Durchführungsverordnung (EU) Nr. 531/2011 der Kommission vom 31. Mai 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1480/2004 mit spezifischen Vorschriften für Waren, die aus Landesteilen, in denen die Regierung der Republik Zypern keine tatsächliche Kontrolle ausübt, in Landesteile verbracht werden, in denen die Regierung eine tatsächliche Kontrolle ausübt
Text
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Article 1
Die Verordnung (EG) Nr. 1480/2004 wird wie folgt geändert: 1. Artikel 3 Absatz 1 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung: „Im Fall von Kartoffeln überprüfen die unabhängigen Pflanzengesundheitsexperten, ob die Kartoffeln in der Sendung direkt aus in einem der Mitgliedstaaten zertifizierten Pflanzkartoffeln oder aus in einem anderen Land zertifizierten Pflanzkartoffeln gezogen wurden, aus dem die Verbringung von zum Pflanzen bestimmten Kartoffeln in die Union nicht nach Anhang III der Richtlinie 2000/29/EG verboten ist, oder aus hofeigenen Pflanzkartoffeln, die unter Aufsicht dieser Experten direkt aus den in diesem Absatz genannten zertifizierten Pflanzkartoffeln erzeugt wurden.“ 2. Anhang III erhält die Fassung des Anhangs dieser Verordnung.
Article 2
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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