Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1021/2012 der Kommission vom 6. November 2012 zur Zulassung von Endo-1,4-beta-Xylanase aus Trichoderma reesei (ATCC PTA 5588) als Zusatzstoff in Futtermitteln für Geflügelarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung außer Enten (Zulassungsinhaber: Danisco Animal Nutrition) Text von Bedeutung für den EWR
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Das im Anhang beschriebene Enzym, das in die Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Verdaulichkeitsförderer“ einzuordnen ist, wird als Zusatzstoff in der Tierernährung unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen zugelassen.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions