2012/793/EU: Beschluss des Rates vom 11. Dezember 2012 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation über die Verwaltung von Zollkontingenten für Holzausfuhren aus der Russischen Föderation in die Europäische Union sowie des Protokolls zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Russischen Föderation über technische Modalitäten nach Maßgabe dieses Abkommens
Text
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Article 1
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation über die Verwaltung von Zollkontingenten für Holzausfuhren aus der Russischen Föderation in die Europäische Union sowie das Protokoll zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Russischen Föderation über technische Modalitäten nach Maßgabe dieses Abkommens werden im Namen der Europäischen Union genehmigt .
Article 2
Der Ratspräsident bestellt die Person(en), die befugt ist/sind, im Namen der Union die im Abkommen und in Artikel 26 Absatz 2 des Protokolls vorgesehene Notifizierung vorzunehmen, mit der die Union ihre Zustimmung zur vertraglichen Bindung an das Abkommen und das Protokoll zum Ausdruck bringt.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seines Erlasses in Kraft.
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