2012/350/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 2. Juli 2012 zur Festsetzung der finanziellen Beteiligung der Union an den im Rahmen der Dringlichkeitsmaßnahmen zur Bekämpfung der Aviären Influenza in Polen im Jahr 2007 entstandenen Kosten
Text
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Article 1
Die finanzielle Beteiligung der Union an den im Rahmen der Tilgung der Aviären Influenza in Polen im Jahr 2007 entstandenen Kosten wird auf 1648571,50 EUR festgesetzt.
Article 2
Der Restbetrag der finanziellen Beteiligung wird auf 53571,50 EUR festgesetzt.
Article 3
Dieser Beschluss stellt einen Finanzierungsbeschluss im Sinne des Artikels 75 der Haushaltsordnung dar und ist an die Republik Polen gerichtet.
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