Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1292/2011 der Kommission vom 9. Dezember 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 718/2007 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
„(3 Zusätzlich zu Artikel 42 gilt, dass die Vorfinanzierung 30 % des Beitrags der Europäischen Union für die letzten drei Jahre des betreffenden Programms beträgt und gezahlt wird, wenn die Voraussetzungen des Artikels 42 Absatz 1 erfüllt sind. Die Vorfinanzierung kann in zwei Tranchen gezahlt werden, sofern die Verfügbarkeit von Mittelbindungen dies erfordert.“
„(1 Für die Zwecke dieser Komponente können die Vorfinanzierungszahlungen sich auf bis zu 30 % des Beitrags der Europäischen Union für die letzten drei Jahre des betreffenden Programms belaufen. Vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Mittelbindungen kann die Vorfinanzierung in zwei oder mehreren Tranchen gezahlt werden.“
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions