2012/246/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 2. Mai 2012 zur Änderung des Beschlusses 2011/207/EU über ein spezifisches Kontroll- und Inspektionsprogramm für wiederaufzufüllende Bestände von Rotem Thun im Ostatlantik und im Mittelmeer (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2012) 2800)
Text
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Article 1
„(1 Beabsichtigt ein Mitgliedstaat, im Rahmen eines gemeinsamen Einsatzplans in den Gewässern unter der Gerichtsbarkeit eines anderen Mitgliedstaats überwachend tätig zu werden und Fischereifahrzeuge zu inspizieren, so teilt er seine Absicht der Kontaktstelle des betreffenden Küstenmitgliedstaats gemäß Artikel 80 Ziffer 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 und der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (EUFA) mit.“
Article 10 Meldung von Verstößen
Mitgliedstaaten, deren Inspektoren bei der Inspektion einer der in Artikel 3 aufgeführten Tätigkeiten einen Verstoß festgestellt haben, teilen der Kommission umgehend das Datum der Inspektion und die Einzelheiten des Verstoßes mit.“
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Relations
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