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Seqlense EUR-Lex

Beschluss Nr. 1104/2012/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 zur Änderung der Entscheidung 2008/971/EG des Rates zum Zweck der Aufnahme von forstlichem Vermehrungsgut der Kategorie „qualifiziert“ sowie der Aktualisierung von Namen der für Zulassung und Kontrolle der Erzeugung zuständigen Behörden

CELEX
32012D1104
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2012-11-21
In force since
2013-01-01
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

„(2 Saat- und Pflanzgut der Kategorien ‚quellengesichert‘, ‚ausgewählt‘ und ‚qualifiziert‘ von in Anhang I der Richtlinie 1999/105/EG aufgeführten Arten, das in den in Anhang I der vorliegenden Entscheidung genannten Drittländern erzeugt und von den im selben Anhang genannten Behörden dieser Drittländer amtlich zertifiziert wird, ist als gleichwertig mit Saat- und Pflanzgut im Sinne der Richtlinie 1999/105/EG anzusehen, sofern es die Bedingungen gemäß Anhang II der vorliegenden Entscheidung erfüllt.“

Article 2

Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Dieser Beschluss gilt ab dem 1. Januar 2013.

Article 3

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

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