2012/103/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 20. Februar 2012 über den Rechnungsabschluss bestimmter Zahlstellen in Deutschland für die vom Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) im Haushaltsjahr 2010 finanzierten Ausgaben (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2012) 899)
Text
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Article 1
Die Rechnungen der deutschen Zahlstellen „Baden-Württemberg“, „Bayern“, „Helaba“ und „Rheinland-Pfalz“ über die vom Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) im Haushaltsjahr 2010 finanzierten Ausgaben werden mit dem vorliegenden Beschluss abgeschlossen. Die Beträge, die von den einzelnen Mitgliedstaaten gemäß dem vorliegenden Beschluss für jedes Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums wiedereinzuziehen bzw. ihnen zu erstatten sind, einschließlich der sich aus der Anwendung von Artikel 33 Absatz 8 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 ergebenden Beträge, sind im Anhang ausgewiesen.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet.
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