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Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm Frankreichs 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Frankreichs für die Jahre 2012 bis 2016

CELEX
32012H0724(09)
Document type
RECO
Sector
Legislation
Date of document
2012-07-10
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm Frankreichs 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Frankreichs für die Jahre 2012 bis 2016 2012/C 219/09 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken , insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2, gestützt auf die Verordnung (EU) Nr.

1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte , insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1, auf Empfehlung der Europäischen Kommission, unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission für eine neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie ( „ Europa 2020 “ ) zu, deren Kernpunkt eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Bereichen ist, in denen Handlungsbedarf besteht, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

(2) Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten an, die zusammen die „ integrierten Leitlinien “ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken den integrierten Leitlinien Rechnung zu tragen. (3) Am 12. Juli 2011 nahm der Rat eine Empfehlung zum nationalen Reformprogramm Frankreichs für 2011 an und gab eine Stellungnahme zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Frankreichs für 2011 bis 2014 ab.

(4) Am 23. November 2011 nahm die Kommission den zweiten Jahreswachstumsbericht an, mit dem das zweite Europäische Semester der in der Strategie Europa 2020 verankerten integrierten Ex-ante-Politikkoordinierung eingeleitet wurde. Am 14. Februar 2012 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht an, in dem Frankreich als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, für die eine eingehende Überprüfung durchgeführt werden sollte. (5) Am 1. Dezember 2011 nahm der Rat Schlussfolgerungen an, in denen er den Ausschuss für Sozialschutz aufforderte, in Zusammenarbeit mit dem Beschäftigungsausschuss und anderen Ausschüssen seine Ansichten zu den im Rahmen des politischen Zyklus der Strategie Europa 2020 empfohlenen Maßnahmen mitzuteilen.

Diese Ansichten sind in die Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses eingeflossen. (6) Das Europäische Parlament wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 in das Europäische Semester umfassend eingebunden und nahm am 15. Februar 2012 eine Entschließung zu beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekten im Jahreswachstumsbericht 2012 sowie eine Entschließung zu dem Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2012 an. (7) Am 2. März 2012 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung der Stabilität des Finanzsystems, der Haushaltskonsolidierung und der Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung.

Er verwies auf die Notwendigkeit, weiterhin eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft sicherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die sozialen Folgen der Krise abzufedern sowie die öffentliche Verwaltung zu modernisieren. (8) Am 2. März 2012 ersuchte der Europäische Rat die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten außerdem, die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen rechtzeitig bekanntzugeben, damit sie in ihre Stabilitäts- beziehungsweise Konvergenzprogrammen und nationalen Reformprogramme aufgenommen werden können.

(9) Am 4. Mai 2012 übermittelte Frankreich sein aktualisiertes Stabilitätsprogramm für den Zeitraum 2012 bis 2016 und am 13. April 2012 sein nationales Reformprogramm 2012. Um den Querverbindungen zwischen den beiden Programmen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet. Die Kommission ging außerdem in einer eingehenden Überprüfung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 der Frage nach, ob in Frankreich makroökonomische Ungleichgewichte bestehen. Sie kam dabei zu dem Schluss, dass Frankreich Ungleichgewichte zu verzeichnen hat, die aber nicht als übermäßig zu bezeichnen sind.

(10) Ausgehend von der Bewertung des Stabilitätsprogramms gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 vertritt der Rat die Auffassung, dass das den Haushaltsprojektionen des Programms zugrunde liegende makroökonomische Szenario optimistisch ist. Die Kommissionsdienststellen gingen in ihrer Frühjahrsprognose 2012 davon aus, dass das BIP 2012 um 0,5 % und 2013 um 1,3 % wachsen wird, wohingegen die entsprechenden Zahlen im Stabilitätsprogramm mit 0,7 % und 1,75 % veranschlagt werden. Nachdem das Haushaltsdefizit 2011 mit 5,2 % des BIP geringer als erwartet ausfiel, soll es dem Programm zufolge 2013 — dem vom Rat für die Korrektur des übermäßigen Defizits gesetzten Termin — auf 3 % zurückgeführt und danach die Konsolidierung fortgesetzt werden, bis im Jahr 2016 ein ausgeglichener Haushalt erreicht wird.

Das mittelfristige Haushaltsziel eines strukturell ausgeglichenen Haushalts dürfte innerhalb des Programmzeitraums erreicht werden. Dieses mittelfristige Ziel gibt die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts angemessen wieder. Die eingeplante durchschnittliche finanzpolitische Anstrengung im Zeitraum 2010 bis 2013 auf der Grundlage des (neu berechneten) strukturellen Haushaltssaldos stimmt mit der Empfehlung des Rates vom 2. Dezember 2009 überein. Für die Jahre 2014 bis 2016 wird ein Fortschritt im strukturellen Bereich von weiteren 0,7 % des BIP pro Jahr bei der Erreichung des mittelfristigen Haushaltsziels prognostiziert.

Dem Programm zufolge steht das Wachstum der Staatsausgaben, wenn man diskretionäre Maßnahmen auf der Einnahmenseite mit berücksichtigt, mit dem ausgabenbezogenen Richtwert des Stabilitäts- und Wachstumspakts im Einklang. Der im Stabilitätsprogramm vorgeschlagene Anpassungspfad birgt allerdings Risiken. Die makroökonomische Entwicklung könnte sich als weniger günstig erweisen als von den Kommissionsdienststellen nach ihrer Frühjahrsprognose 2012 erwartet. Die Maßnahmen sind nicht ausreichend spezifiziert, um die Ziele im Jahr 2013 und danach zu erreichen und die durchschnittliche jährliche finanzpolitische Anstrengung wie empfohlen einzuhalten.

Zudem ist die Erfolgsbilanz Frankreichs bei der Einhaltung von Ausgabenzielen eher gemischt. Daher ist nur dann sichergestellt, dass das übermäßige Defizit bis 2013 korrigiert wird, wenn die geplanten Maßnahmen ausreichend spezifiziert und zusätzliche Maßnahmen bei Bedarf umgesetzt werden. Die Schuldenquote, die 2011 85,8 % des BIP betrug, wird voraussichtlich bis 2013 auf 89,2 % ansteigen und bis 2016 auf 83,2 % zurückgehen. Dem Stabilitätsprogramm zufolge wird der Richtwert für den Schuldenabbau am Ende des Übergangszeitraums (2016) eingehalten werden. (11) Obwohl im zweiten Halbjahr 2011 und im Februar 2012 zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen erlassen wurden, ist die Verwirklichung der Haushaltskonsolidierung weiterhin eine große Herausforderung.

Die Vermeidung von Ausgabenüberschreitungen mittels verstärkter Konsolidierungsanstrengungen auf der Grundlage umfassend spezifizierter Maßnahmen ist für die Wiederherstellung einer nachhaltigen Haushaltsposition von wesentlicher Bedeutung. Zudem sollte Frankreich jede Möglichkeit nutzen, um den Defizitabbau zu beschleunigen und so die plangemäße Korrektur des übermäßigen Defizits zu erleichtern. Was die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und die Angemessenheit der künftigen Renten betrifft, so wird die Rentenreform von 2010 schrittweise umgesetzt. Es ist jedoch nicht sicher, dass das System wie geplant bis 2018 ausgeglichen sein wird, wenn Beschäftigung und Wachstum geringer ausfallen als erwartet, und nach 2020 wird das System wahrscheinlich erneut defizitär sein.

Überdies hat die neue Lenkungsgruppe, die mit der Aufgabe eingerichtet wurde, einmal jährlich eine Stellungnahme zur Finanzlage der verschiedenen Rentenprogramme und zu den Voraussetzungen für die Gewährleistung eines ausgeglichenen Saldos bis 2018 zu veröffentlichen, dies 2011 unterlassen, was eine Beurteilung der Tragfähigkeit des Rentensystems erschwert. (12) Das Funktionieren des französischen Arbeitsmarkts würde durch einen weiteren Abbau der Arbeitsmarktsegmentierung verbessert. Durch den Vertrag über die berufliche Sicherheit (CSP), der mit dem Gesetz vom Juli 2011 eingeführt wurde und mit dem zwei bereits bestehende Verträge zusammengeführt wurden, wird der Beratungsaufwand bei betriebsbedingten Entlassungen den öffentlichen Arbeitsvermittlungsdiensten ( Pôle emploi ) auferlegt.

Dies ist ein positiver, jedoch nicht sehr weitgehender Schritt. Außerdem wurden mehrere Maßnahmen ergriffen, die Unternehmen mit vorübergehenden Schwierigkeiten flexible Arbeitsregelungen ermöglichen, oder werden zurzeit diskutiert. Diese Maßnahmen sind jedoch nicht speziell auf die Verringerung der Arbeitsmarktsegmentierung ausgerichtet. Darüber hinaus zeigt die Überprüfung der Beschäftigungsschutzvorschriften, dass die Verfahren für Kündigungen nach wie vor mit Ungewissheiten und möglicherweise hohen Kosten für die Arbeitgeber einhergehen. Und schließlich muss sichergestellt werden, dass jede Entwicklung bei den Mindestlöhnen der Beschäftigung insbesondere gering qualifizierter und unerfahrener Arbeitnehmer zugute kommt.

(13) Nach der Rentenreform sind die zur Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitskräfte ergriffenen Maßnahmen, wozu auch die Verpflichtung der Unternehmen zu aktivem Altersmanagement gehört, Schritte in die richtige Richtung. Die damit zusammenhängenden Aktionspläne sind allerdings im Allgemeinen nicht ehrgeizig genug und enthalten keine Maßnahmen wie z. B. die Verringerung der Arbeitszeit oder das Angebot von Stellen, die speziell auf ältere Arbeitskräfte ausgerichtet sind. Außerdem dürften manche Aspekte des Arbeitslosenversicherungssystems für ältere Arbeitskräfte (Dauer) nur einen begrenzten Arbeitsanreiz bieten.

Letztlich ist im Bereich der Erwachsenenbildung eine ambitioniertere Strategie nötig, damit die Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitskräfte erhöht werden kann. (14) Zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit haben die französischen Behörden zugesagt, die Anzahl der Ausbildungsplätze bis 2015 von 600000 auf 800000 zu erhöhen. 2011 und 2012 wurden mehrere Maßnahmen eingeführt, um den Anteil der Auszubildenden in Unternehmen zu erhöhen und die Strafen für Unternehmen, die diese Vorgaben nicht erfüllen, zu verschärfen. Trotz dieser Maßnahmen ist die Gesamtzahl der Auszubildenden noch weit von der Zielvorgabe entfernt.

Es scheint notwendig, den Bedarf der jungen Menschen und den der Unternehmen besser aufeinander abzustimmen. Eine Politik gegen die Jugendarbeitslosigkeit würde also davon profitieren, wenn die im Bildungssystem vermittelten Fähigkeiten mehr mit dem Bedarf des Arbeitsmarkts in Einklang stünden. (15) Die Zusammenlegung der Vermittlungsdienste für Arbeitssuchende (ANPE) mit der für die Arbeitslosenunterstützung zuständigen Agentur (UNEDIC) zu einer einzigen Einrichtung ( Pôle emploi ) hat noch nicht die erwarteten Effektivitätssteigerungen und Verbesserungen der Leistungen gebracht. Die neue mehrjährige, im Januar 2012 unterzeichnete dreiseitige Vereinbarung (zwischen Regierung, Sozialpartnern und Pôle emploi ) über die Funktionsweise und die Leistungen des Pôle emploi im Zeitraum 2012 bis 2014 ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Es stehen allerdings noch eine Reihe von Zielvorgaben aus, so dass es sich im Moment schwierig bewerten lässt, ob die Reform ehrgeizig genug ist. Die Glaubwürdigkeit der Reform leidet auch unter der Geld- und Personalknappheit der öffentlichen Arbeitsvermittlungsdienste. (16) Im Februar 2012 erhöhte Frankreich die Mehrwertsteuer um 1,6 Prozentpunkte auf 21,2 % und die Sozialabgaben auf Kapitaleinkünfte um 2 Prozentpunkte auf 15,5 %, um niedrigere Sozialbeiträge der Arbeitgeber auszugleichen. Die neue Regierung hat ihre Absicht bekundet, diese Maßnahme zu überarbeiten und im weiteren Verlauf des Jahres 2012 eine Steuerreform zu verabschieden.

Dies ist eine geeignete Maßnahme zur Einführung eines ausgeglicheneren Steuersystems, bei dem der Faktor Arbeit steuerlich entlastet wird. Wie die Kommissionsdienststellen in ihrer eingehenden Überprüfung der makroökonomischen Ungleichgewichte feststellten, könnte dies die Kostenwettbewerbsfähigkeit französischer Ausfuhren erhöhen, was sich möglicherweise positiv auf die Rentabilität der Unternehmen und langfristig auf die Investitionen und die nichtpreisliche Wettbewerbsfähigkeit auswirkt. Der Fokus der Reform ist jedoch zu eng. Außerdem gab es zwar einerseits Bemühungen, Steuervergünstigungen abzubauen, andererseits ging dies mit Steuererhöhungen einher, durch die die ohnehin hohe steuerliche Belastung des Faktors Arbeit eher noch steigt.

Der Anteil von Ökosteuern am gesamten Steueraufkommen ist in Frankreich von allen EU-Ländern am zweitniedrigsten, was auf viel Spielraum für Steuererhöhungen hindeutet. Schließlich hat Frankreich zwar im Jahr 2011 die Effizienz einiger Steuervergünstigungen im Hinblick auf die damit verbundenen Beschäftigungs- oder sozialen Ziele bewertet, aber es sind nach wie vor insbesondere einige reduzierte Mehrwertsteuersätze zu überprüfen. (17) Es wurden zwar eine Reihe von Reformen zur Vereinfachung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und zur Beseitigung von Beschränkungen bei einigen reglementierten Gewerben und Berufen beschlossen; sie gehen jedoch nicht weit genug, was die Zugangsbeschränkungen und restriktiven Verhaltensregeln bei vielen anderen Berufen angeht (z.

B. Tierärzte, Taxiunternehmer, Berufe im Gesundheitswesen, juristische Berufe einschließlich Notare). Daher sind die noch bestehenden Zugangsbeschränkungen und Verhaltensregeln in regulierten Berufen genereller und systematischer auf ihre Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit hin zu überprüfen. Was den Einzelhandel angeht, sollten die Händler ihre Preise und Geschäftsbedingungen frei festlegen können, so dass die Verbraucher von niedrigeren Preisen profitieren können. Den Verbrauchern kämen auch andere wettbewerbsfördernde Maßnahmen in diesem von hoher Konzentration gekennzeichneten Bereich zugute, z.

B. die Aufhebung oder zumindest Überprüfung raumordnungsrechtlicher Beschränkungen und die Straffung der Verfahren bei der Eröffnung neuer Geschäfte. (18) Der Wettbewerb in den netzgebundenen Industrien (Stromgroßhandel, Bahnsektor) sollte intensiviert werden, da die hier bisher durchgeführten Reformen nur teilweise erfolgreich waren. Das Ausmaß an Konzentration auf dem Strommarkt ist nach wie vor mit am höchsten in der Union. Das Gesetz über die Neuorganisation des französischen Elektrizitätsmarktes (NOME-Gesetz) hat sich zwar positiv auf den Wettbewerb ausgewirkt, es sind aber weitere Schritte erforderlich, damit die Zugangsmöglichkeiten alternativer Anbieter zu Stromerzeugungskapazitäten verbessert werden, etwa bei auf Wasserkraft beruhender Stromerzeugung.

Auf der Schiene ist der Zugang für neue Unternehmen sowohl im Güterverkehr als auch bei der grenzüberschreitenden Personenbeförderung nach wie vor beschränkt; im Güterverkehr bestehen darüber hinaus immer noch technische Hindernisse für einen diskriminierungsfreien Zugang. (19) Der Anteil Frankreichs am Exportmarkt ist zwischen 2005 und 2010 um 19,4 % geschrumpft; dies stellt eine der stärksten Einbußen aller Mitgliedstaaten dar und liegt weit über dem Schwellenwert des Warnmechanismus-Berichts, der von der Kommission am 14. Februar 2012 angenommen wurde. Die Kommissionsdienststellen kamen in ihrer eingehenden Überprüfung Frankreichs zu dem Ergebnis, dass der Marktanteilsverlust im Export durch eine Verschlechterung sowohl der Kosten- als auch der nichtpreislichen Wettbewerbsfähigkeit, vor allem aber der letzteren, bedingt ist.

Insbesondere die steigenden Lohnstückkosten haben der Rentabilität französischer Unternehmen geschadet und ihre Fähigkeit eingeschränkt, zu expandieren, die nötigen Investitionen für eine Verbesserung ihrer Leistung zu tätigen und innovativ zu sein. Die politischen Maßnahmen, durch die die Innovation im Privatsektor gefördert werden soll, sollten überwacht und durch Maßnahmen zur Wiederherstellung der Rentabilität französischer Unternehmen ergänzt werden. (20) Frankreich ist im Rahmen des Euro-Plus-Pakts eine Reihe von Verpflichtungen eingegangen. Diese Verpflichtungen und die Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Jahr 2011 betreffen die Förderung der Beschäftigung, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und die Verbesserung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen.

Die Kommission hat die Umsetzung der im Rahmen des Euro-Plus-Pakts eingegangenen Verpflichtungen bewertet. Die Ergebnisse dieser Bewertung sind in die untenstehenden Empfehlungen eingeflossen. (21) Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Frankreichs umfassend analysiert. Sie hat das Stabilitätsprogramm und das nationale Reformprogramm bewertet und eine eingehende Überprüfung vorgelegt. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Frankreich berücksichtigt, sondern auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Leitlinien, um durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt zu verstärken.

Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters sind in die untenstehenden Empfehlungen 1 bis 5 eingeflossen. (22) Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm geprüft; seine Stellungnahme hierzu spiegelt insbesondere die Empfehlung 1 wider. (23) Angesichts der Ergebnisse der eingehenden Überprüfung der Kommission und vorstehender Bewertung hat der Rat das nationale Reformprogramm und das Stabilitätsprogramm geprüft. Seine Empfehlungen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 spiegeln insbesondere die Empfehlungen 2, 4 und 5 wider — EMPFIEHLT, dass Frankreich im Zeitraum 2012 bis 2013:

1. die Haushaltsstrategie für das Jahr 2012 und danach, die von ausreichend spezifizierten Maßnahmen insbesondere bei den Ausgaben getragen werden soll, ausbaut und umsetzt, damit eine Korrektur des übermäßigen Defizits bis 2013 und ein Erfolg bei den Umstrukturierungsbemühungen gewährleistet ist, die in den Empfehlungen des Rates im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit ausgeführt wurden; danach angemessene Bemühungen um strukturelle Anpassung sicherstellt, damit das Land sowohl bei der Erreichung des mittelfristigen Haushaltsziels, was auch die Einhaltung des ausgabenbezogenen Richtwerts umfasst, als auch bei der Erreichung des Richtwerts für den Schuldenabbau ausreichende Fortschritte macht; die Überprüfung der Tragfähigkeit und Angemessenheit des Rentensystems fortsetzt und erforderlichenfalls zusätzliche Maßnahmen trifft;

2. weitere Reformen einführt, um der Segmentierung des Arbeitsmarktes durch die Überprüfung ausgewählter Aspekte der Beschäftigungsschutzvorschriften in Konsultation mit den Sozialpartnern gemäß den nationalen Gepflogenheiten entgegenzuwirken, insbesondere im Hinblick auf Kündigungen; dauerhaft sicherstellt, dass etwaige Entwicklungen beim Mindestlohn der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Wettbewerbsfähigkeit förderlich sind; Maßnahmen zur Förderung der Inanspruchnahme des lebenslangen Lernens ergreift; 3. arbeitsmarktpolitische Maßnahmen beschließt, um dafür zu sorgen, dass ältere Arbeitskräfte länger beschäftigt bleiben; die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen besonders für diejenigen, die am stärksten von Arbeitslosigkeit bedroht sind, beispielsweise durch mehr und bessere Ausbildungsangebote, die effektiv auf ihren Bedarf ausgerichtet sind, verbessert; die Arbeitsmarktpolitik intensiviert und sicherstellt, dass die staatlichen Arbeitsvermittlungsdienste wirkungsvoller dem einzelnen Betroffenen helfen;

4. weitere Schritte zur Einführung eines einfacheren und ausgeglicheneren Steuersystems ergreift, bei dem die steuerliche Belastung der Arbeit zunehmend durch andere Besteuerungsarten ersetzt wird, die das Wachstum und die außenwirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit weniger beeinträchtigen (insbesondere Öko- und Verbrauchsteuern); die Anstrengungen zum Abbau und zur Eingrenzung von Steuervergünstigungen fortsetzt (vor allem von solchen, die Anreize zur Verschuldung geben); die Wirksamkeit der derzeit ermäßigten Mehrwertsteuersätze im Hinblick auf die Wachstums- und Beschäftigungsförderung überprüft;

5. die Anstrengungen zur Beseitigung ungerechtfertigter Beschränkungen bei reglementierten Gewerben und Berufen, insbesondere im Dienstleistungs- und Einzelhandelssektor, weiterführt; weitere Schritte zur Liberalisierung der netzgebundenen Industrien, insbesondere im Stromgroßhandel, zum Ausbau der Energieverbundnetzkapazitäten und zur Erleichterung des Zugangs neuer Betreiber zum Güterverkehr und zur grenzüberschreitenden Personenbeförderung ergreift. Geschehen zu Brüssel am 10. Juli 2012 . Im Namen des Rates Der Präsident V. Shiarly

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