyperns 2011 und zur Stellungnahme des Rates zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Zyperns für 2011-2014 2011/C 210/04 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken , insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3, auf Empfehlung der Europäischen Kommission, unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses, in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission für eine neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie ( „ Europa 2020 “ ) zu; diese Strategie stützt sich auf eine verstärkte Koordinierung der Wirtschaftspolitik, die sich auf die Schlüsselbereiche konzentriert, in denen Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. (2) Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten an, die zusammen die „ integrierten Leitlinien “ bilden.
Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik den integrierten Leitlinien Rechnung zu tragen. (3) Am 12. Januar 2011 nahm die Kommission den ersten Jahreswachstumsbericht an, mit dem ein neuer Zyklus wirtschaftspolitischer Steuerung in der EU und gleichzeitig das erste Europäische Semester einer in der Strategie Europa 2020 verankerten integrierten Ex-ante-Politikkoordinierung eingeleitet wurden. (4) Am 25. März 2011 billigte der Europäische Rat (im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 15. Februar und 7. März 2011 und im Anschluss an den Jahreswachstumsbericht der Kommission) die Prioritäten für Haushaltskonsolidierung und Strukturreform.
Er betonte die Notwendigkeit, der Wiederherstellung solider Staatshaushalte und der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, dem Abbau der Arbeitslosigkeit durch Reformen des Arbeitsmarkts sowie neuen Anstrengungen zur Steigerung des Wachstums Priorität einzuräumen. Er forderte die Mitgliedstaaten auf, diese Prioritäten in konkrete Maßnahmen umzusetzen und sie in ihre Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme aufzunehmen. (5) Am 25. März 2011 ersuchte der Europäische Rat die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten außerdem, ihre Verpflichtungen so zeitig vorzulegen, dass sie in ihre Stabilitäts- bzw.
Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme aufgenommen werden können. (6) Zypern legte am 6. Mai 2011 sein nationales Reformprogramm 2011 und am 7. Mai 2011 sein aktualisiertes Stabilitätsprogramm 2011 für den Zeitraum von 2010 bis 2014 vor. Um den Verknüpfungen zwischen den beiden Programmen Rechnung zu tragen, wurden sie gleichzeitig bewertet. (7) Nachdem sie mit einem Rückgang des realen BIP um 1,7 % im Jahr 2009 den ersten Konjunktureinbruch seit 35 Jahren erlebte, ist die zyprische Wirtschaft nunmehr auf dem Weg der allmählichen Erholung. Der Arbeitsmarkt hat unter der Rezession gelitten, wobei die Arbeitslosigkeit im Jahr 2010 6,5 % erreichte.
Auch die Lage der öffentlichen Finanzen hat sich verschlechtert. Der frühere Überschuss des gesamtstaatlichen Haushalts schlug 2009 in ein Defizit von 6 % des BIP um. Ursachen hierfür waren automatische Stabilisatoren, diskretionäre Konjunkturmaßnahmen zur Eindämmung des Wirtschaftsabschwungs sowie der nicht unbeträchtliche Effekt eines weniger steuerergiebigen Wachstumsmusters. Die Wirtschaftstätigkeit hat im Jahr 2010 leicht angezogen mit einem Wachstum von 1 %, das in erster Linie durch den Aufbau von Lagerbeständen — nach einem starkem Abbau der Bestände im Jahr 2009 — in Kombination mit einem leichten Wiederanstieg des privaten Verbrauchs bewirkt wurde.
Die sich verbessernden wirtschaftlichen Aussichten dürften dem Arbeitsmarkt zugutekommen: Die Beschäftigung soll sich den Projektionen zufolge moderat erholen und die Arbeitslosigkeit, die Ende 2010 ihren Höchststand erreichte, dürfte schrittweise zurückgehen. (8) In Anbetracht der Bewertung des aktualisierten Stabilitätsprogramms gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 vertritt der Rat der Auffassung, dass das den Haushaltsprojektionen zugrunde liegende makroökonomische Szenario bis 2012 plausibel, für die Zeit danach jedoch — im Vergleich zur Frühjahrsprognose 2011 der Kommissionsdienststellen — eher günstig ist.
Das Stabilitätsprogramm zielt darauf ab, das Haushaltsdefizit im Einklang mit den Empfehlungen des Rates vom 13. Juli 2010 auf 4 % des BIP im Jahr 2011 und auf 2,6 % des BIP im Jahr 2012 zurückzuführen und die Konsolidierung in der Folge fortzusetzen. Nach den Programmprojektionen wird die Schuldenquote im Jahr 2012 ihren Höchststand erreichen und danach abnehmen. Die durchschnittliche jährliche Verbesserung des strukturellen Saldos im Zeitraum 2011-2012 beträgt 1,5 % des BIP, was den Ratsempfehlungen vom 13. Juli 2010 entspricht. Es ist jedoch abzusehen, dass die strukturellen Verbesserungen in den Jahren 2013 und 2014 hinter den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts zurückbleiben.
Das erneut bekräftigte mittelfristige Haushaltsziel eines strukturell ausgeglichenen Haushalts wird im Programmzeitraum nicht erreicht. Während die geplante Gesamtanpassung auf Ausgabenbeschränkungen basieren soll, setzt der Großteil der Maßnahmen im Jahr 2011 auf der Einnahmenseite an. Insgesamt ist der im Programm vorgezeichnete Konsolidierungspfad mit Abwärtsrisiken behaftet; diese Risiken erwachsen aus der kontinuierlichen Neujustierung in Richtung eines weniger steuerergiebigen Wachstumsmusters, aus der Praxis der Verabschiedung von Nachtragshaushalten im Laufe des Jahres und aus der zeitnahen Umsetzung von Maßnahmen, die noch mit den Sozialpartnern abzustimmen sind, sowie anderer Maßnahmen, deren Modalitäten noch nicht feststehen (z.
B. Begrenzung der laufenden Ausgaben). Angesichts dieser Risiken kann die Einführung zusätzlicher Maßnahmen erforderlich werden, falls sich Gesamtwirtschaft oder Haushalt schlechter als erwartet entwickeln. (9) Trotz des Rückgangs auf etwa 8 % des BIP im Jahr 2010 ist das Leistungsbilanzdefizit nach wie vor erheblich und dürfte mittelfristig das Wirtschaftswachstum hemmen. Hohe Ausgaben des öffentlichen Sektors müssen entweder durch Auslandsschulden oder durch höhere Ersparnisse der privaten Haushalte im Inland finanziert werden. Letzteres hätte jedoch im Wege eines Verdrängungseffekts einen Rückgang des privaten Verbrauchs bzw. privater Investitionen und damit ein geringeres Produktionswachstum zur Folge.
Mittelfristig würde sich die Defizitsituation zwar weiter verbessern, allerdings nur in mäßigem Tempo. Am 13. Juli 2010 empfahl der Rat der zyprischen Regierung im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit, auch die Verbindlichkeit ihres mittelfristigen Haushaltsrahmens zu stärken. Bisher wurden keine diesbezüglichen Fortschritte berichtet. Gemäß dem Stabilitätsprogramm soll der mittelfristige Haushaltsrahmen ab dem Haushaltsjahr 2014 — und nicht, wie bis vor kurzem noch erwartet, bis 2012 — vollständig umgesetzt werden. Somit würden die Wirkungen erst mittelfristig spürbar.
Eine rechtzeitige Implementierung des neuen Rahmens wäre für eine erfolgreiche und dauerhafte Konsolidierung der öffentlichen Finanzen von entscheidender Bedeutung. (10) Der Bankensektor hat die weltweite Finanzkrise und die Staatsschuldenkrise im Euro-Währungsgebiet überstanden, ohne dass ein Eingreifen der Regierung erforderlich wurde. Mit Vermögenswerten von mehr als dem Sechsfachen des BIP ohne Berücksichtigung der Filialen und Zweigstellen ausländischer Banken und dem Neunfachen bei deren Einbeziehung ist der Bankensektor jedoch im Verhältnis zur Gesamtwirtschaft sehr groß. Außerdem weist er einen relativ hohen Konzentrationsgrad auf:
Der Markt wird von drei einheimischen Bankengruppen beherrscht, die etwa 55 % der gesamten konsolidierten Vermögenswerte der Banken — Genossenschaftsbanken ausgenommen — halten. Die nach wie vor bestehenden Risiken auf den internationalen Finanzmärkten machen es erforderlich, an einem konservativen Bilanzmanagement und einer umsichtigen Aufsicht festzuhalten. Es gibt zwei verschiedene Aufsichtsstellen: die Zentralbank von Zypern für Geschäftsbanken und die Behörde für die Beaufsichtigung und Entwicklung von Genossenschaften ( „ Authority for the Supervision and Development of Cooperative Societies “ , ASDCS) für genossenschaftliche Kreditinstitute.
Die Regierung unterstützt Harmonisierungspraktiken in den zwei Aufsichtsbehörden. Unterdessen muss die Transparenz der Aufsicht über die genossenschaftlichen Kreditinstitute als ein Schritt hin zu einer Vereinheitlichung der Aufsicht verstärkt werden. (11) Die projizierten Langzeitauswirkungen der Bevölkerungsalterung auf den Haushalt sind deutlich höher als im EU-Durchschnitt, insbesondere infolge des relativ starken Anstiegs der Rentenausgaben als Anteil am BIP in den kommenden Jahrzehnten. Nach der jüngsten Bewertung der Kommission, sind die Risiken für die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen als hoch einzustufen.
Im April 2009 wurde eine Rentenreform eingeführt. Sie zielt in erster Linie auf die Einnahmenseite ab und dürfte den Anstieg der Rentenausgaben nur geringfügig verlangsamen. Äußerst begrenzt waren die Fortschritte der Reform des Gesundheitswesens, die auf eine Eindämmung des projizierten Ausgabenanstiegs durch Schaffung eines nationalen Gesundheitssystems und durch Umwandlung der öffentlichen Krankenhäuser in autonome Einheiten abzielt. (12) Die zweimal jährlich stattfindende automatische Anpassung des Lebenshaltungskostenzuschusses ( „ cost-of-living allowance “ , COLA) ist direkt an die durchschnittliche prozentuale Veränderung des Verbraucherpreisindex (CPI) in den letzten sechs Monaten gegenüber den vorangegangenen sechs Monaten gekoppelt.
Dieser Anpassungsmechanismus findet die starke Unterstützung der Sozialpartner und ist nach wie vor im Tarifverhandlungsprozess nicht verhandelbar. Seine einheitliche Anwendung verhindert jedoch, dass die Löhne die Produktivitätsunterschiede zwischen verschiedenen Branchen widerspiegeln. Zu den Defiziten des COLA zählt erstens der Umstand, dass die Löhne nur an die Produktpreise anknüpfen und nicht an Produktivitätszuwächse. Zweitens profitieren Bezieher hoher Einkommen am meisten von diesem System. Drittens hat der COLA auch erhebliche Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen, da er nicht nur Löhne und Gehälter beeinflusst, sondern auch integraler Bestandteil der Renten, Sozialleistungen und anderer Unterstützungsleistungen ist.
(13) Die Erwerbsbeteiligung in Zypern ist höher als im EU-Durchschnitt, doch lässt der Arbeitsmarkt erhebliche Geschlechterungleichgewichte erkennen. Geschlechtsspezifische Beschäftigungsunterschiede, Kosten und Verfügbarkeit von Kinderbetreuungsmöglichkeiten, die Seltenheit flexibler Beschäftigungsformen und das nach wie vor hohe geschlechtsspezifische Lohngefälle werden im NRP als wesentliche Schwachstellen erkannt, die die Beschäftigungs- und Wachstumsentwicklung behindern. Entsprechende Maßnahmen sind diesbezüglich im nationalen Reformprogramm vorgestellt worden. Der Anteil der Sekundar- und Hochschulabsolventen in Zypern ist hoch, eine Berufsausbildung scheint hingegen keine attraktive Option zu sein.
Die hohe Jugendarbeitslosigkeit in Kombination mit einem hohen Anteil von Menschen mit hohem Bildungsabschluss an der Gesamtarbeitslosigkeit ist ein Indiz für ein erhebliches Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und Qualifikationsnachfrage in der zyprischen Wirtschaft. Auch ist die Beteiligung am lebenslangen Lernen für ein Land mit einem generell guten Bildungsniveau gering, insbesondere bei bestimmten Gruppen (geringqualifizierte Arbeitnehmer, ältere Menschen und Arbeitslose). Zur Lösung dieser Probleme sind im nationalen Reformprogramm eine Reihe von Maßnahmen einschließlich des Aufbaus mehrerer neuer Einrichtungen für postsekundäre Berufsbildung sowie des neuen Systems für die Lehrlingsausbildung ab 2012-2013 vorgesehen.
Insgesamt wäre es dem strategischen Ziel des Landes, den Übergang von Arbeitsplätzen mit geringer Produktivität zu Arbeitsplätzen mit hoher Produktivität zu vollziehen, äußerst förderlich, wenn das System der allgemeinen und beruflichen Bildung dahin gehend neu ausgerichtet würde, dass ein besserer Qualifikationsmix gewährleistet ist, der dem Bedarf des Arbeitsmarktes entspricht. (14) Zypern hat im Juli 2010 ein allgemeines Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie erlassen. Einige sektorspezifische Rechtsvorschriften sind auch angenommen und vor kurzem der Europäischen Kommission im Rahmen der Anmeldung der nationalen Durchführungsmaßnahmen Anfang Juni weitergeleitet worden.
Allerdings bestehen Bedenken hinsichtlich der Vollständigkeit der Umsetzung, da immer noch einige Hindernisse für Niederlassungsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit in Form von einigen sektoralen Vorschriften bestehen, die noch nicht geändert wurden. Diese Hindernisse reichen von allgemein geltenden Regeln wie der Verpflichtung zur Einholung einer Genehmigung durch die lokale Behörden für die Ausübung jedweden Gewerbes oder der Befristung von Genehmigungen, unabhängig davon, um welche Dienstleistungsbranche es sich handelt und welche Risiken bestehen, bis hin zu sehr spezifischen Regelungen wie festen Tarifen für Dienstleistungen im Tourismusgewerbe, Prüfungen des wirtschaftlichen Bedarfs bei der Erteilung von Genehmigungen für Autovermietungen, diskriminierender Behandlung von Bauunternehmen aus anderen Mitgliedstaaten und Verboten für Architekten und Ingenieure, die ihren Beruf als Rechtsperson ausüben.
(15) Generell könnten Umweltzwänge und Probleme der Ressourcen- und Energienutzung zu Wachstumshindernissen in Zypern werden. Diese Probleme hängen mit der geografischen Lage des Landes und mit den Folgen des Klimawandels in Form anhaltender Dürreperioden zusammen. Eine Studie über die Kosteneffektiviät von Förderregelungen für erneuerbare Energien ist kürzlich abgeschlossen und veröffentlicht worden und auf ihrer Grundlage sind die Unterstützungsmechanismen überarbeitet worden. Die Funktionsweise des Energiesektors kann deutlich verbessert werden durch die Einführung von Erdgas und die Förderung von Infrastrukturinvestitionen für erneuerbare Energie.
(16) Im Rahmen des Euro-Plus-Pakts ist Zypern eine Reihe von Verpflichtungen eingegangen. Haushaltspolitisch verpflichtet der Pakt das Land dazu, die Tragfähigkeit der Finanzen durch Ausarbeitung eines Rahmengesetzes zum Umgang mit Finanzkrisen und durch Einrichtung eines völlig unabhängigen Finanzstabilitätsfonds zu stärken. Darüber hinaus findet derzeit ein Dialog über die Umstrukturierung des staatlichen Rentensystems statt, der Ende 2011 abgeschlossen sein soll. Die beschäftigungspolitischen Maßnahmen stellen auf die Bekämpfung illegaler und nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit ab, auf die Korrektur des Missverhältnisses zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage und auf die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.
Die Maßnahmen zur Wettbewerbsfähigkeit betreffen die Begrenzung der Löhne und Gehälter im öffentlichen Sektor (Neugestaltung des Lohnindexierungsmechanismus), die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen, die definitive Festlegung der Nationalen Digitalen Strategie bis 2011 und die Förderung von Energieeffizienz und Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen. Diese Verpflichtungen beziehen sich auf alle vier Bereiche des Pakts: Sie gewährleisten die Kontinuität der umfassenderen Reformagenda, die im Stabilitätsprogramm und im nationalen Reformprogramm umrissen wurde, und bekräftigen die bereits angekündigten Reformpläne zur Behebung der strukturellen Schwächen des Landes, ohne dass jedoch in diesem Stadium ein genauer Zeitrahmen für die Inangriffnahme bestehender Probleme wie etwa der Löhne im öffentlichen Sektor und des Rentensystems festgelegt würde.
Die eingegangenen Verpflichtungen wurden bewertet und bei der Formulierung der Empfehlungen berücksichtigt. (17) Die Kommission hat das Stabilitätsprogramm und das nationale Reformprogramm einschließlich der Euro-Plus-Pakt-Verpflichtungen für Zypern bewertet. Sie hat dabei nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Zypern berücksichtigt, sondern auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Richtungsvorgaben, da es notwendig ist, die generelle wirtschaftspolitische Steuerung der EU durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu stärken.
Vor diesem Hintergrund ist die Kommission der Auffassung, dass größere Anstrengungen notwendig sind, um das Haushaltsdefizitziel 2011 zu erreichen, und dass zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen für das Jahr 2012 und die Zeit ab 2012 festgelegt werden sollten. Zur Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sind weitere Maßnahmen im Hinblick auf Rentensystem und Gesundheitswesen erforderlich. Auch sollten weitere Schritte unternommen werden, um den aufsichtsrechtlichen Rahmen für die Bankenaufsicht zu stärken, das Lohnindexierungssystem anzupassen und Berufsbildung und -qualifikationen, Unternehmensumfeld und Energieeffizienz zu verbessern.
(18) In Anbetracht der vorstehenden Bewertung und im Einklang mit der Empfehlung des Rates vom 13. Juli 2010 gemäß Artikel 126 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat der Rat Zyperns aktualisiertes Stabilitätsprogramm 2011 geprüft und seine Auffassung insbesondere in seinen Empfehlungen Nummer 1 und 3 dargelegt. Unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 25. März 2011 hat der Rat das nationale Reformprogramm Zyperns geprüft — EMPFIEHLT, dass Zypern im Zeitraum 2011-2012 1. die erforderlichen dauerhaften Maßnahmen trifft, um das Haushaltsziel im Jahr 2011 zu erreichen und bis 2012 in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Rats im Rahmen des Defizitverfahrens das übermäßige Defizit zu korrigieren;
Maßnahmen ergreift, um eine strenge Ausgabenkontrolle sicherzustellen, und etwaige günstiger als erwartet ausfallende Haushaltsentwicklungen für einen rascheren Defizit- und Schuldenabbau nutzt; Fortschritte in Richtung auf das mittelfristige Ziel im Umfang von mindestens 0,5 % des BIP pro Jahr gewährleistet und die Schuldenquote auf einen Abwärtspfad bringt; ab dem Zeitpunkt der Ausarbeitung des Haushaltsplans 2012 die schrittweise Einführung eines durchsetzbaren mehrjährigen Haushaltsrahmens mit verbindlicher gesetzlicher Grundlage und korrektiven Komponenten beschleunigt vorantreibt. Die Programm- und Leistungsbudgetierung sollte so schell wie möglich durchgeführt werden.
2. den Aufsichtsrahmen für die Beaufsichtigung von Banken und genossenschaftlichen Kreditinstituten weiter stärkt, damit Risiken frühzeitig erkannt werden. 3. die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen verbessert durch Reformmaßnahmen, die auf die Kontrolle der Renten- und Gesundheitsausgaben und auf die Eindämmung des projizierten Anstiegs der alterungsbedingten Ausgaben abzielen; im Rentenbereich die Zahl der Beitragsjahre erhöht, das Renteneintrittsalter an der Lebenserwartung ausrichtet oder andere Maßnahmen mit einem entsprechenden haushaltspolitischen Effekt annimmt und gleichzeitig das Problem der hohen Armutsgefährdungsquote bei älteren Menschen in Angriff nimmt; im Gesundheitswesen weitere Schritte einleitet, um die Errichtung des nationalen Krankenversicherungssystems zu beschleunigen.
4. in Abstimmung mit den Sozialpartnern und gemäß den nationalen Gepflogenheiten Schritte zur Reform des Lohnverhandlungs- und Lohnindexierungsmechanismus unternimmt, um sicherzustellen, dass das Lohnwachstum die Entwicklungen im Bereich der Arbeitsproduktivität und der Wettbewerbsfähigkeit besser widerspiegelt. 5. die geplanten Reformen des Berufsbildungssystems weiter voranbringt, um die Bildungsergebnisse besser am Bedarf des Arbeitsmarktes auszurichten, auch durch Einrichtung von Instituten für postsekundäre Berufsbildung; Maßnahmen zur Steigerung der Effektivität des Berufsbildungssystems trifft, indem stärkere Anreize für die Teilnahme an berufsbildenden Maßnahmen gesetzt und der Zugang zu entsprechenden Maßnahmen erleichtert wird, insbesondere für geringqualifizierte Arbeitnehmer, Frauen und ältere Arbeitskräfte.
6. die aufgrund sektoraler Vorschriften noch verbleibenden Hindernisse für die Ausübung der Niederlassungs- und der Dienstleistungsfreiheit bis Dezember 2011 beseitigt, um mehr Wachstums- und Beschäftigungschancen im Dienstleistungssektor zu eröffnen. 7. Maßnahmen zur Erhöhung der Vielfalt des Energiemix und der Ausbreitung erneuerbarer Energiequellen einführt; bis 2012 einen Wasserwirtschaftsplan und einen Preisbildungsmechanismus ausarbeitet, die den Kriterien der Kosteneffizienz und der Fairness entsprechen, so dass eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wasserressourcen gewährleistet wird.
Geschehen zu Brüssel den 12. Juli 2011 . Im Namen des Rates Der Präsident J. Vincent-Rostowski