2012/262/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 16. Mai 2012 zur Änderung der Entscheidung 2008/589/EG über ein spezifisches Kontroll- und Inspektionsprogramm für die Dorschbestände der Ostsee
Text
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Article 1 Gegenstand
Mit dieser Entscheidung wird ein spezifisches Kontroll- und Inspektionsprogramm aufgestellt, das Folgendes gewährleistet: a) die einheitliche Umsetzung des Mehrjahresplans, der mit der Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 für die Dorschbestände der Ostsee und für die Fischereien, die diese Bestände befischen, festgelegt worden ist, sowie b) die einheitliche Kontrolle und Inspektion der Fischereien, die die Lachsbestände der Ostsee befischen.“
Article 2 Gegenstand
1 Das spezifische Kontroll- und Inspektionsprogramm betrifft die Kontrolle und Inspektion a) der Fangtätigkeiten von Fischereifahrzeugen im Sinne von Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 und von Fischereifahrzeugen aller Schiffslängen, die für den Lachsfang eingesetzt werden oder eingesetzt werden können; b) aller hiermit verbundener Tätigkeiten einschließlich der Anlandung, des Wiegens, der Vermarktung, Beförderung und Lagerung von Fischereierzeugnissen sowie der Aufzeichnung von Anlandungen und Verkäufen.
2 Das spezifische Kontroll- und Inspektionsprogramm hat eine Laufzeit von fünf Jahren.“
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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