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Seqlense EUR-Lex

Verordnung (EU) Nr. 379/2012 der Kommission vom 3. Mai 2012 über die Nichtzulassung bestimmter anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie über die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern Text von Bedeutung für den EWR

CELEX
32012R0379
Document type
REG
Sector
Legislation
Date of document
2012-05-03
In force since
2012-05-24
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Die im Anhang dieser Verordnung aufgeführten gesundheitsbezogenen Angaben werden nicht in die Liste der zugelassenen Angaben der Europäischen Union gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgenommen.

2 Die im Absatz 1 genannten gesundheitsbezogenen Angaben, die vor Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung verwendet wurden, können jedoch nach Inkrafttreten der Verordnung noch höchstens sechs Monate lang verwendet werden.

Article 2

Diese Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

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