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Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm Schwedens 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Schwedens für die Jahre 2012 bis 2015

CELEX
32012H0724(25)
Document type
RECO
Sector
Legislation
Date of document
2012-07-10
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm Schwedens 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Schwedens für die Jahre 2012 bis 2015 2012/C 219/25 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken , insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2, gestützt auf die Verordnung (EU) Nr.

1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte , insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1, auf Empfehlung der Europäischen Kommission, unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie ( „ Europa 2020 “ ) zu, deren Kernpunkt eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Bereichen ist, in denen Handlungsbedarf besteht, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

(2) Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten an, die zusammen die „ integrierten Leitlinien “ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken den integrierten Leitlinien Rechnung zu tragen. (3) Am 12. Juli 2011 nahm der Rat eine Empfehlung zum nationalen Reformprogramm Schwedens für 2011 an und gab eine Stellungnahme zum aktualisierten Konvergenzprogramm Schwedens für 2011 bis 2014 ab.

(4) Am 23. November 2011 nahm die Kommission den zweiten Jahreswachstumsbericht an, mit dem das zweite Europäische Semester der in der Strategie Europa 2020 verankerten integrierten Ex-ante-Politikkoordinierung eingeleitet wurde. Am 14. Februar 2012 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht an, worin Schweden als einer der Mitgliedstaaten aufgeführt ist, für die eine eingehende Überprüfung durchgeführt werden sollte. (5) Am 1. Dezember 2011 nahm der Rat Schlussfolgerungen an, in denen er den Ausschuss für Sozialschutz aufforderte, in Zusammenarbeit mit dem Beschäftigungsausschuss und anderen Ausschüssen seine Ansichten zu den im Rahmen des politischen Zyklus der Strategie Europa 2020 empfohlenen Maßnahmen mitzuteilen.

Diese Ansichten sind in die Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses eingeflossen. (6) Das Europäische Parlament wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 in das Europäische Semester umfassend eingebunden und nahm am 15. Februar 2012 eine Entschließung zu beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekten im Jahreswachstumsbericht 2012 sowie eine Entschließung zu dem Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2012 an. (7) Am 2. März 2012 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung der Stabilität des Finanzsystems, der Haushaltskonsolidierung und der Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung.

Er verwies auf die Notwendigkeit, weiterhin eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft sicherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die sozialen Folgen der Krise abzufedern sowie die öffentliche Verwaltung zu modernisieren. (8) Am 20. April 2012 übermittelte Schweden sein Konvergenzprogramm für den Zeitraum von 2012 bis 2015 und sein nationales Reformprogramm 2012. Um den Querverbindungen zwischen den beiden Programmen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet.

Die Kommission bewertete außerdem in einer eingehenden Überprüfung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011, ob Schweden von makroökonomischen Ungleichgewichten betroffen ist. Dabei kam sie zu dem Ergebnis, dass in Schweden Ungleichgewichte bestehen, die jedoch keine übermäßigen Ungleichgewichte darstellen. (9) Ausgehend von der Bewertung des Konvergenzprogramms gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 ist der Rat der Auffassung, dass das den Haushaltsprojektionen des Programms zugrunde liegende makroökonomische Szenario für 2012 plausibel und für 2013 bis 2015 optimistisch ist, wenn von einem Wachstum des BIP von durchschnittlich 3,5 % ausgegangen wird.

Für das Jahr 2013 wird in der Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen ein Wachstum des BIP von 2,1 % erwartet. Mit der im Konvergenzprogramm beschriebenen Haushaltsstrategie wird darauf abgezielt, durch Einhaltung der Regeln des haushaltspolitischen Rahmens Schwedens eine langfristige Tragfähigkeit sicherzustellen, einschließlich des Ziels eines Überschusses des Finanzierungssaldos des Staates von 1 % des BIP über den gesamten Zyklus. Die Strategie zielt außerdem darauf ab, die Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts zu erfüllen und insbesondere den BIP-Referenzwert von 3 % einzuhalten.

Im Konvergenzprogramm wurde das mittelfristige Haushaltsziel von einem gesamtstaatlichen Überschuss von 1,0 % des BIP in ein Defizit in Höhe von 1,0 % des BIP geändert. Das neue mittelfristige Haushaltsziel spiegelt die Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts angemessen wider. Aufgrund der Änderung dürfte das mittelfristige Haushaltsziel, ausgehend vom (neu berechneten) strukturellen Haushaltssaldo, im Planungszeitraum erreicht werden, auch unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit weiterer expansiver diskretionärer Maßnahmen in den Jahren 2013 oder 2014. Mit den optimistischen makroökonomischen Annahmen sind bestimmte Abwärtsrisiken bei den Haushaltsprojektionen ab 2013 verknüpft.

Mit der geplanten Wachstumsrate der Staatsausgaben — unter Berücksichtigung diskretionärer Maßnahmen auf der Einnahmenseite — würde der Ausgabenrichtwert des Stabilitäts- und Wachstumspakts eingehalten. Die Schuldenquote liegt unter 60 % des BIP und soll gemäß dem Konvergenzprogramm im Planungszeitraum weiter sinken. (10) Die eingehende Überprüfung der Kommission nach Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 hat bestätigt, dass die Verschuldung der privaten Haushalte in Schweden relativ hoch ist. Der Immobilien- und Hypothekenmarkt hat sich im Jahr 2011 zwar stabilisiert, einige Strukturprobleme bestehen jedoch fort und bedrohen langfristig die Stabilität dieser Märkte.

Es wurden Maßnahmen getroffen, um die Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors zu stärken. Einige derzeit laufende Maßnahmen, die zur Volatilität des schwedischen Immobilienmarkts und zur Anhäufung von Hypothekenschulden beitragen könnten, wurden jedoch nicht ausreichend berücksichtigt: die großzügige steuerliche Abzugsfähigkeit von Zinszahlungen und die niedrigen Grundsteuern, die geringe Tilgung und die strenge Mietregulierung. Auf der Angebotsseite behindern das lokale Planungsmonopol, langwierige Flächennutzungsverfahren und fehlender Wettbewerb die flexible Bereitstellung von Wohnraum.

(11) Trotz einer allgemeinen Verbesserung des Arbeitsmarkts im Jahr 2011 ist die Arbeitslosenquote bei jungen Menschen und bei benachteiligten Gruppen nach wie vor hoch, insbesondere bei Personen mit Migrationshintergrund. Schweden führt derzeit mehrere aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sowie Bildungsreformen durch, um die Situation zu verbessern. Die meisten dieser Maßnahmen scheinen sinnvoll und plausibel zu sein, obwohl ihre Wirkung noch nicht beurteilt werden kann. Die Relevanz und die Wirksamkeit der Hauptmaßnahme im Hinblick auf die Jugendbeschäftigung — die Mehrwertsteuersenkung für Restaurants und Cateringdienstleistungen — scheinen jedoch fragwürdig und müssen überprüft werden.

Die Erfolgsaussichten könnten jedoch verbessert werden, wenn die Herausforderungen umfassender aufgegriffen würden, indem auch bei den relativ hohen Eingangslöhnen am unteren Ende der Lohnskala und bei den Unterschieden beim Kündigungsschutz zwischen regulären und befristeten Arbeitskräften angesetzt würde. (12) Schweden hat im Verhältnis zum BIP die zweithöchsten Ausgaben für Forschung und Entwicklung (FuE) in der EU und gilt gemäß dem Europäischen Innovationsanzeiger als Innovationsführer. Bei der Vermarktung innovativer Produkte liegt Schweden jedoch unter dem EU-Durchschnitt und weist eine rückläufige Entwicklung auf.

Schweden scheint darüber hinaus auch bei der Gründung schnell expandierender innovativer Unternehmen zurückzuliegen. Zudem ist die insgesamt starke Position Schwedens im FuE-Bereich gefährdet, da diese stark von einigen großen multinationalen Unternehmen abhängt, die ihre FuE-Tätigkeiten zunehmend aus Schweden in andere Länder verlagern. Diese Fragen sollten im neuen Forschungs- und Innovationsgesetz behandelt werden, das im Herbst 2012 vorgelegt werden soll. (13) Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Schwedens eingehend analysiert. Sie hat das Konvergenzprogramm und das nationale Reformprogramm bewertet und eine eingehende Überprüfung vorgelegt.

Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Schweden berücksichtigt, sondern auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Leitlinien, um durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt zu verstärken. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters sind in die untenstehenden Empfehlungen 1 bis 4 eingeflossen. (14) Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Konvergenzprogramm geprüft; seine Stellungnahme hierzu spiegelt insbesondere die untenstehende Empfehlung 1 wider.

(15) Vor dem Hintergrund der eingehenden Überprüfung durch die Kommission und dieser Bewertung hat der Rat das nationale Reformprogramm und das Konvergenzprogramm geprüft. Seine Empfehlungen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 spiegelt insbesondere die untenstehende Empfehlung 2 wider — EMPFIEHLT, dass Schweden im Zeitraum von 2012 bis 2013: 1. eine solide Haushaltsposition im Jahr 2012 und darüber hinaus beibehält, indem die Haushaltsstrategie wie geplant umgesetzt und das Erreichen des mittelfristigen Haushaltsziels weiterhin sichergestellt wird; 2. weitere präventive Maßnahmen zur mittelfristigen Stärkung der Stabilität des Immobilien- und Hypothekenmarkts ergreift, unter anderem durch die Förderung einer konservativen Kreditpolitik, die Verringerung des Verschuldungseffekts bei der Finanzierung von Immobilieninvestitionen und die Beseitigung der Beschränkungen bei der Bereitstellung von Wohnraum und bei der Mietregulierung;

3. weitere Maßnahmen zur besseren Einbeziehung junger Menschen und anderer benachteiligter Gruppen in den Arbeitsmarkt ergreift, beispielsweise durch Erhöhung der Wirksamkeit aktiver Arbeitsmarktmaßnahmen, Erleichterung des Übergangs von der Schule in das Berufsleben, Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Nachfrage nach Arbeitnehmern aus benachteiligten Gruppen und Verbesserung des Funktionierens des Arbeitsmarkts; prüft, ob der derzeitige niedrigere Mehrwertsteuersatz für Restaurants und Cateringdienstleistungen tatsächlich zur Schaffung von Arbeitsplätzen beiträgt; 4. weitere Maßnahmen im Rahmen des künftigen Forschungs- und Innovationsgesetzes ergreift, um die Spitzenleistungen im Forschungsbereich weiter zu verbessern und insbesondere eine bessere Vermarktung innovativer Produkte und eine bessere Entwicklung neuer Technologien zu bewirken.

Geschehen zu Brüssel am 10. Juli 2012 . Im Namen des Rates Der Präsident V. Shiarly

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