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Seqlense EUR-Lex

Beschluss 2012/829/GASP des Rates vom 21. Dezember 2012 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran

CELEX
32012D0829
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2012-12-21
In force since
2012-12-22
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

"(3a Die Finanzinstitute sind in ihren Geschäften mit Banken und Finanzinstitutionen nach Absatz 1 gehalten, a) ständige Wachsamkeit in Bezug auf Kontobewegungen zu üben, auch im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden und im Rahmen ihrer Verpflichtungen in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung; b) darauf zu bestehen, dass alle Felder von Zahlungsanweisungen, in denen Angaben zum Absender und Empfänger der betreffenden Transaktion zu machen sind, ausgefüllt werden, und bei Fehlen dieser Angaben die Ausführung der Transaktion abzulehnen; c) alle Aufzeichnungen von Transaktionen über einen Zeitraum von fünf Jahren aufzubewahren und sie den nationalen Behörden auf Anfrage zur Verfügung zu stellen; d) der FIU oder einer anderen vom betreffenden Mitgliedstaat benannten zuständigen Behörde von ihrem Verdacht unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn sie den Verdacht oder berechtigten Grund zu der Annahme haben, dass Gelder einen Bezug zur Finanzierung von Proliferationsaktivitäten aufweisen. Die FIU oder die sonst zuständige Behörde erhält rechtzeitig unmittelbar oder mittelbar Zugang zu den Finanz-, Verwaltungs- und Strafverfolgungsdaten, die sie zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt; dazu gehören auch Auswertungen verdächtiger Transaktionsmeldungen."

Article 2

Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.

Article 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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