Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1248/2012 der Kommission vom 19. Dezember 2012 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für das Format von Anträgen auf Registrierung von Transaktionsregistern gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister Text von Bedeutung für den EWR
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1 Format des Antrags
1 Registrierungsanträge werden mittels eines Instruments gestellt, das Informationen auf einem dauerhafter Datenträger im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe m der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates speichert.
2 Registrierungsanträge werden in dem im Anhang beschriebenen Format gestellt.
3 Die Transaktionsregister weisen allen von ihnen vorgelegten Unterlagen eine einmalige Referenznummer zu, stellen sicher, dass den übermittelten Angaben eindeutig zu entnehmen ist, auf welche spezifische Anforderung des delegierten Rechtsakts sie sich im Hinblick auf die gemäß Artikel 56 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 verabschiedeten technischen Regulierungsstandards zur Spezifizierung von Anträgen auf Registrierung von Transaktionsregistern sie sich beziehen und in welcher Unterlage die Informationen enthalten sind, und geben den Grund an, falls die Informationen nicht gemäß dem Abschnitt Verweise auf Unterlagen des Anhangs vorgelegt werden.
Article 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions