2012/305/EU: Beschluss des Rates vom 7. Juni 2012 über den Abschluss des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union sowie der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Anwendung einiger Bestimmungen des Übereinkommens vom 29. Mai 2000 über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des dazugehörigen Protokolls von 2001
Text
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Article 1
Das Übereinkommen zwischen der Europäischen Union sowie der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Anwendung einiger Bestimmungen des Übereinkommens vom 29. Mai 2000 über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des dazu gehörigen Protokolls von 2001 (nachstehend „Übereinkommen“ genannt) wird im Namen der Union genehmigt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), im Namen der Union die in Artikel 6 Absatz 1 des Übereinkommens vorgesehene Notifizierung rechtsverbindlich vorzunehmen .
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 4
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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