Stellungnahme der Kommission vom 20. Januar 2012 zum geänderten Plan zur Ableitung radioaktiver Stoffe aus dem Kernkraftwerk Blayais, Frankreich (Nur der französische Text ist verbindlich) 2012/C 18/01 Die nachstehende Bewertung erfolgt gemäß den Bestimmungen des Euratom-Vertrags und unbeschadet möglicher weiterer Prüfungen, die gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und den aus ihm und dem abgeleiteten Recht erwachsenden Pflichten durchzuführen sind. Am 6. September 2011 legte die Regierung Frankreichs der Europäischen Kommission gemäß Artikel 37 Euratom-Vertrag die allgemeinen Angaben zum geänderten Plan zur Ableitung radioaktiver Stoffe aus dem Kernkraftwerk Blayais vor.
Auf der Grundlage dieser Angaben und nach Anhörung der Sachverständigengruppe nimmt die Kommission wie folgt Stellung: 1. Die Entfernungen zwischen dem Kernkraftwerk und den nächstgelegenen Mitgliedstaaten betragen 226 km (Spanien) und 568 km (Italien). 2. Gegenstand der geplanten Änderung ist der Einsatz von MOx-Brennelementen in zwei der vier Blöcke des Standorts (Blöcke 3 und 4). 3. Im Normalbetrieb hat die geplante Änderung keine unter gesundheitlichen Gesichtspunkten signifikante Exposition der Bevölkerung in einem anderen Mitgliedstaat zur Folge. 4. Im Falle nicht geplanter Freisetzungen radioaktiver Stoffe nach einem Unfall der in den allgemeinen Angaben betrachteten Art und Größenordnung dürfte die geplante Änderung keine unter gesundheitlichen Gesichtspunkten signifikante Dosisbelastung der Bevölkerung anderer Mitgliedstaaten zur Folge haben.
Die Kommission gelangt somit zu dem Schluss, dass nicht davon auszugehen ist, dass die Durchführung des geänderten Plans zur Ableitung radioaktiver Stoffe aller Art aus dem Kernkraftwerk Blayais in Frankreich im normalen Betrieb oder bei einem Unfall der in den allgemeinen Angaben betrachteten Art und Größenordnung eine unter gesundheitlichen Gesichtspunkten signifikante radioaktive Verseuchung des Wassers, des Bodens oder des Luftraums eines anderen Mitgliedstaats verursachen wird. Brüssel, den 20. Januar 2012 Für die Kommission Günther Oettinger Mitglied der Kommission