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Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm Luxemburgs 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Luxemburgs für die Jahre 2012 bis 2015

CELEX
32012H0724(17)
Document type
RECO
Sector
Legislation
Date of document
2012-07-10
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm Luxemburgs 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Luxemburgs für die Jahre 2012 bis 2015 2012/C 219/17 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken , insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2, auf Empfehlung der Europäischen Kommission, unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses, in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission für eine neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie ( „ Europa 2020 “ ) zu, deren Kernpunkt eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Bereichen ist, in denen Handlungsbedarf besteht, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. (2) Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten an, die zusammen die „ integrierten Leitlinien “ bilden.

Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken den integrierten Leitlinien Rechnung zu tragen. (3) Am 12. Juli 2011 nahm der Rat eine Empfehlung zum nationalen Reformprogramm Luxemburgs für 2011 an und gab eine Stellungnahme zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Luxemburgs für 2011 bis 2014 ab. (4) Am 23. November 2011 nahm die Kommission den zweiten Jahreswachstumsbericht an, mit dem das zweite Europäische Semester der in der Strategie Europa 2020 verankerten integrierten Ex-ante-Politikkoordinierung eingeleitet wurde.

Am 14. Februar 2012 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte den Warnmechanismus-Bericht an, in dem Luxemburg nicht als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, für die eine eingehende Überprüfung durchgeführt werden sollte. (5) Am 1. Dezember 2011 nahm der Rat Schlussfolgerungen an, in denen er den Ausschuss für Sozialschutz aufforderte, in Zusammenarbeit mit dem Beschäftigungsausschuss und anderen Ausschüssen seine Ansichten zu den im Rahmen des politischen Zyklus der Strategie Europa 2020 empfohlenen Maßnahmen mitzuteilen.

Diese Ansichten sind in die Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses eingeflossen. (6) Das Europäische Parlament wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 in das Europäische Semester umfassend eingebunden und nahm am 15. Februar 2012 eine Entschließung zu beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekten im Jahreswachstumsbericht 2012 sowie eine Entschließung zu dem Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2012 an. (7) Am 2. März 2012 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung der Stabilität des Finanzsystems, der Haushaltskonsolidierung und der Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung.

Er verwies auf die Notwendigkeit, weiterhin eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft sicherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die sozialen Folgen der Krise abzufedern sowie die öffentliche Verwaltung zu modernisieren. (8) Am 2. März 2012 ersuchte der Europäische Rat die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten außerdem, die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen rechtzeitig bekanntzugeben, damit sie in ihre Stabilitäts- beziehungsweise Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme aufgenommen werden können.

(9) Am 27. April 2012 übermittelte Luxemburg sein Stabilitätsprogramm, das den Zeitraum 2012 bis 2015 abdeckt, und sein nationales Reformprogramm 2012. Um den Querverbindungen zwischen den beiden Programmen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet. (10) Ausgehend von der Bewertung des Stabilitätsprogramms gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 ist der Rat der Auffassung, dass das der Haushaltsprognose des Stabilitätsprogramms zugrunde liegende makroökonomische Szenario plausibel ist. Insbesondere das Szenario des Stabilitätsprogramms für 2012 und 2013 stimmt sehr gut mit der Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen überein.

Bei den mittelfristigen Defizitprojektionen wird von einem leicht optimistischen Wachstumsszenario ausgegangen, das oberhalb des potenziellen Wachstums ansetzt, jedoch immer noch weit unter den Durchschnittswerten aus der Vergangenheit bleibt. Die im Stabilitätsprogramm dargelegte Haushaltsstrategie zielt darauf ab, das Defizit von 1,5 % (2012) auf 0,9 % im Jahr 2014 zu senken, und zwar mit einem Paket von Konsolidierungsmaßnahmen in Höhe von rund 1,2 % des BIP, und den Handlungsspielraum im Falle negativer Schocks zu erweitern. Das mittelfristige Haushaltsziel eines strukturellen Überschusses von 0,5 % wird in dem Stabilitätsprogramm bestätigt.

Gemessen an den Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts kann dieses mittelfristige Haushaltsziel jedoch nicht als angemessen gelten, da es sich auf aktuelle Maßnahmen und Prognosen stützt und den implizit mit der Bevölkerungsalterung verbundenen Verbindlichkeiten nicht genügend Rechnung trägt, auch wenn der Schuldenstand unter dem im Vertrag festgelegten Richtwert bleibt. Ausgehend von der Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen und dem im Programm dargelegten (neu berechneten) strukturellen Haushaltssaldo würde Luxemburg ab 2012 zudem erheblich von seinem mittelfristigen Haushaltsziel abweichen.

Es wird davon ausgegangen, dass das Wachstum der Staatsausgaben ohne Anrechnung diskretionärer einnahmenseitiger Maßnahmen den Ausgabenrichtwert des Stabilitäts- und Wachstumspakts bei weitem überschreiten wird. Der öffentliche Bruttoschuldenstand liegt mit 20 % des BIP unter dem im Vertrag vorgesehenen Referenzwert. (11) Am 20. Januar 2012 nahm die Regierung einen Gesetzentwurf zur Reformierung des Renten- bzw. Pensionssystems für den privaten und den öffentlichen Sektor an. Das Reformvorhaben sieht einige Korrekturmechanismen vor, die im Falle einer ungünstigen Entwicklung der Finanzlage der Versicherung greifen würden; ferner sollen Anpassungen bei der sehr großzügigen Methode zur Berechnung der Leistungen vorgenommen werden.

Allerdings wurde für die schrittweise Einführung der neuen Berechnungsmethode ein sehr langer Zeitrahmen von 40 Jahren angesetzt. Zudem bleiben die Möglichkeiten für den vorzeitigen Ruhestand weitgehend unverändert erhalten, und es wurden keine Maßnahmen vorgeschlagen, um das Regelpensions- bzw. -rentenalter mit der Lebenserwartung zu verknüpfen. Insgesamt gehen die Schritte Luxemburgs in die richtige Richtung, doch die vorgeschlagene Reform scheint keine hinreichende Gewähr für die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu bieten. (12) Im Januar 2012 nahm das Parlament ein Gesetz zur Begrenzung der Anwendung der automatischen Indexierung der Löhne und Gehälter im Zeitraum 2012 bis 2014 an, um die Wettbewerbsfähigkeit der Luxemburger Wirtschaft zu steigern.

Abgesehen von einer möglichen Änderung des Referenzindex hat die Regierung jedoch keinerlei Pläne für eine dauerhafte Überarbeitung des Lohnfindungssystems angekündigt. Zwar ist Luxemburgs Produktivität derzeit sehr hoch, doch der Spielraum für Produktivitätszuwächse wird kleiner. Um die Wettbewerbsfähigkeit der Luxemburger Wirtschaft langfristig zu erhalten, muss das Lohnfindungssystem in Abstimmung mit den Sozialpartnern und unter Berücksichtigung der nationalen Praktiken dauerhaft überarbeitet werden. (13) Luxemburg hat einige relevante, glaubwürdige Maßnahmen zur Bekämpfung seiner verhältnismäßig hohen Jugendarbeitslosigkeit ergriffen.

Um die Eingliederung der jungen Menschen in den Arbeitsmarkt zu erleichtern, wird jedoch eine kohärente Strategie benötigt, damit u. a. die Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene gestärkt und die Effizienz der Arbeitsverwaltung verbessert wird. Außerdem würden junge Arbeitsuchende, insbesondere diejenigen mit niedrigerem Bildungsniveau, von mehr Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung profitieren. (14) Luxemburg wird voraussichtlich Probleme haben, sein für 2020 festgelegtes Ziel für die Verringerung der Treibhausgasemissionen zu erreichen. Den neuesten — auf den bestehenden Maßnahmen basierenden — Prognosen für 2020 zufolge werden die Emissionen Luxemburgs in den Wirtschaftszweigen, die nicht unter das Emissionshandelssystem fallen, zwischen 2005 und 2020 um 6 % ansteigen, während die Zielvorgabe eine Verminderung um 20 % vorsieht.

Die größte Emissionsquelle ist der Straßenverkehr; hier besteht ein großes Potenzial für Emissionsminderungen. Luxemburg zählt nach wie vor zu den Ländern mit den günstigsten Kraftstoffpreisen in der EU, was den „ Tanktourismus “ fördert und negative externe Effekte wie Umweltverschmutzung und Verkehrsüberlastung mit sich bringt. Es sollten zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, um die Treibhausgasemissionen zu senken, da anderenfalls teure Flexibilitätsmechanismen genutzt werden müssen. (15) Luxemburg ist im Rahmen des Euro-Plus-Pakts eine Reihe von Verpflichtungen eingegangen.

So hat sich das Land 2011 zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, zur Förderung der Beschäftigung und zur Stärkung der Tragfähigkeit des Finanzsystems verpflichtet und entsprechende Umsetzungsmaßnahmen vorgestellt. Die Kommission hat die Umsetzung der im Rahmen des Euro-Plus-Pakts eingegangenen Verpflichtungen bewertet. Die Ergebnisse dieser Bewertung sind in die untenstehenden Empfehlungen eingeflossen. (16) Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Luxemburgs eingehend analysiert. Sie hat das Stabilitätsprogramm und das nationale Reformprogramm bewertet.

Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Luxemburg, sondern auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Leitlinien berücksichtigt, um durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt zu verstärken. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters sind in die untenstehenden Empfehlungen 1 bis 5 eingeflossen. (17) Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm geprüft; seine Stellungnahme hierzu spiegelt insbesondere die Empfehlung 1 wider — EMPFIEHLT, dass Luxemburg im Zeitraum 2012 bis 2013:

1. eine solide Haushaltsposition hält, indem es jede Abweichung von einem mittelfristigen Haushaltsziel, das die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen gewährleistet, korrigiert, insbesondere unter Berücksichtigung der implizit mit der Bevölkerungsalterung verbundenen Verbindlichkeiten; hierzu die Haushaltsstrategie stärkt und strikt umsetzt, und zur Flankierung hinreichend detaillierte Maßnahmen für 2013 und darüber hinaus ergreift, darunter die Einhaltung des Richtwerts für die Ausgaben; 2. die vorgeschlagene Pensions- bzw. Rentenreform verstärkt, indem es zusätzliche Maßnahmen zur Steigerung der Erwerbsquote älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einleitet, insbesondere durch Verhinderung der Inanspruchnahme von Vorruhestandsregelungen, und weitere Schritte zur Erhöhung des effektiven Renteneintrittsalters, einschließlich durch Verknüpfung des Regelpensions- bzw. -rentenalters mit der Lebenserwartung, ergreift, um die langfristige Tragfähigkeit des Altersversorgungssystems zu gewährleisten;

3. die Reform des Systems der Tarifverhandlungen und der Lohindexierung in Abstimmung mit den Sozialpartnern und unter Berücksichtigung der nationalen Praktiken durch weitere Maßnahmen unterstützt, um die Wettbewerbsfähigkeit der Luxemburger Wirtschaft auf längere Sicht zu erhalten, und hierzu zunächst das derzeitige einjährige Indexierungsintervall über 2014 hinaus beibehält und die Auswirkungen des Energiebereichs und anderer volatiler Posten auf den Referenzindex eindämmt; 4. weitere Anstrengungen zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit unternimmt, indem es die Einbindung der Beteiligten intensiviert und Bildungs- und Berufsbildungsmaßnahmen — insbesondere für Personen mit niedrigem Bildungsniveau — fördert, die darauf ausgerichtet sind, den jungen Menschen auf die Arbeitsmarktbedürfnisse abgestimmte Fertigkeiten und Qualifikationen zu vermitteln;

5. dafür sorgt, dass die Zielvorgaben für die Verringerung der Treibhausgasemissionen in den Wirtschaftszweigen, die nicht unter das Emissionshandelssystem fallen, eingehalten werden, insbesondere durch eine höhere Besteuerung von Energieerzeugnissen. Geschehen zu Brüssel am 10. Juli 2012 . Im Namen des Rates Der Präsident V. Shiarly

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