Durchführungsverordnung (EU) Nr. 901/2012 der Kommission vom 2. Oktober 2012 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Štajersko prekmursko bučno olje (g.g.A.))
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die im Anhang dieser Verordnung genannte Bezeichnung wird eingetragen.
Article 2
Bei der Vermarktung von Erzeugnissen, die der Spezifikation der im Anhang dieser Verordnung aufgeführten Bezeichnung entsprechen, werden die Verweise auf die Regionen Štajerska und Prekmurje nicht übersetzt. Auf Etiketten mit der im Anhang zu dieser Verordnung aufgeführten Bezeichnung wird das Ursprungsland im selben Sichtfeld und in gleichgroßen Buchstaben wie die betreffende Bezeichnung angegeben.
Article 3
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Relations
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