2012/508/EU: Beschluss des Rates vom 24. Februar 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien über die Befreiung der Inhabergewöhnlicher Reisepässe von der Visumpflicht bei kurzfristigen Aufenthalten
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Article 1
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien über die Befreiung der Inhaber gewöhnlicher Reisepässe von der Visumpflicht bei kurzfristigen Aufenthalten (im Folgenden „Abkommen“) wird im Namen der Union genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 9 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifizierung vor ( 4 ) .
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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