Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 776/2012 der Kommission vom 27. August 2012 über ab dem 16. Oktober 2012 zu zahlende Vorschüsse auf die Direktzahlungen gemäß Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe

CELEX
32012R0776
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2012-08-27
In force since
2012-08-31
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Mitgliedstaaten können den Inhabern landwirtschaftlicher Betriebe ab dem 16. Oktober 2012 für im Jahr 2012 gestellte Anträge Vorschüsse in Höhe von bis zu 50 % auf die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 genannten Direktzahlungen leisten, sofern die Prüfung der Beihilfevoraussetzungen gemäß Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 abgeschlossen wurde. Bei den in Titel IV Kapitel 1 Abschnitt 11 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 vorgesehenen Zahlungen für Rindfleisch werden die Mitgliedstaaten ermächtigt, den Betrag gemäß Absatz 1 auf bis zu 80 % zu erhöhen.

Article 2

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions