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Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm Estlands 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Estlands für die Jahre 2012 bis 2015

CELEX
32012H0724(07)
Document type
RECO
Sector
Legislation
Date of document
2012-07-10
Status
In force

Text

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Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm Estlands 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Estlands für die Jahre 2012 bis 2015 2012/C 219/07 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken , insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2, auf Empfehlung der Europäischen Kommission, unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses, in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 26. März 2010 nahm der Europäische Rat den Vorschlag der Kommission für eine neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie ( „ Europa 2020 “ ) an, deren Kernpunkt eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Bereichen ist, in denen Handlungsbedarf besteht, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. (2) Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten an, die zusammen die „ integrierten Leitlinien “ bilden.

Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken den integrierten Leitlinien Rechnung zu tragen. (3) Am 12. Juli 2011 nahm der Rat eine Empfehlung zum nationalen Reformprogramm Estlands für 2011 an und gab eine Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm Estlands für 2011 bis 2015 ab. (4) Am 23. November 2011 nahm die Kommission den zweiten Jahreswachstumsbericht an, mit dem das zweite Europäische Semester der in der Strategie Europa 2020 verankerten integrierten Ex-ante-Politikkoordinierung eingeleitet wurde. Am 14. Februar 2012 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr.

1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte den Warnmechanismus-Bericht an, worin Estland nicht als einer der Mitgliedstaaten aufgeführt ist, für die eine eingehende Überprüfung durchgeführt werden sollte. (5) Am 1. Dezember 2011 nahm der Rat Schlussfolgerungen an, in denen er den Ausschuss für Sozialschutz aufforderte, in Zusammenarbeit mit dem Beschäftigungsausschuss und anderen Ausschüssen seine Ansichten zu den im Rahmen des politischen Zyklus der Strategie Europa 2020 empfohlenen Maßnahmen mitzuteilen.

Diese Ansichten sind in die Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses eingeflossen. (6) Das Europäische Parlament wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 in das Europäische Semester umfassend eingebunden und nahm am 15. Februar 2012 eine Entschließung zu beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekten im Jahreswachstumsbericht 2012 sowie eine Entschließung zu dem Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2012 an. (7) Am 2. März 2012 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung der Stabilität des Finanzsystems, der Haushaltskonsolidierung und der Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung.

Er verwies auf die Notwendigkeit, weiterhin eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft sicherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die sozialen Folgen der Krise abzufedern sowie die öffentliche Verwaltung zu modernisieren. Zudem forderte er die Mitgliedstaaten auf, die länderspezifischen Empfehlungen für 2011 umzusetzen, diese Prioritäten in konkrete Maßnahmen umzusetzen sowie sie in ihre Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogramme und ihre nationalen Reformprogramme aufzunehmen.

(8) Am 2. März 2012 ersuchte der Europäische Rat die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten außerdem, die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen rechtzeitig bekanntzugeben, damit sie in ihre Stabilitäts- beziehungsweise Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme aufgenommen werden können. (9) Am 26. April 2012 übermittelte Estland sein Stabilitätsprogramm für den Zeitraum von 2012 bis 2015 und sein nationales Reformprogramm 2012. Um den Querverbindungen zwischen den beiden Programmen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet. (10) Ausgehend von der Bewertung des Stabilitätsprogramms gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr.

1466/97 ist der Rat der Auffassung, dass das den Haushaltsprojektionen des Programms zugrunde liegende makroökonomische Szenario für 2012 bis 2013 unter der Annahme eines BIP-Wachstums von durchschnittlich rund 2,4 % plausibel ist. In der Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen wird für 2013 ein BIP-Wachstum von 3,8 % erwartet. Die in dem Stabilitätsprogramm beschriebene Haushaltsstrategie zielt auf eine tragfähige Haushaltspolitik für ausgewogenes Wachstum ab, mit der ein struktureller Überschuss erzielt und ausreichende Kapitalpuffer gebildet werden und der Faktor Arbeit steuerlich entlastet wird.

Die Strategie stellt außerdem darauf ab, die Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts zu erfüllen. Mit dem Stabilitätsprogramm soll das mittelfristige Haushaltsziel, ab 2013 einen strukturellen Überschuss zu erreichen, übertroffen werden. Das mittelfristige Haushaltsziel spiegelt die Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts angemessen wider. Auf der Grundlage des (neu berechneten) strukturellen Haushaltssaldos wird der Anstieg der Staatsausgaben unter Anrechnung diskretionärer einnahmenseitiger Maßnahmen bis 2015 mit dem Richtwert des Stabilitäts- und Wachstumspakts für die Ausgaben im Einklang stehen.

Gleichzeitig sieht das Stabilitätsprogramm vor, dass ab 2014 Gesamtüberschüsse erzielt werden. Die Schuldenquote liegt deutlich unter 60 % des BIP und wird dem Programm zufolge nach 2013 voraussichtlich auf 10 % im Jahr 2015 sinken. (11) Estland hat 2011 einen beachtlichen Haushaltsüberschuss erzielt. Das in der Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen prognostizierte Wirtschaftswachstum für 2012 fällt deutlich schwächer als 2011 aus und verringert sich von 7,6 % auf 1,6 %, sodass die Effizienz der Ausgaben weiter überwacht werden muss. Estland plant für 2012 die Einführung einer strukturellen Haushaltsregel, die zur Ausgabenkontrolle beiträgt.

Sobald diese eingeführt ist, sollten die mehrjährigen Ausgabenziele noch verbindlicher gemacht werden. Somit hat Estland die diesbezügliche Empfehlung von 2011 teilweise umgesetzt. (12) Was den Arbeitsmarkt anbelangt, so wurden im Bereich der steuerlichen Behandlung des Faktors Arbeit Maßnahmen ergriffen. Die Arbeitsanreize könnten jedoch verbessert werden, indem der zunehmende Trend zur Inanspruchnahme von Sozialleistungen bei Behinderung oder Arbeitsunfähigkeit angegangen wird und sich Arbeit für Bezieher niedriger und hoher Einkommen, die Arbeitslosenunterstützung und Elterngeld erhalten, lohnt.

Während bei der Senkung der hohen Arbeitslosigkeit vielversprechende Fortschritte erreicht worden sind, sind die Jugendarbeitslosigkeit und die Langzeitarbeitslosigkeit immer noch hoch. Infolgedessen steigt das Armutsrisiko bei Kindern in Erwerbslosenhaushalten, weswegen es wirksamer Sozialdienste, einschließlich Familiendienstleistungen, bedarf. Die Unterstützung von Familien könnte budgetneutral effizienter gestaltet werden, indem die Familien- und Elterngelder gezielter gesteuert werden und die kinderabhängige ineffiziente Einkommenssteuersenkung abgeschafft wird. (13) Die Maßnahmen im Nationalen Energieeffizienz-Aktionsplan sind angesichts der derzeitigen Verlagerung des Verkehrs auf nicht öffentliche Verkehrsmittel nicht ausreichend.

Estland hat die energieintensivste Flotte an Neufahrzeugen in der EU. Die Kraftfahrzeugsteuern reichen nicht aus, um eine Änderung des Verbraucherverhaltens zu bewirken. Einige EU-Richtlinien im Energiebereich sind bisher noch nicht vollständig umgesetzt worden. Estland muss nach wie vor seine Energieversorgung diversifizieren. Die Elektrizitätsinfrastruktur könnte modernisiert werden, um zunehmend Windenergie zu integrieren. (14) Die Berufsausbildung wurde hinsichtlich ihrer Qualität und des Angebots erheblich verbessert, und für 2012 bis 2013 sind noch weitere Modernisierungsmaßnahmen geplant.

Weiterer Verbesserungsbedarf besteht allerdings beim Übergang von allgemeinbildenden Schulen zu Berufsschulen, wobei die flächendeckende Einführung von dualen Berufsausbildungssystemen in Erwägung gezogen werden könnte. Lebenslanges Lernen findet mehr Zuspruch, doch ist das Angebot für gering qualifizierte Arbeitskräfte noch unzureichend. Das Bildungs- und Ausbildungssystem ist nach wie vor nicht optimal auf den Bedarf des Arbeitsmarkts ausgerichtet. Zudem müssen neben einer dringend erforderlichen Reform des oberen Sekundarbereichs die Bildungsdienstleistungen der Städte und Gemeinden verbessert werden.

Darüber hinaus arbeiten die höheren Bildungseinrichtungen noch zu wenig mit Unternehmen zusammen, während der wissensintensive Teil des privaten Sektors weiter entwickelt werden muss. (15) Um den demografischen Veränderungen Rechnung zu tragen und eine ausgewogene wettbewerbsfördernde regionale Entwicklung sicherzustellen, muss langfristig die Tragfähigkeit der Finanzen der lokalen Verwaltungen, eine bessere Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen und die bestmögliche Nutzung relativ verstreuter Ressourcen gewährleistet werden. Die meisten lokalen Verwaltungen sind klein und haben daher Schwierigkeiten, flächendeckend die nötigen Sozial-, Gesundheitsversorgungs-, Arbeitsmarkt-, Verkehrs- und Bildungsleistungen zu erbringen.

(16) Estland ist im Rahmen des Euro-Plus-Pakts eine Reihe von Verpflichtungen eingegangen. Diese Verpflichtungen und die Umsetzung der 2011 eingegangenen Verpflichtungen beziehen sich auf die Förderung der Beschäftigung sowie auf die Verbesserung des Wettbewerbs und der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Die Kommission hat die Umsetzung des Euro-Plus-Pakts bewertet. Die Ergebnisse dieser Bewertung sind in die Empfehlungen eingeflossen. (17) Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Estlands eingehend analysiert. Darüber hinaus hat sie das Stabilitätsprogramm und das nationale Reformprogramm bewertet.

Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Estland, sondern auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Richtungsvorgaben berücksichtigt, um durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt zu verstärken. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters sind in die untenstehenden Empfehlungen 1 bis 5 eingeflossen. (18) Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm geprüft; seine Stellungnahme hierzu spiegelt insbesondere die Empfehlung 1 wider — EMPFIEHLT, dass Estland im Zeitraum von 2012 bis 2013:

1. seine solide Haushaltslage aufrechterhält, indem die vorgesehenen Haushaltspläne umgesetzt werden, das mittelfristige Haushaltsziel spätestens 2013 erreicht und der Richtwert für die Ausgaben eingehalten wird; die geplante Haushaltsregel durch verbindlichere mehrjährige Ausgabenziele im mittelfristigen Haushaltsrahmen ergänzt, die öffentlichen Ausgaben noch effizienter einsetzt und Maßnahmen ergreift, um die Einhaltung von Steuervorschriften zu verbessern; 2. die Arbeitsanreize durch Optimierung des Sozialsystems verbessert und die Steuerung von Sozialleistungen bei Behinderung oder Arbeitsunfähigkeit und des Elterngelds stärker flexibilisiert und dabei einen angemessenen Sozialschutz sicherstellt; das Angebot an Sozialleistungen verbessert, die Familien- und Elterngelder gezielter steuert und kinderabhängige verzerrende Einkommenssteuersenkungen abschafft; mehr junge Menschen und Langzeitarbeitslose in den Arbeitsmarkt einbindet;

3. Bildung, Aus- und Weiterbildung besser auf den Bedarf des Arbeitsmarktes ausrichtet und gleichzeitig die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen verbessert; gering qualifizierten Arbeitskräften verstärkt Möglichkeiten bietet und den Zugang zum lebenslangen Lernen verbessert; die Forschung und Innovation vorrangig fördert und internationalisiert; 4. besonders bei Gebäuden und im Verkehr die Energieeffizienz steigert und die Umweltanreize für Kraftfahrzeuge und in der Abfallwirtschaft verstärkt, einschließlich durch Anreize im Zusammenhang mit der Besteuerung von Kraftfahrzeugen; die Nutzung erneuerbarer Energien fördert, einschließlich durch Verbesserungen der Infrastruktur und Rechtsvorschriften; weitere grenzüberschreitende Energieverbindungen schafft, um die relative Isolation des Energiemarkts zu beenden;

5. die finanzielle Tragfähigkeit der kommunalen Haushalte steigert und dabei die Effizienz der lokalen Verwaltungen verbessert und wirksame öffentliche Dienstleistungen sicherstellt, insbesondere durch stärkere Anreize für die Zusammenlegung von Kommunen oder deren verstärkte Zusammenarbeit; zweckdienliche Reformvorschläge innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens vorlegt. Geschehen zu Brüssel am 10. Juli 2012 . Im Namen des Rates Der Präsident V. Shiarly

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