2012/669/EU: Beschluss des Rates vom 9. Oktober 2012 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Kiribati andererseits
Text
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Article 1
Die Unterzeichnung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Kiribati andererseits (im Folgenden „das Protokoll“) wird hiermit im Namen der Europäischen Union vorbehaltlich seines Abschlusses genehmigt. Der Wortlaut des Protokolls ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird hiermit ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Protokoll vorbehaltlich seines Abschlusses im Namen der Union zu unterzeichnen.
Article 3
Das Protokoll wird ab dem 16. September 2012 vorläufig angewendet, bis die für seinen Abschluss notwendigen Verfahren abgeschlossen sind.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Annahme in Kraft.
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