Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm Maltas 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Maltas für die Jahre 2012 bis 2015 2012/C 219/18 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken , insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2, auf Empfehlung der Europäischen Kommission, unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses, in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission für eine neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie ( „ Europa 2020 “ ) zu, deren Kernpunkt eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Bereichen ist, in denen Handlungsbedarf besteht, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. (2) Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten an, die zusammen die „ integrierten Leitlinien “ bilden.
Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken den integrierten Leitlinien Rechnung zu tragen. (3) Am 12. Juli 2011 nahm der Rat eine Empfehlung zum nationalen Reformprogramm Maltas für 2011 an und gab eine Stellungnahme zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Maltas für 2011 bis 2014 ab. (4) Am 23. November 2011 nahm die Kommission den zweiten Jahreswachstumsbericht an, mit dem das zweite Europäische Semester der in der Strategie Europa 2020 verankerten integrierten Ex-ante-Politikkoordinierung eingeleitet wurde. Am 14.
Februar 2012 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte den Warnmechanismus-Bericht an, in dem Malta nicht als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, für die eine eingehende Überprüfung durchgeführt werden sollte. (5) Am 1. Dezember 2011 nahm der Rat Schlussfolgerungen an, in denen er den Ausschuss für Sozialschutz aufforderte, in Zusammenarbeit mit dem Beschäftigungsausschuss und anderen Ausschüssen seine Ansichten zu den im Rahmen des politischen Zyklus der Strategie Europa 2020 empfohlenen Maßnahmen mitzuteilen.
Diese Ansichten sind in die Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses eingeflossen. (6) Das Europäische Parlament wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 in das Europäische Semester umfassend eingebunden und nahm am 15. Februar 2012 eine Entschließung zu beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekten im Jahreswachstumsbericht 2012 sowie eine Entschließung zu dem Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2012 an. (7) Am 2. März 2012 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung der Stabilität des Finanzsystems, der Haushaltskonsolidierung und der Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung.
Er verwies auf die Notwendigkeit, weiterhin eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft sicherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die sozialen Folgen der Krise abzufedern sowie die öffentliche Verwaltung zu modernisieren. (8) Am 2. März 2012 ersuchte der Europäische Rat die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten außerdem, die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen rechtzeitig bekanntzugeben, damit sie in ihre Stabilitäts- beziehungsweise Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme aufgenommen werden können.
(9) Am 30. April 2012 übermittelte Malta sein Stabilitätsprogramm für den Zeitraum 2012 bis 2015 und am 23. April 2012 sein nationales Reformprogramm 2012. Um den Querverbindungen zwischen den beiden Programmen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet. (10) Ausgehend von der Bewertung des Stabilitätsprogramms gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/1997 vertritt der Rat die Auffassung, dass das für die Haushaltsprojektionen zugrunde gelegte makroökonomische Szenario im Vergleich zu den Wachstumsprognosen der Kommission insbesondere für die späteren Jahre des Stabilitätsprogramms eher optimistisch angesetzt ist.
Ziel der in dem Programm dargelegten Haushaltsstrategie ist der schrittweise Abbau des Defizits auf 0,3 % des BIP bis zum Jahr 2015, nachdem das übermäßige Defizit aus dem Jahr 2011 planmäßig korrigiert wurde. In dem Stabilitätsprogramm wird das frühere mittelfristige Haushaltsziel eines strukturell ausgeglichenen Haushalts bekräftigt, das nach Ablauf des Programmzeitraums erreicht werden soll. Das mittelfristige Haushaltsziel spiegelt die Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts angemessen wider. Allerdings gibt es Risikofaktoren, aufgrund deren die Defizitwerte schlechter als geplant ausfallen könnten: i) geringere Einnahmen, da das makroökonomische Szenario etwas optimistisch angesetzt ist, ii) eventuelle Mittelüberschreitungen bei den laufenden Primärausgaben und iii) die derzeitige Umstrukturierung der nationalen Fluggesellschaft (Air Malta) sowie die finanzielle Lage des Energieversorgers (Enemalta).
Basierend auf dem (neu berechneten) strukturellen Haushaltssaldo wurden jährliche Fortschritte zur Erreichung des mittelfristigen Haushaltsziels vorgesehen, die mit dem im Stabilitäts- und Wachstumspakt festgesetzten Richtwert von 0,5 % des BIP im Einklang stehen. Unter Berücksichtigung der von der Kommission festgestellten einmaligen Maßnahmen zur Erreichung der Haushaltsziele liegt der durchschnittliche Fortschritt in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel leicht höher (0,75 % des BIP), ist allerdings sehr ungleich verteilt, denn 2012 erfolgt gar kein Fortschritt, während 2013 Anstrengungen in Höhe von 1,25 % des BIP unternommen werden.
Nach den im Stabilitätsprogramm enthaltenen Angaben läge der Anstieg der Staatsausgaben unter Berücksichtigung diskretionärer Maßnahmen auf der Einnahmenseite während des gesamten Programmzeitraums unterhalb des im Stabilitäts- und Wachstumspakts festgelegten Richtwerts für die Ausgaben. Zu den die Einhaltung der Haushaltsziele gefährdenden Faktoren gehört jedoch, dass die durchschnittliche Anpassung hinsichtlich des mittelfristigen Haushaltsziels geringer als erforderlich ausfallen könnte. Die gesamtstaatliche Bruttoschuldenquote, die 2011 mit 72 % des BIP ihren Höchststand erreichte, soll dem Stabilitätsprogramm zufolge zurückgeführt werden und 2015 bei 65,3 % des BIP liegen (immer noch über dem im Vertrag vorgesehenen Referenzwert von 60 % des BIP).
Den Plänen des Stabilitätsprogramms zufolge macht Malta hinreichende Fortschritte, um am Ende des Übergangszeitraums (2015) den im Stabilitäts- und Wachstumspakt festgelegten Richtwert für den Schuldenabbau einhalten zu können; allerdings unterliegt diese Einschätzung einigen Risiken, da sich die Schuldenquote aufgrund möglicher höherer Defizite und Bestandsanpassungen als höher als veranschlagt erweisen könnte. Maltas mittelfristiger Haushaltsrahmen ist nach wie vor unverbindlich, wodurch sich ein relativ kurzer haushaltspolitischer Planungshorizont ergibt. In dem Stabilitätsprogramm wird angekündigt, dass die Regierung über eine Reform des jährlichen Haushaltsverfahrens, einschließlich der Fristen, sowie über die Einführung einer auch Überwachungs- und Korrekturmechanismen einschließenden Haushaltsregel berät, die in der Verfassung verankert sein und mit den jüngsten Änderungen der Rahmenbedingungen für den Euroraum im Einklang stehen soll.
(11) Was die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen anbelangt, so wird für Malta ein langfristiger Anstieg der alterungsbedingten Ausgaben prognostiziert, der deutlich über dem EU-Durchschnitt liegt. Erschwerend kommen hinzu eine sehr geringe Erwerbsquote älterer Arbeitskräfte, einschließlich Frauen, das vergleichsweise niedrige Renteneintrittsalter und die Inanspruchnahme von Vorruhestandsregelungen. Eine unabhängige Arbeitsgruppe zum Thema Renten legte im Dezember 2010 Vorschläge für eine weitere Rentenreform vor, nach denen unter anderem die Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung sowie die Einführung weiterer Säulen im Rentensystem vorgesehen sind.
Die Interessengruppen wurden hierzu bereits konsultiert, wohingegen sich die Regierung noch nicht dazu geäußert hat. Darüber hinaus ist im nationalen Reformprogramm keine umfassende Strategie für aktives Altern vorgesehen. Die von Malta ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit werden durchaus anerkannt, allerdings wird die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen durch die Auswirkungen der Schwarzarbeit in unangemessener Weise gefährdet. (12) Die Umstrukturierung der maltesischen Wirtschaft hat zu einem Missverhältnis zwischen Qualifikationsnachfrage und -angebot geführt, das durch die geringe Zahl von Hochschulabsolventen und die hohen Schulabbrecherquoten weiter verstärkt wurde.
In den Anstrengungen um eine bessere Verzahnung zwischen Bildungssystem und Arbeitsmarkt darf nicht nachgelassen werden, um dauerhafte Ergebnisse zu erzielen. Es wird erwartet, dass Malta bis Ende 2012 eine Strategie zur Verringerung der Schulabbrecherquote vorlegt. Darüber hinaus gibt es kein umfassendes Datenerhebungs- und -auswertungssystem zu diesem Phänomen. (13) Malta weist immer noch eine niedrige Beschäftigungsquote von Frauen und älteren Arbeitskräften auf. Das Land ergreift bereits Maßnahmen, um Frauen ins Erwerbsleben zurückzubringen, wobei es dabei einräumt, dass dies bei älteren Frauen mit Schwierigkeiten verbunden ist.
Allerdings wirken sich die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der Beschäftigungsquote für Frauen vor allem deshalb besonders nachteilig aus, weil bezahlbare Kinderbetreuung und Kinderhorte nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung gestellt werden und familienfreundliche Maßnahmen, wie etwa Gleitzeitregelungen und Telearbeit, wenig verbreitet sind. (14) Malta ist nach wie vor einer der wenigen Mitgliedstaaten, die über ein allgemeines Lohnindexierungssystem verfügen. Der Mechanismus weist zwar Elemente zur potenziellen Abmilderung des Systems auf, birgt jedoch die Gefahr von Lohn-Preis-Spiralen, insbesondere da Importpreise nicht von der Indexierung ausgenommen sind, und könnte die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen, vor allem in arbeitsintensiven Branchen.
Die Behörden haben ein Überprüfungsverfahren eingeleitet, dessen Ergebnisse jedoch noch nicht vorliegen, und die Diskussion über konkrete Reformvorschläge hat noch gar nicht begonnen. (15) Maltas Energieversorgung hängt fast vollständig von Ölimporten ab, gleichzeitig ist der Anteil der erneuerbaren Energiequellen nach wie vor vernachlässigbar gering. Hohe Strompreise könnten die Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen schmälern. Die Behebung von Schwächen im Bereich der Energieeffizienz könnte sich in Form einer verbesserten Wettbewerbsfähigkeit sowie der Erfüllung von Energie- und Klimazielen doppelt positiv auswirken.
Mehrere Initiativen, wie die Förderung der Solarstromerzeugung und der Aufbau von Windparks, die Herstellung eines Stromverbunds mit Sizilien und die Förderung kraftstoffsparender Autos, wurden in diesem Bereich gestartet. Es ist jedoch noch zu früh, um die eventuellen Auswirkungen dieser Initiativen beurteilen zu können, so dass ihre Umsetzung streng überwacht werden muss. (16) Maltas Bankensystem ist mit einer Gesamtbilanzsumme von 800 % des BIP im Verhältnis zur Wirtschaftskraft sehr groß. Aufgrund der schieren Größe dieses Sektors können sich Erschütterungen der Finanzmarktstabilität unverhältnismäßig stark auf die Binnenwirtschaft auswirken.
Der weltweite Wirtschaftsabschwung führte zu einem Anstieg ausfallgefährdeter Kredite, der jedoch nicht mit einer Erhöhung der Rücklagen einherging. Besonders anfällig macht die große Abhängigkeit vom Immobilienmarkt, auf dem mehr als die Hälfte aller Kredite für Gebietsansässige vergeben werden, zumal eine weitere Abwertung der Immobilien nicht ausgeschlossen werden kann und derzeit ein Überangebot an Wohnraum bestehen könnte. (17) Malta ist im Rahmen des Euro-Plus-Pakts eine Reihe von Verpflichtungen eingegangen. Die Verpflichtungen sowie die Umsetzung der 2011 eingegangenen Verpflichtungen betreffen die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit, die Förderung von Beschäftigung und die Verbesserung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen.
Die Kommission hat bewertet, inwiefern diese Euro-Plus-Pakt-Verpflichtungen auch umgesetzt wurden. Die Ergebnisse dieser Bewertung sind in die Empfehlungen eingeflossen. (18) Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Maltas eingehend analysiert. Sie hat das Stabilitätsprogramm und das nationale Reformprogramm bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Malta, sondern auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Richtungsvorgaben berücksichtigt, um durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt zu verstärken.
Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters sind in die nachstehenden Empfehlungen 1 bis 6 eingeflossen. (19) Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm geprüft; seine Stellungnahme hierzu spiegelt insbesondere die Empfehlung 1 wider — EMPFIEHLT, dass Malta im Zeitraum von 2012 bis 2013 1. die Haushaltsstrategie im Jahr 2012 durch zusätzliche dauerhafte Maßnahmen stützt, um mit Blick auf das mittelfristige Haushaltsziel ausreichende Fortschritte zu erzielen und das Defizit unter 3 % des BIP zu halten, ohne dabei auf einmalige Maßnahmen zurückzugreifen; die Haushaltskonsolidierung danach in angemessenem Tempo fortsetzt, um hinreichende Fortschritte in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel, einschließlich der Einhaltung der Ausgabenobergrenze, sowie — durch konkrete Maßnahmen zur Absicherung der Defizitziele ab 2013 — in Richtung auf die Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau zu erzielen, und gleichzeitig im Falle von Abweichungen von den Zielvorgaben bereit ist, weitere Maßnahmen zu treffen; bis spätestens Ende 2012 einen verbindlichen, regelbasierten mehrjährigen Haushaltsrahmen einführt; die Steuermoral verbessert, Steuerhinterziehung bekämpft und im Bereich der Körperschaftssteuer Verschuldungsanreize abbaut;
2. umgehend Maßnahmen ergreift, um die langfristige Tragfähigkeit des Rentensystems sicherzustellen; dies beinhaltet eine Erhöhung des effektiven Renteneintrittsalters unter anderem durch eine gemessen an der derzeitigen Gesetzeslage erhebliche Beschleunigung der schrittweisen Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters und durch eine eindeutige Kopplung des gesetzlichen Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung sowie Maßnahmen zur Förderung einer privaten Altersvorsorge; Maßnahmen ergreift, um den Anteil älterer Arbeitskräfte an der Erwerbsbevölkerung zu erhöhen und Vorruhestandsregelungen unattraktiv zu machen;
3. Maßnahmen zur Senkung der hohen Schulabbrecherquote ergreift; weitere Anstrengungen im Bildungsbereich unternimmt, um die Bildungsabschlüsse am Bedarf des Arbeitsmarktes auszurichten; mehr bezahlbare Kinderbetreuung und außerschulische Betreuungseinrichtungen zur Verfügung stellt, damit die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der Beschäftigungsquote verringert werden; 4. die weiteren erforderlichen Maßnahmen ergreift, um in Abstimmung mit den Sozialpartnern und im Einklang mit nationalen Praktiken das System der Lohnverhandlungen und Lohnindexierung zu reformieren, damit es die Entwicklung der Arbeitsproduktivität besser widerspiegelt und sich die Preise von eingeführten Waren weniger stark auf den Index auswirken;
5. zur Verringerung der Abhängigkeit Maltas von Ölimporten verstärkte Anstrengungen unternimmt, um die Energieeffizienz zu fördern und den Anteil der Energie aus erneuerbaren Energiequellen zu steigern, indem es die vorhandenen Fördermechanismen genau überwacht und den weiteren Ausbau der Infrastruktur, einschließlich des Stromverbunds mit Sizilien, weiter vorantreibt; 6. den Bankensektor stärkt und Maßnahmen zur Abmilderung der potenziellen Gefahren aus der großen Abhängigkeit vom Immobilienmarkt ergreift; Maßnahmen zur Bildung größerer Rücklagen für Kreditausfälle ergreift. Geschehen zu Brüssel am 10.
Juli 2012 . Im Namen des Rates Der Präsident V. Shiarly