Durchführungsverordnung (EU) Nr. 451/2012 der Kommission vom 29. Mai 2012 über die Marktrücknahme bestimmter in die Funktionsgruppe „Silierzusatzstoffe“ einzuordnender Futtermittelzusatzstoffe Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1 Marktrücknahme
Die in Teil A des Anhangs genannten Futtermittelzusatzstoffe, die in die Funktionsgruppe „Silierzusatzstoffe“ und die Kategorie „technologische Zusatzstoffe“ einzuordnen sind, werden vom Markt genommen. Der in Teil B des Anhangs genannte Futtermittelzusatzstoff, der in die Funktionsgruppe „Silierzusatzstoffe“ und die Kategorie „technologische Zusatzstoffe“ einzuordnen ist, wird für die in diesem Teil des Anhangs genannten Tierarten vom Markt genommen.
Article 2 Übergangsmaßnahmen
1 Vorhandene Bestände an in Teil A des Anhangs genannten Futtermittelzusatzstoffen können bis 19. Juni 2013 weiterhin in Verkehr gebracht und als in die Funktionsgruppe „Silierzusatzstoffe“ und die Kategorie „technologische Zusatzstoffe“ einzuordnende Futtermittelzusatzstoffe verwendet werden.
2 Mit den in Absatz 1 genannten Zusatzstoffen hergestellte Vormischungen können bis 19. Juni 2013 weiterhin in Verkehr gebracht und verwendet werden.
3 Mit den in Absatz 1 genannten Zusatzstoffen oder den in Absatz 2 genannten Vormischungen hergestellte Silage kann bis 19. Juni 2014 weiterhin in Verkehr gebracht und verwendet werden.
4 Für den in Teil B des Anhangs genannten Futtermittelzusatzstoff gelten die Absätze 1, 2 und 3 in Bezug auf die in diesem Teil des Anhangs genannten Tierarten.
Article 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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