Beschluss 2012/486/GASP des Rates vom 23. Juli 2012 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Gemeinsamen Organisation für Rüstungskooperation und der Europäischen Union über den Schutz von Verschlusssachen
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Article 1
Das Abkommen zwischen der Gemeinsamen Organisation für Rüstungskooperation und der Europäischen Union über den Schutz von Verschlusssachen wird im Namen der Union genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist/sind, das Abkommen rechtsverbindlich für die Union zu unterzeichnen.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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