2012/646/EU: Beschluss des Rates vom 10. Oktober 2012 über die Verlängerung des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien um weitere fünf Jahre wird im Namen der Union genehmigt.
Article 2
Der Präsident des Rates notifiziert im Namen der Union der Regierung der Föderativen Republik Brasilien, dass die Union ihre für die Verlängerung des Abkommens gemäß Artikel XII Absatz 2 des Abkommens erforderlichen internen Verfahren abgeschlossen hat.
Article 3
Der Präsident des Rates nimmt im Namen der Union die folgende Notifikation vor: „Infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 ist die Europäische Union an die Stelle der Europäischen Gemeinschaft getreten und deren Rechtsnachfolgerin geworden; von diesem Zeitpunkt an übt sie alle Rechte der Europäischen Gemeinschaft aus und übernimmt all ihre Verpflichtungen. Daher müssen alle Bezugnahmen auf ‚die Europäische Gemeinschaft‘ im Wortlaut des Abkommens, soweit angemessen, als Bezugnahmen auf ‚die Europäische Union‘ gelesen werden.“
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions