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Seqlense EUR-Lex

Richtlinie 2011/90/EU der Kommission vom 14. November 2011 zur Änderung von Anhang I Teil II der Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates mit zusätzlichen Annahmen für die Berechnung des effektiven Jahreszinses Text von Bedeutung für den EWR

CELEX
32011L0090
Document type
DIR
Sector
Legislation
Date of document
2011-11-14
In force since
2011-12-05
End of validity
2026-11-19
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Anhang I Teil II der Richtlinie 2008/48/EG erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Richtlinie.

Article 2

1 Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen spätestens am 31. Dezember 2012 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie nachzukommen. Sie unterrichten die Kommission unverzüglich davon. Sie wenden diese Vorschriften ab dem 1. Januar 2013 an. Bei Erlass dieser Vorschriften nehmen die Mitgliedstaaten in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten dieser Bezugnahme.

2 Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut der wichtigsten innerstaatlichen Rechtsvorschriften mit, die sie auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet erlassen.

Article 3

Diese Richtlinie tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Article 4

Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

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