2012/792/EU: Beschluss des Rates vom 6. Dezember 2012 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechselszwischen der Europäischen Union und Brasiliengemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der in der EU-Liste im Anhang zum GATT 1994 vorgesehenen Zugeständnisse bei zubereitetem Geflügelfleischund des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Thailand gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) über die Änderung der in der EU-Liste im Anhang zum GATT 1994 vorgesehenen Zugeständnisse bei zubereitetem Geflügelfleisch
Text
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Article 1
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Brasilien gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der in der EU-Liste im Anhang zum GATT 1994 vorgesehenen Zugeständnisse bei zubereitetem Geflügelfleisch und das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Thailand gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der in der EU-Liste im Anhang zum GATT 1994 vorgesehenen Zugeständnisse bei zubereitetem Geflügelfleisch werden im Namen der Union genehmigt. Der Wortlaut der Abkommen ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates nimmt die in den Abkommen vorgesehenen Notifikationen im Namen der Union vor.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Annahme in Kraft.
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