Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm der Slowakei 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm der Slowakei für die Jahre 2012 bis 2015 2012/C 219/22 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken , insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2, auf Empfehlung der Europäischen Kommission, unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses, in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission für eine neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie ( „ Europa 2020 “ ) zu, deren Kernpunkt eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Bereichen ist, in denen Handlungsbedarf besteht, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. (2) Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten an, die zusammen die „ integrierten Leitlinien “ bilden.
Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken den integrierten Leitlinien Rechnung zu tragen. (3) Am 12. Juli 2011 nahm der Rat eine Empfehlung zum nationalen Reformprogramm der Slowakei für 2011 an und gab eine Stellungnahme zum aktualisierten Stabilitätsprogramm der Slowakei für 2011 bis 2014 ab. (4) Am 23. November 2011 nahm die Kommission den zweiten Jahreswachstumsbericht an, mit dem das zweite Europäische Semester der in der Strategie Europa 2020 verankerten integrierten Ex-ante-Politikkoordinierung eingeleitet wurde.
Am 14. Februar 2012 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte den Warnmechanismus-Bericht an, in dem die Slowakei nicht als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, für die eine eingehende Überprüfung durchgeführt werden sollte. (5) Am 1. Dezember 2011 nahm der Rat Schlussfolgerungen an, in denen er den Ausschuss für Sozialschutz aufforderte, in Zusammenarbeit mit dem Beschäftigungsausschuss und anderen Ausschüssen seine Ansichten zu den im Rahmen des politischen Zyklus der Strategie Europa 2020 empfohlenen Maßnahmen mitzuteilen.
Diese Ansichten sind in die Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses eingeflossen. (6) Das Europäische Parlament wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 in das Europäische Semester umfassend eingebunden und nahm am 15. Februar 2012 eine Entschließung zu beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekten im Jahreswachstumsbericht 2012 sowie eine Entschließung zu dem Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2012 an. (7) Am 2. März 2012 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung der Stabilität des Finanzsystems, der Haushaltskonsolidierung und der Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung.
Er verwies auf die Notwendigkeit, weiterhin eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft sicherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die sozialen Folgen der Krise abzufedern sowie die öffentliche Verwaltung zu modernisieren. (8) Am 2. März 2012 ersuchte der Europäische Rat die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten außerdem, die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen rechtzeitig bekanntzugeben, damit sie in ihre Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme aufgenommen werden können.
(9) Am 30. April 2012 übermittelte die Slowakei ihr Stabilitätsprogramm für den Zeitraum von 2012 bis 2015 und ihr nationales Reformprogramm 2012. Um den Querverbindungen zwischen den beiden Programmen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet. (10) Aufgrund der Bewertung des Stabilitätsprogramms gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 ist der Rat der Auffassung, dass das den Haushaltsprojektionen des Stabilitätsprogramms zugrunde liegende makroökonomische Szenario plausibel ist. Es entspricht weitgehend den Prognosen der Kommissionsdienststellen vom Frühjahr 2012, obwohl diese von einem etwas höheren realen BIP-Wachstum für 2012 ausgehen.
Erklärtes Ziel der im Stabilitätsprogramm umrissenen Haushaltsstrategie ist es, die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sicherzustellen. Die hierfür festgelegten Zwischenschritte sind eine strenge Ausführung des Haushalts 2012 und eine Senkung des Gesamtdefizits auf unter 3 % des BIP im Jahr 2013, was die vom Rat festgesetzte Frist für die Korrektur des übermäßigen Defizits darstellt. Die Erreichung des Ziels für das Gesamtdefizit im Jahr 2013 könnte jedoch hinter den Erwartungen zurückbleiben. Im Stabilitätsprogramm wurde das mittelfristige Haushaltsziel eines beinahe ausgeglichenen Haushalts in ein strukturelles Defizit von 0,5 % des BIP umgewandelt, mit dessen Erreichung nicht innerhalb des Programmzeitraums gerechnet wird.
Das neue mittelfristige Haushaltsziel spiegelt in angemessener Weise die Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts wider. Ausgehend vom (neu berechneten) strukturellen Haushaltssaldo beläuft sich die durchschnittliche jährliche Konsolidierungsanstrengung im Zeitraum von 2010 bis 2013 auf 1,3 % des BIP, was deutlich über dem vom Rat empfohlenen erforderlichen Wert liegt, wohingegen die restliche Konsolidierungsanstrengung stark auf 2013 konzentriert ist. Das Ziel für 2013 ist mit Risiken behaftet, da die vorgeschlagenen einnahmeseitigen Maßnahmen hinter den Zielen zurückbleiben könnten; es schwierig werden könnte, alle kleineren Maßnahmen gleichzeitig umzusetzen; und im Lichte der Korrekturen der Defizitziele nach oben, die in der Vergangenheit stattgefunden haben.
Außerdem könnten sich weitere sektorübergreifende Ausgabeneinschnitte mittelfristig als unhaltbar erweisen. In den Jahren 2014 und 2015 beläuft sich die durchschnittliche Konsolidierungsanstrengung auf 0,3 % des BIP jährlich, was unter der geforderten Anpassung von 0,5 % des BIP für die Länder liegt, die das mittelfristige Haushaltsziel noch nicht erreicht haben. Gleichwohl entspricht laut dem Stabilitätsprogramm die Zuwachsrate der öffentlichen Ausgaben unter Berücksichtigung der diskretionären Maßnahmen auf der Einnahmeseite den Ausgabenrichtwerten des Stabilitäts- und Wachstumspakts in den späteren Jahren des Stabilitätsprogramms.
Die Staatsverschuldung dürfte deutlich unter 60 % des BIP bleiben. Die Slowakei hat zwar einen Rechtsakt zur Einrichtung eines Finanzrats erlassen, dieser ist jedoch bislang noch nicht eingesetzt, und die Rechtsvorschriften für die Ausgabenobergrenzen wurden noch nicht angenommen. (11) Angesichts des abnehmenden Spielraums für eine weitere ausgabenseitige Konsolidierung und der Notwendigkeit, die Fortsetzung der Konvergenz durch Ausgaben in Schlüsselbereichen wie Bildungswesen, Innovation und Verkehrsinfrastruktur zu unterstützen, besteht die Möglichkeit für Maßnahmen zur Ausweitung der Steuerbemessungsgrundlage, zur Eindämmung der Steuerumgehung und zur Verbesserung der Einhaltung von Steuervorschriften, ohne dass hierdurch kurzfristige Wachstumsaussichten berührt werden.
Durch Behebung einer der größten Mehrwertsteuerlücken in der EU ließen sich zusätzliche Einnahmen in erheblichem Umfang erschließen. Ebenso besteht die Möglichkeit, das Steueraufkommen zu erhöhen, das sich nur minimal auf das Wachstum auswirkt, etwa durch Immobilien- oder Umweltsteuern. Die effektive Besteuerung der Arbeitseinkommen ist je nach Art der Beschäftigung unterschiedlich. Dies schafft einen Anreiz für die Umstellung auf flexiblere Beschäftigungsverhältnisse, was sich sowohl kurz- als auch langfristig nachteilig auf die öffentlichen Haushalte auswirkt. (12) Die Slowakei ist auf die langfristige Tragfähigkeit ihrer öffentlichen Finanzen nur teilweise eingegangen, da sie die geplanten Änderungen an der umlagefinanzierten Säule ihres Rentensystems nicht vorgenommen hat.
Es wurden andererseits Maßnahmen zur Verbesserung der Tragfähigkeit der kapitalgedeckten Säule des Rentensystems getroffen. Instabile rechtliche Rahmenbedingungen mit häufigen grundlegenden Änderungen haben jedoch in der Vergangenheit erhebliche Anpassungskosten verursacht und bei der kapitalgedeckten Säule zu Unsicherheiten geführt. (13) Es wurden keine nennenswerten Schritte unternommen, um das Problem der Arbeitslosigkeit in der Slowakei zu lösen. Es ist weiterhin erforderlich, die Wirksamkeit der aktiven Arbeitsmarktpolitik zu verbessern und die Kapazität der öffentlichen Arbeitsmarktverwaltung zu erhöhen.
Ferner sind Maßnahmen nötig, die die Teilnahme von älteren Arbeitnehmern und Frauen am Arbeitsmarkt verstärken, insbesondere durch Bereitstellung von Kinderbetreuungsmaßnahmen. Die Belastung der Arbeit durch Steuern und andere obligatorische Abgaben ist für Geringverdiener weiterhin recht hoch, und eine erhebliche Zahl von Arbeitssuchenden hat kaum Anreize, die Sozialhilfe durch Einkünfte aus einer Beschäftigung mit niedrigem Arbeitsentgelt zu ersetzen. (14) Es wurden nur begrenzte Maßnahmen ergriffen, um die geringe Qualität der allgemeinen und beruflichen Bildung zu verbessern. Zur Bekämpfung der hohen Jugendarbeitslosigkeit in der Slowakei sollte der Jugendaktionsplan, einschließlich der Reform der Berufsbildung und der Hochschulausbildung, in Übereinstimmung mit dem Arbeitsergebnis des aus Vertretern der Slowakei und der Kommission zusammengesetzten Aktionsteams gegen Jugendarbeitslosigkeit, unverzüglich angenommen und umgesetzt werden.
Es wurde eine überarbeitete Strategie für lebenslanges Lernen festgelegt. Besondere Anreize zur Erhöhung der Teilnehmerzahlen wurden jedoch nicht geschaffen. (15) Randgruppen, einschließlich Roma, sind vom Arbeitsmarkt und vom allgemeinen Bildungssystem weitgehend ausgeschlossen, so dass ein großes Arbeitskräftepotenzial für die slowakische Wirtschaft nicht ausreichend genutzt wird. Zur Behebung dieses Problems sollte die Slowakei ihre Bemühungen um Verbesserung der Bildungsergebnisse von Randgruppen verstärken und die Maßnahmen zur Wiedereingliederung von Erwachsenen intensivieren. (16) Die Slowakei hat die Transparenz sowohl der Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe als auch im Justizwesen deutlich verbessert, auch wenn ihre Gerichtsverfahren weiterhin langwierig und kostenaufwändig bleiben.
Die allgemeine Qualität und Kapazität der öffentlichen Institutionen ist allerdings immer noch unzureichend. Der öffentlichen Verwaltung fehlt ein strategisches Konzept, und sie leidet unter einer hohen Fluktuation des Personals und unzureichendem Kapazitätsaufbau, was sich als Hemmnis bei der Erarbeitung und der Durchführung von politischen Maßnahmen und der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen auswirkt. (17) Die Slowakei ist im Rahmen des Euro-Plus-Pakts eine Reihe von Verpflichtungen eingegangen. Diese Verpflichtungen und die Durchführung der im Jahr 2011 unternommen Verpflichtungen betreffen die Beschäftigungsförderung, die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen und die Stärkung der finanziellen Stabilität.
Die Kommission hat geprüft, inwiefern die Euro-Plus-Pakt-Verpflichtungen umgesetzt wurden. Die Ergebnisse dieser Bewertung sind in die Empfehlungen eingeflossen. (18) Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik der Slowakei eingehend geprüft. Sie hat das Stabilitätsprogramm und das nationale Reformprogramm bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in der Slowakei, sondern auch die Übereinstimmung mit den EU-Vorschriften und -Richtungsvorgaben berücksichtigt, um durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt zu stärken.
Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters sind in die nachstehenden Empfehlungen 1 bis 7 eingeflossen. (19) Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm geprüft; seine Stellungnahme hierzu spiegelt insbesondere die Empfehlung 1 wider — EMPFIEHLT, dass die Slowakei im Zeitraum von 2012 bis 2013: 1. im Jahr 2012 weitere Maßnahmen trifft und präzisiert, welche Maßnahmen im Jahr 2013 notwendig sind, um das übermäßige Defizit in nachhaltiger Weise zu korrigieren und für die strukturellen Anpassungsanstrengungen gemäß den Empfehlungen des Rates im Rahmen des Defizitverfahrens zu sorgen; gezielte Ausgabensenkungen vornimmt und gleichzeitig die wachstumsfördernden Ausgaben beibehält und die Bemühungen zur Verbesserung der Effizienz öffentlicher Ausgaben erhöht; anschließend für angemessene Strukturanpassungsbemühungen sorgt, um ausreichende Fortschritte bei der Verwirklichung des mittelfristigen Haushaltsziels, einschließlich des Richtwerts für die Ausgaben, zu erreichen; die Einrichtung des Finanzrats beschleunigt und Vorschriften für Ausgabenobergrenzen erlässt;
2. die Einhaltung der Steuervorschriften, insbesondere durch Steigerung der Effizienz der MwSt.-Erhebung, verbessert; die Verzerrungen bei der Besteuerung von Arbeitnehmern zwischen den einzelnen Beschäftigungsformen, auch durch Begrenzung der steuerlichen Abzüge, abbaut; die Besteuerung von Immobilien an deren Marktwert koppelt; Umweltsteuern intensiver nutzt; 3. die umlagenfinanzierte Säule des Rentensystems weiter anpasst, insbesondere durch Änderung des Indexierungsmechanismus; das gesetzliche Renteneintrittsalter direkt an die Lebenserwartung koppelt und zur Berücksichtigung des demografischen Wandels einen Nachhaltigkeitsfaktor in die Rentenformel einbaut;
Stabilität und Tragfähigkeit auch der kapitalgedeckten Säule sicherstellt; 4. die Kapazität der öffentlichen Arbeitsmarktverwaltungen im Hinblick auf eine Verbesserung der Zielgenauigkeit, Ausgestaltung und Bewertung der aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen erhöht, um die Arbeitsvermittlung für junge Menschen, Langzeitarbeitslose, ältere Arbeitssuchende und Frauen besser an den persönlichen Gegebenheiten auszurichten; für die Bereitstellung von Kinderbetreuungseinrichtungen sorgt; die Steuer- und Abgabenlast für Geringverdiener vermindert und das Sozialleistungssystem anpasst; 5. den Jugendaktionsplan, insbesondere in Bezug auf Qualität und Arbeitsmarktrelevanz von allgemeiner und beruflicher Bildung, auch durch Einführung eines Lehrlingsausbildungssystems, annimmt und umsetzt; die Qualität der Hochschulausbildung durch Stärkung von Qualitätssicherung und Ergebnisorientierung verbessert;
6. aktive Maßnahmen ergreift, um den Zugang gefährdeter Gruppen, einschließlich Roma, zu Schulen und Vorschulen und die Qualität dieser Einrichtungen zu verbessern; Erwachsene durch aktivierende Maßnahmen und gezielte Arbeitsvermittlungsmaßnahmen, zweiten Bildungsweg und kurze Berufsbildungsgänge wieder in den Arbeitsmarkt eingliedert; 7. die Qualität des öffentlichen Dienstes, auch durch besseres Personalmanagement und Stärkung der Analysekapazitäten, steigert; die Dauer von Gerichtsverfahren weiter verkürzt und die Stellung des Amtes für öffentliche Beschaffung als unabhängige Stelle stärkt.
Geschehen zu Brüssel am 10. Juli 2012 . Im Namen des Rates Der Präsident V. Shiarly