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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1248/2012 der Kommission vom 19. Dezember 2012 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für das Format von Anträgen auf Registrierung von Transaktionsregistern gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister Text von Bedeutung für den EWR

CELEX
32012R1248
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2012-12-19
In force since
2013-01-10
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Format des Antrags

1 Registrierungsanträge werden mittels eines Instruments gestellt, das Informationen auf einem dauerhafter Datenträger im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe m der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates speichert.

2 Registrierungsanträge werden in dem im Anhang beschriebenen Format gestellt.

3 Die Transaktionsregister weisen allen von ihnen vorgelegten Unterlagen eine einmalige Referenznummer zu, stellen sicher, dass den übermittelten Angaben eindeutig zu entnehmen ist, auf welche spezifische Anforderung des delegierten Rechtsakts sie sich im Hinblick auf die gemäß Artikel 56 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 verabschiedeten technischen Regulierungsstandards zur Spezifizierung von Anträgen auf Registrierung von Transaktionsregistern sie sich beziehen und in welcher Unterlage die Informationen enthalten sind, und geben den Grund an, falls die Informationen nicht gemäß dem Abschnitt Verweise auf Unterlagen des Anhangs vorgelegt werden.

Article 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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