Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm Österreichs 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Österreichs für die Jahre 2011 bis 2016 2012/C 219/01 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken , insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2, auf Empfehlung der Europäischen Kommission, unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses, in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission für eine neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie ( „ Europa 2020 “ ) zu, deren Kernpunkt eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Bereichen ist, in denen Handlungsbedarf besteht, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. (2) Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten an, die zusammen die „ integrierten Leitlinien “ bilden.
Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken den integrierten Leitlinien Rechnung zu tragen. (3) Am 12. Juli 2011 nahm der Rat eine Empfehlung zum nationalen Reformprogramm Österreichs für 2011 an und gab eine Stellungnahme zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Österreichs für 2011 bis 2014 ab. (4) Am 23. November 2011 nahm die Kommission den zweiten Jahreswachstumsbericht an, mit dem das zweite Europäische Semester der in der Strategie Europa 2020 verankerten integrierten Ex-ante-Politikkoordinierung eingeleitet wurde.
Am 14. Februar 2012 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte den Warnmechanismus-Bericht an, worin Österreich nicht als einer der Mitgliedstaaten aufgeführt ist, für die eine eingehende Überprüfung durchgeführt werden sollte. (5) Am 1. Dezember 2011 nahm der Rat Schlussfolgerungen an, in denen er den Ausschuss für Sozialschutz aufforderte, in Zusammenarbeit mit dem Beschäftigungsausschuss und anderen Ausschüssen seine Ansichten zu den im Rahmen des politischen Zyklus der Strategie Europa 2020 empfohlenen Maßnahmen mitzuteilen.
Diese Ansichten sind in die Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses eingeflossen. (6) Das Europäische Parlament wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 in das Europäische Semester umfassend eingebunden und nahm am 15. Februar 2012 eine Entschließung zu beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekten im Jahreswachstumsbericht 2012 sowie eine Entschließung zu dem Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2012 an. (7) Am 2. März 2012 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung der Stabilität des Finanzsystems, der Haushaltskonsolidierung und der Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung.
Er verwies auf die Notwendigkeit, weiterhin eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft sicherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die sozialen Folgen der Krise abzufedern sowie die öffentliche Verwaltung zu modernisieren. (8) Am 2. März 2012 ersuchte der Europäische Rat die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten außerdem, die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen rechtzeitig bekanntzugeben, damit sie in ihre Stabilitäts- beziehungsweise Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme aufgenommen werden können.
(9) Am 24. April 2012 übermittelte Österreich sein Stabilitätsprogramm für den Zeitraum 2011 bis 2016 und am 25. April 2012 sein nationales Reformprogramm 2012. Um den Querverbindungen zwischen den beiden Programmen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet. (10) Ausgehend von der Bewertung des Stabilitätsprogramms gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 ist der Rat der Auffassung, dass das den Haushaltsprojektionen des Programms zugrunde liegende makroökonomische Szenario für die Jahre 2012 und 2013 vorsichtig ist. Für den Zeitraum von 2014 bis 2016 fällt das Szenario mit einem prognostizierten durchschnittlichen BIP-Wachstum von 2,1 %, das durchgehend über den aktuellen Schätzungen des Potenzialwachstums liegt, optimistischer aus.
Mit der im Stabilitätsprogramm beschriebenen Haushaltsstrategie wird darauf abgezielt, das übermäßige Defizit bis 2013 zu korrigieren und bis 2016 das mittelfristige Haushaltsziel zu erreichen. Das im Stabilitätsprogramm festgelegte mittelfristige Haushaltsziel wurde geändert und besteht nun in der Erreichung eines strukturellen Defizits von 0,45 % des BIP und nicht mehr in einem über den Konjunkturzyklus hinweg ausgeglichenen Haushalt, und es spiegelt die Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts angemessen wider. Die vorgesehene Korrektur des übermäßigen Defizits steht im Einklang mit der Frist, die in der im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit ( „ Defizitverfahren “ ) im Dezember 2009 ausgesprochenen Empfehlung des Rates festgelegt wurde.
Auf der Grundlage des (neu berechneten) strukturellen Haushaltssaldos liegt die geplante durchschnittliche jährliche Konsolidierungsanstrengung von 0,5 % des BIP für den Zeitraum von 2011 bis 2013 jedoch unter dem vom Rat empfohlenen Wert von 0,75 % des BIP. Die geplanten strukturellen Fortschritte zur Erreichung des mittelfristigen Haushaltsziels sind für 2015 ausreichend, liegen aber in den Jahren 2014 und 2016 unter dem im Stabilitäts- und Wachstumspakt festgelegten Richtwert von jährlich 0,5 % des BIP. Im Zeitraum von 2014 bis 2015 wird jedoch das projizierte Wachstum der Staatsausgaben unter Anrechnung diskretionärer Maßnahmen auf der Einnahmenseite mit dem Richtwert des Stabilitäts- und Wachstumspakts für die Ausgaben in Einklang stehen.
Mit den Haushaltszielen sind allerdings sowohl einnahmenseitige als auch ausgabenseitige Risiken verbunden. So sind die budgetären Auswirkungen einiger Maßnahmen schwer zu quantifizieren, da sie davon abhängig sind, in welchem Umfang die neuen Regelungen zum Tragen kommen. Die Einzelheiten der Finanztransaktionssteuer sind noch nicht bekannt, da es noch keine Einigung über die Rechtsvorschriften gibt. Die geplanten Kürzungen auf subnationaler Ebene wurden nicht näher definiert. Dem Stabilitätsprogramm zufolge wird die Schuldenquote, die Ende 2011 bei 72,2 % lag, 2013 mit 75,3 % ihren Höchststand erreichen, bevor sie schrittweise bis 2016 auf 70,6 % fällt.
Was den Richtwert des Stabilitäts- und Wachstumspakts für die Schuldenverringerung angeht, wird sich Österreich in den Jahren 2014 bis 2016 in einer Übergangsphase befinden; mit Hilfe der im Stabilitätsprogramm vorgelegten Pläne soll gewährleistet werden, dass bei der Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau ausreichende Fortschritte erreicht werden. Diese Prognose ist allerdings aufgrund der zunehmenden Verschuldung staatseigener Unternehmen, die nicht zum Staatssektor gehören, und potenzieller weiterer Belastungen durch die staatliche Unterstützung des Bankensektors mit Risiken behaftet.
(11) Mit der Annahme des neuen haushaltspolitischen Konsolidierungspakets hat Österreich den Weg zu tragfähigeren öffentlichen Finanzen eingeschlagen. Das Maßnahmenpaket sieht jedoch keine wesentliche Optimierung der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden vor, obwohl weithin anerkannt ist, dass dies ein hohes Einsparpotenzial birgt. Zwischen Bund und Ländern wurde grundsätzliches Einvernehmen über die Zentralisierung der Finanzierung des Gesundheitswesens erzielt, doch die Einzelheiten müssen noch verhandelt werden. (12) Zur Anhebung des effektiven Pensionsalters hat Österreich Reformen eingeleitet, die in erster Linie den Zugang zur Invaliditätspension beschränken sollen.
Die derzeit für den Zeitraum von 2024 bis 2033 geplante Harmonisierung des gesetzlichen Pensionsalters für Frauen und Männer wurde nicht zeitlich vorgezogen. Die Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer und die Kultur des aktiven Alterns in den Unternehmen müssen weiter gestärkt werden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen reichen möglicherweise nicht weit genug, um das effektive Pensionsalter wesentlich anzuheben. (13) Der österreichische Arbeitsmarkt entwickelte sich ausgesprochen gut, wie die Arbeitslosenquote zeigte, die 2010 und 2011 den niedrigsten Stand in der gesamten Union erreichte.
Es wird jedoch ein Rückgang der erwerbsfähigen Bevölkerung Österreichs ab 2020 prognostiziert. Österreich muss daher Anstrengungen unternehmen, um das Potenzial der Erwerbsbevölkerung voll auszuschöpfen, indem verschiedenen Probleme angegangen werden — die geringe Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer, die verbreitete Inanspruchnahme von Frühpensionierungsregelungen und Invaliditätspensionen, die hohe Belastung der Arbeitseinkommen durch Steuern und Sozialversicherungsabgaben sowie die relativ hohe Konzentration von Frauen im Niedriglohnsektor und in Teilzeitarbeit. Des Weiteren wird das Potenzial von Menschen mit Migrationshintergrund aufgrund von niedrigen Bildungsabschlüssen oder Schwierigkeiten bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen unzureichend genutzt.
Die Bildungsergebnisse, wie sie die Ergebnisse des OECD-Programms zur Internationalen Schülerbewertung ( „ PISA-Studien “ ) widerspiegeln, liegen unter dem EU-Durchschnitt, und der Einfluss des sozioökonomischen Hintergrunds auf den Bildungsabschluss ist besonders groß. Die infolge der hohen Einkommensmobilität kontinuierlich wachsenden Studentenzahlen ( „ Massenuniversität “ ), die hohe Abbrecherquote (rund 40 %) und die beträchtliche Finanzierungslücke bleiben die wichtigsten Herausforderungen. (14) Hinsichtlich Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität befindet sich Österreich in einer günstigen Lage.
Gleichwohl muss Österreich auf einigen Gebieten relative strukturelle Schwächen überwinden, die dem langfristigen Wachstumspotenzial schaden könnten. Der Wettbewerb im Dienstleistungssektor hat kaum dazu beigetragen, die Inlandsnachfrage anzukurbeln. Die hohen Netzzugangsentgelte und das wettbewerbsverzerrende Verhalten etablierter Unternehmen (Behinderung des Markteintritts, Wettbewerbs und der Innovation) wurden nicht angegangen. Nach wie vor bestehen ungerechtfertigte Einschränkungen bei den freien Berufen; die Anzahl der reglementierten Berufe, die Österreich der Kommission gemeldet hat, liegt weit über dem EU-Durchschnitt.
Es muss geprüft werden, ob die Vorschriften für diese Berufe gerechtfertigt und verhältnismäßig sind. Hinsichtlich der von Österreich eingegangenen Verpflichtung, die Bundeswettbewerbsbehörde zu stärken, wurden keine greifbaren Fortschritte erzielt. Die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt ( „ Dienstleistungsrichtlinie “ ) wurde, wie 2011 vom Rat empfohlen, durch die Annahme „ horizontaler “ Rechtsvorschriften und Änderungen der Rechtsvorschriften auf Länderebene schließlich umgesetzt. (15) Hinsichtlich des Finanzsektors steht Österreich aufgrund des hohen Engagements österreichischer Banken in mittel-, ost- und südosteuropäischen Ländern vor spezifischen Herausforderungen, da die Qualität der Vermögenswerte in einigen dieser Volkswirtschaften weiter sinken könnte.
Politischen Entscheidungen mit grenzübergreifender Wirkung muss ein Informationsaustausch vorangehen und sie müssen mit den Aufsichtsbehörden der Aufnahmeländer koordiniert werden. Darüber hinaus müssen die Behörden weiterhin diejenigen Banken sorgfältig überwachen und umstrukturieren, die staatliche Unterstützung erhalten haben, insbesondere verstaatlichte Kreditinstitute. (16) Österreich ist im Rahmen des Euro-Plus-Pakts eine Reihe von Verpflichtungen eingegangen. Diese Verpflichtungen und die Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Jahr 2011 betreffen die Förderung der Beschäftigung und der Wettbewerbsfähigkeit und die Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen.
Die Kommission hat die Umsetzung der im Rahmen des Euro-Plus-Pakts eingegangen Verpflichtungen bewertet. Die Ergebnisse dieser Bewertung sind in die untenstehenden Empfehlungen eingeflossen. (17) Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Österreichs eingehend analysiert. Sie hat das Stabilitätsprogramm und das nationale Reformprogramm bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Österreich berücksichtigt, sondern auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Leitlinien, um durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt zu verstärken.
Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters spiegeln die Empfehlungen 1 bis 7 wider. (18) Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm Österreichs geprüft; seine Stellungnahme hierzu spiegelt insbesondere die Empfehlung 1 wider — EMPFIEHLT, dass Österreich im Zeitraum 2012 bis 2013 1. den Haushalt 2012 wie geplant umsetzt und die Haushaltsstrategie für das Jahr 2013 und darüber hinaus verstärkt und strikt umsetzt; Maßnahmen ausreichend spezifiziert (insbesondere auf subnationaler Ebene), um eine rasche Korrektur des übermäßigen Defizits und die Erreichung der durchschnittlichen jährlichen strukturellen Haushaltsanpassung sicherzustellen, die in den Empfehlungen des Rates vor dem Hintergrund des Defizitverfahrens festgelegt wurde; danach sollte Österreich eine angemessene strukturelle Haushaltsanpassung sicherstellen, um ausreichende Fortschritte bei der Erreichung des mittelfristigen Haushaltsziels, einschließlich der Einhaltung des Richtwerts für die Ausgaben, zu erzielen;
2. weitere Schritte zur Stärkung des nationalen Budgetrahmens einleitet, indem die Verantwortungsbereiche von Bund, Ländern und Gemeinden entsprechend ausgerichtet werden, insbesondere durch die Umsetzung konkreter Reformen zur Verbesserung der Organisation, Finanzierung und Effizienz des Gesundheits- und des Bildungssektors; 3. die Harmonisierung des gesetzlichen Pensionsalters für Frauen und Männer zeitlich vorzieht; die Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer verbessert und die Umsetzung der neuen Reformen zur Beschränkung der Inanspruchnahme von Frühpensionierungsregelungen überwacht, um sicherzustellen, dass das tatsächliche Pensionsalter angehoben wird, unter anderem, indem das gesetzliche Pensionsalter an die Lebenserwartung gekoppelt wird;
4. Schritte unternimmt, um die effektive Steuer- und Sozialversicherungsbelastung der Arbeit zu verringern, insbesondere für Niedriglohnempfänger, und, um angesichts der Notwendigkeit, auf die Auswirkungen demografischer Veränderungen auf die Erwerbsbevölkerung zu reagieren, die Beschäftigungsquote für ältere Arbeitnehmer und Frauen steigert; die steuerlichen Belastungen budgetneutral auf Immobilien- und Umweltsteuern verlagert; den hohen geschlechtsspezifischen Lohnunterschied reduziert und Vollzeitbeschäftigungsmöglichkeiten für Frauen fördert, insbesondere durch den Ausbau von Betreuungsdiensten für abhängige Personen;
5. weiterhin Maßnahmen umsetzt, um die Bildungsergebnisse zu verbessern, insbesondere bei benachteiligten jungen Menschen; Maßnahmen zum Abbau der Abbrecherquote im Hochschulbereich ergreift; 6. weitere Schritte zur Förderung des Wettbewerbs im Dienstleistungssektor in die Wege leitet, indem Marktzugangshindernisse in den Märkten für Kommunikation, Verkehr und Energieeinzelhandel beseitigt werden; sofern ungerechtfertigte Beschränkungen des Zugangs zu freien Berufen bestehen, diese abschaffen sollte; die Befugnisse der Bundeswettbewerbsbehörde stärkt und die Umsetzung der Reform der Wettbewerbsvorschriften beschleunigt;
7. weiterhin diejenigen Banken umstrukturiert und überwacht, die staatliche Unterstützung erhalten haben, wobei eine übermäßige Verringerung des Fremdkapitalanteils zu vermeiden ist; die Zusammenarbeit und Koordinierung mit den Finanzaufsichtsbehörden in anderen Ländern bei nationalen politischen Entscheidungen weiter verbessert. Geschehen zu Brüssel am 10. Juli 2012 . Im Namen des Rates Der Präsident V. Shiarly