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Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm Belgiens 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Belgiens für die Jahre 2012 bis 2015

CELEX
32012H0724(02)
Document type
RECO
Sector
Legislation
Date of document
2012-07-10
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm Belgiens 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Belgiens für die Jahre 2012 bis 2015 2012/C 219/02 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken , insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2, gestützt auf die Verordnung (EU) Nr.

1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte , insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1, auf Empfehlung der Europäischen Kommission, unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission für eine neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie ( „ Europa 2020 “ ) zu, deren Kernpunkt eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Bereichen ist, in denen Handlungsbedarf besteht, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

(2) Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten an, die zusammen die „ integrierten Leitlinien “ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken den integrierten Leitlinien Rechnung zu tragen. (3) Am 12. Juli 2011 nahm der Rat eine Empfehlung zum nationalen Reformprogramm Belgiens für 2011 an und gab eine Stellungnahme zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Belgiens für 2011 bis 2014 ab.

(4) Am 23. November 2011 nahm die Kommission den zweiten Jahreswachstumsbericht an, mit dem das zweite Europäische Semester der in der Strategie Europa 2020 verankerten integrierten Ex-ante-Politikkoordinierung eingeleitet wurde. Am 14. Februar 2012 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht an, worin Belgien als einer der Mitgliedstaaten aufgeführt ist, für die eine eingehende Überprüfung durchgeführt werden sollte. (5) Am 1. Dezember 2011 nahm der Rat Schlussfolgerungen an, in denen er den Ausschuss für Sozialschutz aufforderte, in Zusammenarbeit mit dem Beschäftigungsausschuss und anderen Ausschüssen seine Ansichten zu den im Rahmen des politischen Zyklus der Strategie Europa 2020 empfohlenen Maßnahmen mitzuteilen.

Diese Ansichten sind in die Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses eingeflossen. (6) Das Europäische Parlament wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 in das Europäische Semester umfassend eingebunden und nahm am 15. Februar 2012 eine Entschließung zu beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekten im Jahreswachstumsbericht 2012 sowie eine Entschließung zu dem Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2012 an. (7) Am 2. März 2012 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung der Stabilität des Finanzsystems, der Haushaltskonsolidierung und der Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung.

Er verwies auf die Notwendigkeit, vorrangig eine wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft sicherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die sozialen Folgen der Krise abzufedern sowie die öffentliche Verwaltung zu modernisieren. (8) Am 2. März 2012 ersuchte der Europäische Rat die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten außerdem, die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen rechtzeitig bekanntzugeben, damit sie in ihre Stabilitäts- beziehungsweise Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme aufgenommen werden können.

(9) Am 30. April 2012 übermittelte Belgien sein Stabilitätsprogramm für den Zeitraum von 2012 bis 2015 und sein nationales Reformprogramm 2012. Um den Querverbindungen zwischen den beiden Programmen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet. Die Kommission bewertete außerdem in einer eingehenden Überprüfung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011, ob Belgien von makroökonomischen Ungleichgewichten betroffen ist. Dabei kam sie zu dem Ergebnis, dass in Belgien zwar ein externes Ungleichgewicht besteht, das aber kein übermäßiges Ungleichgewicht darstellt.

(10) Ausgehend von der Bewertung des Stabilitätsprogramms gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 ist der Rat der Auffassung, dass das den Haushaltsprojektionen dieses Programms zugrunde liegende makroökonomische Szenario für die Jahre 2012 und 2013 plausibel und für die Jahre 2014 und 2015 optimistisch ist, da es ein BIP-Wachstum vorsieht, das wesentlich über den jüngsten, im Rahmen der Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen vorgenommenen Schätzungen des Potenzialwachstums liegt. Mit der im Stabilitätsprogramm beschriebenen Haushaltsstrategie wird darauf abgezielt, das Defizit im Jahr 2012 unter 3 % des BIP zu senken (auf 2,8 % des BIP, von vorher 3,7 % des BIP im Jahr 2011) und im Jahr 2015 auf Null zurückzuführen.

Das Stabilitätsprogramm bestätigt das bisherige mittelfristige Haushaltsziel eines strukturellen Überschusses von 0,5 % des BIP, was die Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts angemessen widerspiegelt. Das für 2012 geplante nominale Defizit steht mit der vom Rat gesetzten Frist für die Korrektur des übermäßigen Defizits in Einklang, und die geplante haushaltspolitische Anstrengung entspricht der im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit vom Rat ausgesprochenen Empfehlung einer durchschnittlichen jährlichen strukturellen Anstrengung von mindestens ¾ % des BIP.

Die geplante Wachstumsrate bei den Staatsausgaben entspricht — unter Berücksichtigung diskretionärer Maßnahmen auf der Einnahmenseite — im Zeitraum von 2013 bis 2015, nicht jedoch 2012 dem Ausgabenrichtwert des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Auf der Grundlage des (neu berechneten) strukturellen Haushaltssaldos geht das Stabilitätsprogramm von einer Verbesserung des strukturellen Haushaltssaldos um 1,1 Prozentpunkte des BIP im Jahr 2012 und um durchschnittlich etwa 0,8 % des BIP im Zeitraum von 2013 bis 2015 aus. Es bestehen jedoch Risiken, die sich daraus ergeben, dass die ab 2013 zu ergreifenden Maßnahmen noch nicht festgelegt sind und das makroökonomische Szenario ab 2014 zu optimistisch ist.

Dem Stabilitätsprogramm zufolge soll die Staatsverschuldung, die mit 98,0 % des BIP im Jahr 2011 weit über der Schwelle von 60 % liegt, stabilisiert und 2015 auf 92,3 % gesenkt werden, womit ausreichende Fortschritte in Richtung auf die Einhaltung des im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgegebenen Richtwerts für den Schuldenabbau gegeben wären. Außerdem sind die impliziten Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit den Garantien für den Finanzsektor besonders hoch. Der auf Regeln beruhende mehrjährige Rahmen für den öffentlichen Gesamthaushalt würde insbesondere in Bezug auf die Ausgaben davon profitieren, wenn die belgischen Regionen und Gemeinschaften sowie die Kommunen Durchsetzungsmechanismen und/oder Verpflichtungen zur Erreichung der ihnen zugewiesenen Defizitziele vorsehen.

(11) Zur Verringerung der hohen öffentlichen Verschuldung sollten die mit der Bevölkerungsalterung verbundenen Kosten angegangen und das Defizit strukturell verringert werden. Die neue Föderalregierung einigte sich im Dezember 2012 auf eine Reform des belgischen Alterssicherungssystems. Im Hinblick auf die Anhebung des tatsächlichen Renteneintrittsalters ist nun eine wirksame Umsetzung und Überwachung der eingeleiteten Gesetzesreformen notwendig. Es kommt darauf an, die Reform der Alterssicherung mit Maßnahmen zur Förderung des aktiven Alterns und eines längeren Erwerbslebens zu unterstützen, während weitere Reformen, wie die Koppelung des gesetzlichen Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung, zur Erreichung dieses Ziels ebenfalls beitragen würden.

(12) Das belgische Finanzsystem steht noch immer vor erheblichen Herausforderungen. Die Umstrukturierung der belgischen Banken ist noch nicht abgeschlossen und die 2008/2009 als Reaktion auf die Finanzkrise gewährten staatlichen Beihilfen sind noch nicht vollständig zurückgezahlt. Überdies hängen die Risiken, denen sich der Bankensektor und der öffentliche Sektor gegenübersehen, durch den hohen Umfang der Garantien eng miteinander zusammen. (13) Die Leistungsbilanz verschlechtert sich allmählich. Die Verbesserung der Dienstleistungsbilanz gleicht die Verschlechterung der Warenhandelsbilanz nicht aus.

Im Bereich der Warenausfuhren hat Belgien nicht nur in Bezug auf den expandierenden Welthandel an Boden verloren, sondern auch im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets und dem Durchschnitt des Euro-Währungsgebiets; dies deutet auf eine im Vergleich zu Belgiens wichtigsten Handelspartnern (den Niederlanden, Frankreich und Deutschland) und zum Euro-Währungsgebiet insgesamt ungünstige Entwicklung der inländischen Lohnstückkosten hin. Aufgrund des bestehenden automatischen Lohnindexierungssystems konnte die Regierung trotz ihrer Anstrengungen, die Erhöhung der Reallöhne im Zeitraum von 2011 bis 2012 auf höchstens 0,3 % zu begrenzen, nicht verhindern, dass die Nominallöhne stärker steigen als in den Nachbarländern.

Obwohl die Produktivität hoch ist, verzeichnet Belgien ein schwaches Wachstum, und auch die Vorleistungskosten, vor allem für Energie, sind hoch. Um die Inflation einzudämmen, wurden die Einzelhandelspreise für Gas und Strom eingefroren, doch es wurden keine konkreten Maßnahmen zur Umgestaltung des Tarifverhandlungs- und Lohnindexierungssystems selbst ergriffen. Die Intensität von Forschung und Entwicklung (FuE) in der Privatwirtschaft stagnierte in den letzten Jahren, und durch den Fachkräftemangel, vor allem in Wissenschaft und Technik, könnte die weitere Verbesserung der Innovationsleistung der belgischen Wirtschaft wesentlich behindert werden.

(14) Um die Beschäftigung jüngerer und älterer Arbeitnehmer zu fördern und mehr Erwerbslose in die Erwerbstätigkeit zu führen, wurden verschiedene Strukturmaßnahmen getroffen. Belgien hat eine umfassende Reform seines Systems zur Arbeitslosenunterstützung eingeleitet. Nach wie vor gibt es jedoch strukturelle Arbeitsmarktprobleme, für deren Beseitigung mehr getan werden könnte. Um die Wirksamkeit aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen, vor allem für ältere Arbeitnehmer und benachteiligte Gruppen wie Menschen mit Migrationshintergrund, zu verbessern, ist es von entscheidender Bedeutung, die Teilnahme am lebenslangen Lernen zu erhöhen und die Reformen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung fortzusetzen.

Bei der steuerlichen Entlastung des Faktors Arbeit wurden keine nennenswerten Fortschritte erzielt. Zwar wurde im Juni 2011 eine neue Steuergutschrift für die niedrigsten Löhne eingeführt, doch erwies sich diese nicht als ausreichend, um die erheblichen Arbeitslosigkeitsfallen am unteren Ende der Einkommensskala auszugleichen. Eine Verlagerung der Steuerlast von der Arbeit hin zu Steuern auf Verbrauch und/oder Ökosteuern hat nicht stattgefunden. (15) Die Preise für viele Waren und Dienstleistungen sind generell höher als in anderen Mitgliedstaaten, was durch geringen Wettbewerbsdruck — insbesondere im Einzelhandel und in den netzgebundenen Wirtschaftszweigen — und einen schwachen Aufsichtsrahmen bedingt ist.

Im Einzelhandel bestehen weiterhin beträchtliche Hindernisse und Betriebsbeschränkungen. So begrenzen insbesondere wettbewerbsbeschränkende Vorschriften nach wie vor die Öffnungszeiten, schützen die etablierten Anbieter vor dem Marktzutritt neuer Teilnehmer und behindern die Ausbreitung neuer Geschäftsmodelle und -technologien. Ein allgemeines Wettbewerbsproblem der netzgebundenen Wirtschaftszweige sind in Belgien die starke Position der etablierten Anbieter und die im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten hohen Zutrittsschranken, so dass die früheren Monopolisten in diesen Branchen nach wie vor höhere Entgelte verlangen können als auf einem wettbewerbsorientierten Markt.

Die belgische Wettbewerbsbehörde wird zurzeit reformiert, doch es ist noch nicht klar, ob die umgestaltete Behörde unabhängig genug sein und über ausreichende Mittel verfügen wird. (16) Obwohl Belgien bei der geplanten Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien in der Wirtschaft gut vorankommt, werden im Hinblick auf das angestrebte Ziel, die Emissionen von Treibhausgasen in den nicht unter das Emissionshandelssystem fallenden Wirtschaftszweigen um 15 % zu verringern , voraussichtlich keine ausreichenden Fortschritte erzielt werden. Belgien verabschiedete 2011 nicht genügend Maßnahmen beziehungsweise politische Initiativen zur Verbesserung dieser Situation.

(17) Belgien ist im Rahmen des Euro-Plus-Pakts eine Reihe von Verpflichtungen eingegangen. Diese Verpflichtungen und die Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Jahr 2011 betreffen die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, die Erhöhung der Erwerbstätigenquote, die Steigerung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und die Stärkung der Finanzstabilität. Die Kommission hat die Umsetzung der im Rahmen des Euro-Plus-Pakts eingegangenen Verpflichtungen bewertet. Die Ergebnisse dieser Bewertung sind in die untenstehenden Empfehlungen eingeflossen. (18) Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Belgiens eingehend analysiert.

Sie hat sowohl das Stabilitätsprogramm als auch das nationale Reformprogramm bewertet und eine eingehende Überprüfung vorgelegt. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Belgien berücksichtigt, sondern auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Leitlinien, um durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt zu verstärken. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters sind in die untenstehenden Empfehlungen 1 bis 7 eingeflossen.

(19) Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm geprüft; seine Stellungnahme hierzu spiegelt insbesondere die untenstehende Empfehlung 1 wider. (20) Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der eingehenden Überprüfung durch die Kommission und dieser Bewertung hat der Rat das nationale Reformprogramm und das Stabilitätsprogramm geprüft. Seine Empfehlungen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 spiegeln insbesondere die untenstehenden Empfehlungen 1, 4, 5 und 6 wider – EMPFIEHLT, dass Belgien im Zeitraum von 2012 bis 2013: 1. den Haushaltsplan für 2012 ausführt, um zu gewährleisten, dass das übermäßige Defizit bis Ende 2012 korrigiert wird; außerdem Maßnahmen zur Gewährleistung der Umsetzung der Haushaltsstrategie für das Jahr 2013 und danach festlegt, indem sichergestellt wird, dass die Korrektur des übermäßigen Defizits von Dauer ist und ausreichende Fortschritte in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel, einschließlich der Einhaltung des Richtwerts für die Ausgaben, erreicht werden, und Fortschritte im Hinblick auf die Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau gewährleistet; den haushaltspolitischen Rahmen anpasst, um zu gewährleisten, dass die Haushaltsziele auf föderaler und subföderaler Ebene verbindlich sind, und die Transparenz der Lastenverteilung und der Rechenschaftspflicht auf allen Regierungsebenen erhöht;

2. die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen durch Eindämmung der alterungsbedingten Ausgaben, einschließlich der Gesundheitsausgaben, weiter verbessert; insbesondere die Reform der Vorruhestandsregelungen und des Rentensystems umsetzt sowie weitere Maßnahmen trifft, um für eine Anhebung des effektiven Renteneintrittsalters zu sorgen, unter anderem durch Koppelung des gesetzlichen Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung; 3. Kapitalerhöhungen bei den schwächsten Banken fördert, damit der Bankensektor weiter gestärkt und seiner normalen Rolle als Geldgeber der Wirtschaft gerecht werden kann;

4. nach Anhörung der Sozialpartner und im Einklang mit der nationalen Praxis Schritte zur Umgestaltung des Tarifverhandlungs- und Lohnindexierungssystems einleitet, um die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern; in einem ersten Schritt dafür sorgt, dass der Lohnanstieg in stärkerem Maße die Entwicklung der Arbeitsproduktivität und der Wettbewerbsfähigkeit widerspiegelt, indem i) dafür gesorgt wird, dass die in der „ Lohnnorm “ vorgesehenen nachträglichen Berichtigungsmechanismen umgesetzt werden, und der Abschluss von Gesamtvereinbarungen gefördert wird, um die Kostenwettbewerbsfähigkeit zu verbessern, und ii) die Anwendung von Öffnungsklauseln bei Branchentarifverträgen erleichtert wird, um Lohnsteigerungen und die Entwicklung der Arbeitsproduktivität auf lokaler Ebene besser aneinander anzugleichen;

5. die Steuerlast in erheblichem Umfang vom Faktor Arbeit hin zu Steuern verlagert, die sich weniger verzerrend auf das Wachstum auswirken, unter anderem beispielsweise Umweltsteuern; die eingeleitete Reform des Systems zur Arbeitslosenunterstützung fortsetzt, um negative Arbeitsanreize zu verringern und den Schwerpunkt auf Beschäftigungsförderung und Aktivierungsmaßnahmen für ältere Arbeitnehmer und benachteiligte Gruppen, insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund, zu legen; die geplante weitere Regionalisierung der arbeitsmarktpolitischen Kompetenzen nutzt, um die interregionale Mobilität der Arbeitskräfte zu fördern und die Kohärenz zwischen Bildung, lebenslangem Lernen, beruflicher Bildung und beschäftigungspolitischen Maßnahmen zu stärken; bestehende Aktivierungsanstrengungen auf alle Altersgruppen ausdehnt;

6. den Wettbewerb im Einzelhandel durch Verringerung von Hemmnissen und Abbau von Betriebsbeschränkungen weiter stärkt; Maßnahmen zur Stärkung des Wettbewerbs in den netzgebundenen Wirtschaftszweigen einleitet, indem regulative Hindernisse überprüft und die institutionellen Regelungen für eine effektive Durchsetzung der Vorschriften über staatliche Beihilfen gestärkt werden; 7. weitere Maßnahmen ergreift, um bei der Verwirklichung der angestrebten Verringerung der Treibhausgasemissionen, die durch nicht unter das Emissionshandelssystem fallende Tätigkeiten verursacht werden, größere Fortschritte zu erreichen, insbesondere dadurch, dass gewährleistet wird, dass der Transportsektor einen erheblichen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels leistet.

Geschehen zu Brüssel am 10. Juli 2012 . Im Namen des Rates Der Präsident V. Shiarly

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