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Seqlense EUR-Lex

Verordnung (EU) Nr. 1171/2011 der Kommission vom 16. November 2011 über die Nichtzulassung bestimmter anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie über die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern Text von Bedeutung für den EWR

CELEX
32011R1171
Document type
REG
Sector
Legislation
Date of document
2011-11-16
In force since
2011-12-07
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Die im Anhang dieser Verordnung aufgeführten gesundheitsbezogenen Angaben werden nicht in die Liste der zugelassenen Angaben der Europäischen Union gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgenommen.

2 Erzeugnisse mit diesen gesundheitsbezogenen Angaben, die vor dem Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung in Verkehr gebracht oder gekennzeichnet wurden, dürfen jedoch innerhalb eines Zeitraums von höchstens sechs Monaten nach dem Datum des Inkrafttretens weiter verkauft werden.

Article 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

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