Durchführungsverordnung (EU) Nr. 776/2012 der Kommission vom 27. August 2012 über ab dem 16. Oktober 2012 zu zahlende Vorschüsse auf die Direktzahlungen gemäß Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe
Text
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Article 1
Die Mitgliedstaaten können den Inhabern landwirtschaftlicher Betriebe ab dem 16. Oktober 2012 für im Jahr 2012 gestellte Anträge Vorschüsse in Höhe von bis zu 50 % auf die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 genannten Direktzahlungen leisten, sofern die Prüfung der Beihilfevoraussetzungen gemäß Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 abgeschlossen wurde. Bei den in Titel IV Kapitel 1 Abschnitt 11 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 vorgesehenen Zahlungen für Rindfleisch werden die Mitgliedstaaten ermächtigt, den Betrag gemäß Absatz 1 auf bis zu 80 % zu erhöhen.
Article 2
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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