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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 297/2012 der Kommission vom 2. April 2012 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur

CELEX
32012R0297
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2012-04-02
In force since
2012-04-25
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die in Spalte 1 der Tabelle im Anhang beschriebenen Waren werden in die Kombinierte Nomenklatur unter die in Spalte 2 der Tabelle genannten KN-Codes eingereiht.

Article 2

Vorbehaltlich der geltenden Bestimmungen der Europäischen Union bezüglich des Systems der doppelten Kontrolle und der vorherigen und nachträglichen Überwachung der Textileinfuhren in die Europäische Union können die von den Zollbehörden der Mitgliedstaaten erteilten verbindlichen Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, während eines Zeitraums von 60 Tagen gemäß den Bestimmungen des Artikels 12 Absatz 6 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 weiterverwendet werden.

Article 3

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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