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Seqlense EUR-Lex

Abkommen vom 13. Dezember 2010 zwischen der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken der nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten zur Änderung des Abkommens vom 16. März 2006 zwischen der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken der nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten über die Funktionsweise eines Wechselkursmechanismus in der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion

CELEX
32011Y0108(01)
Document type
AGREE_INTERINSTIT
Sector
Legislation
Date of document
2010-12-13
In force since
2011-01-01
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Änderung des Abkommens der Zentralbanken über den WKM II im Hinblick auf die Aufhebung der Ausnahmeregelung für Estland

Die Eesti Pank ist mit Wirkung vom 1. Januar 2011 nicht mehr Vertragspartei des Abkommens der Zentralbanken über den WKM II.

Article 2 Ersetzung des Anhangs II des Abkommens der Zentralbanken über den WKM II

Anhang II des Abkommens der Zentralbanken über den WKM II erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Abkommens.

Article 3 Schlussbestimmungen

1 Das Abkommen der Zentralbanken über den WKM II wird durch das vorliegende Abkommen mit Wirkung vom 1. Januar 2011 geändert.

2 Dieses Abkommen wird in englischer Sprache abgefasst und von den von den Vertragsparteien ordnungsgemäß bevollmächtigten Stellvertretern ordnungsgemäß unterzeichnet. Die EZB, die die Urschrift verwahrt, leitet jeder dem Euro-Währungsgebiet angehörenden und jeder nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden nationalen Zentralbank eine beglaubigte Abschrift der Urschrift zu. Das Abkommen wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

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