2013/64/EU: Durchführungsbeschluss des Rates vom 20. Dezember 2012 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
„(7 Portugal trifft in Übereinstimmung mit den Spezifikationen des Memorandum of Understanding im Laufe des Jahres 2013 folgende Maßnahmen: a) Das gesamtstaatliche Defizit 2013 darf 4,5 % des BIP nicht übersteigen. Im Haushaltsplan 2013 werden dauerhafte Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen im Umfang von mindestens 3 % des BIP vorgesehen, die auf einen Abbau des gesamtstaatlichen Defizits innerhalb des in Absatz 3 genannten Zeitrahmens abzielen. Die portugiesische Regierung lotet Möglichkeiten aus, den Anteil der Ausgabenkürzungen an der für 2013 geplanten Gesamtkonsolidierung zu erhöhen, um eine eher ausgabenseitige mittelfristig wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung sicherzustellen. Angesichts der Risiken für den Haushaltsvollzug bereitet die portugiesische Regierung bis Anfang 2013 Eventualmaßnahmen im Umfang von 0,5 % des BIP vor, die zur Anwendung kommen sollten, wenn sich diese Risiken realisieren. b) Der Haushaltsplan 2013 beinhaltet einnahmenseitige Maßnahmen, insbesondere eine Umgestaltung der Einkommensteuer zur Vereinfachung der Steuerstruktur, zur Anhebung des durchschnittlichen Steuersatzes bei gleichzeitiger Beibehaltung der Steuerprogression und zur Verbreiterung der Steuerbemessungsgrundlage durch Abschaffung bestimmter Steuervergünstigungen; eine Verbreiterung der Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage; eine Erhöhung des Kapitalertragsteuersatzes; eine Erhöhung der Verbrauchssteuern und die Einführung von Änderungen bei der regelmäßigen Besteuerung von Immobilien. c) Der Haushaltsplan 2013 beinhaltet Einsparungen, insbesondere eine Rationalisierung bei öffentlicher Verwaltung, Bildungswesen, Gesundheitswesen und Sozialleistungen; eine Verringerung der Lohn- und Gehaltskosten durch Absenkung des Personalstands sowohl bei unbefristeten als auch befristeten Arbeitsverhältnissen und Verringerung der Überstundenvergütungen; eine Straffung der öffentlichen und privaten Sozialtransfers und Subventionen; eine Kürzung der Transferzahlungen an Regional- und Kommunalverwaltungen und eine Senkung der Betriebs- und Investitionsausgaben staatseigener Unternehmen. d) Portugal setzt sein Privatisierungsprogramm fort. e) Portugal entwickelt gemeinsame Leitlinien für die Einnahmenprognosen für die Regional- und Kommunalverwaltungen. f) Portugal intensiviert die Inanspruchnahme gemeinsamer Dienste in der öffentlichen Verwaltung. g) Portugal reduziert die Zahl der lokalen Zweigstellen von Ministerien (z. B. in den Ressorts Steuern, Soziale Sicherheit, Justiz) durch ihre Zusammenlegung in den so genannten „Lojas do Cidadão“ (zentrale Anlaufstellen für Verwaltung und Dienstleistung) und die Weiterentwicklung der elektronischen Verwaltungsdienste über die gesamte Laufzeit des Programms. h) Portugal setzt die Neuordnung und Rationalisierung des Krankenhausnetzes fort durch Spezialisierung und Konzentration von Krankenhausdienstleistungen und deren Aufteilung in kleinere Dienste sowie die gemeinsame Verwaltung und den gemeinsamen Betrieb von Krankenhäusern; die Umsetzung des Aktionsplans ist bis Ende 2013 abzuschließen. i) Mit Unterstützung international angesehener Experten führt Portugal nach Annahme der Änderung des neuen Gesetzes 6/2006 über die städtischen Miet- und Pachtverträge und des Gesetzesdekrets, das das Verwaltungsverfahren für Renovierungen vereinfacht, eine umfassende Überprüfung der Funktionsweise des Wohnungsmarktes durch. j) Portugal entwickelt ein landesweites Grundbuchsystem, um Nutzen und Kosten bei der Umsetzung der städtebaulichen Planung gerechter zu verteilen. k) Portugal sorgt für die vollständige Einsatzfähigkeit des Managementinstruments zur Analyse, Überwachung und Bewertung der Ergebnisse und Folgen der Aus- und Weiterbildungsstrategien und errichtet die Referenzberufsschulen. l) Portugal nimmt die noch ausstehenden sektorspezifischen Änderungen an, die erforderlich sind, damit die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt vollständig umgesetzt wird. m) Portugal ergreift gezielte Maßnahmen, um die Anzahl der in Verzug geratenen Durchsetzungsfälle stetig abzubauen und damit den Verfahrensrückstand der Gerichte aufzuholen. n) Portugal verabschiedet das Rahmengesetz zu den wichtigsten nationalen Regulierungsbehörden, um deren uneingeschränkte Unabhängigkeit sowie finanzielle, administrative und operative Eigenständigkeit zu gewährleisten. o) Portugal verbessert die Rahmenbedingungen für Unternehmen durch Vollendung ausstehender Reformen zum Bürokratieabbau (einheitlicher Ansprechpartner — Points of Single Contact, wie in der Richtlinie 2006/123/EG vorgesehen, und genehmigungsfreie Projekte) und durch weitere Vereinfachung der geltenden Lizenz- und Genehmigungsverfahren und Vorschriften sowie Verringerung des sonstigen Bürokratieaufwands in der Wirtschaft, der ein entscheidendes Hemmnis für die Entwicklung wirtschaftlicher Tätigkeiten darstellt. p) Portugal vollendet die Reform der arbeitsrechtlichen Bestimmungen und der Verwaltungssysteme für Häfen, einschließlich der Überarbeitung von Konzessionen für den Betrieb von Häfen. q) Portugal führt die Maßnahmen zur Verbesserung der Funktionsweise des Verkehrssystems durch. r) Portugal führt die Maßnahmen zum Abbau des tarifären Defizits im Energiebereich durch und setzt das dritte EU-Energiepaket vollständig um.
„(9 Um das Vertrauen in den Finanzsektor wiederherzustellen, wird Portugal sein Bankensystem angemessen rekapitalisieren und für einen geordneten Fremdkapitalabbau sorgen. Zur Wahrung der Finanzstabilität setzt Portugal die mit der Kommission, der EZB und dem IWF abgestimmte Strategie für den portugiesischen Bankensektor um. Insbesondere wird Portugal a) die Banken zu einer nachhaltigen Aufstockung ihrer Sicherheitspuffer anhalten; b) einen ausgewogenen und geordneten Schuldenabbau im Bankensektor gewährleisten, der für die dauerhafte Beseitigung von Finanzierungsungleichgewichten nach wie vor von zentraler Bedeutung ist. Die Finanzierungspläne der Banken zielen darauf ab, das Kredit-Einlagen-Verhältnis bis 2014 auf einen Richtwert von rund 120 % abzusenken und die Abhängigkeit von der Finanzierung durch das Eurosystem auf mittlere Sicht zu verringern. Diese Finanzierungspläne werden vierteljährlich überprüft; c) die Diversifizierung der Finanzierungsmöglichkeiten für den Unternehmenssektor und insbesondere für KMU durch eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung ihres Zugangs zu den Kapitalmärkten und Exportkreditversicherungen fördern; d) die staatseigene CGD-Gruppe weiter verschlanken; e) den Prozess der Sanierung der von der BPN auf die drei staatseigenen Zweckgesellschaften übertragenen Aktiva optimieren, indem die Verwaltung dieser Aktiva an einen professionellen Dritten ausgelagert wird mit dem Mandat, die Aktiva im Laufe der Zeit schrittweise zu sanieren; die mit der Kreditverwaltung betraute Stelle im Wege eines auf konkurrierenden Geboten basierenden Verfahrens auswählen und im Mandat angemessene Anreize vorsehen, um die Rückflüsse zu maximieren und die Betriebskosten zu minimieren; eine zeitige Veräußerung der Tochterunternehmen und Vermögenswerte der beiden anderen staatseigenen Zweckgesellschaften sicherstellen; f) ausgehend von den vorgelegten vorläufigen Vorschlägen zur Förderung einer Diversifizierung der Finanzierungsmöglichkeiten für den Unternehmenssektor Lösungen entwickeln und umsetzen, die für den Unternehmenssektor Finanzierungsalternativen zum herkömmlichen Bankdarlehen bieten; die Effektivität staatlich finanzierter Exportkreditversicherungsprogramme bewerten, um angemessene Maßnahmen zur Exportförderung zu ergreifen, welche mit dem Unionsrecht vereinbar sind; g) in zwei Schritten die anfängliche und die periodische Finanzierung des Abwicklungsfonds sicherstellen, erstens durch Verabschiedung eines Gesetzesdekrets über die Beiträge der Banken zum Abwicklungsfonds und zweitens durch Erlass eines Aufsichtsentscheids über die periodischen Beiträge der einzelnen Banken; die Aufsichtsentscheide über die Sanierungspläne erlassen; der Umsetzung der Sanierungs- und Abwicklungspläne der Banken mit systemischer Bedeutung Priorität einräumen; h) den Rahmen für die außergerichtliche Restrukturierung von Schulden privater Haushalte durch Finanzinstitute verwirklichen, die Anwendung für die Restrukturierung von Schulden von Unternehmen reibungsloser gestalten und einen Aktionsplan zur Information der Öffentlichkeit über die Restrukturierungsinstrumente umsetzen; i) dem Parlament Änderungen des Rechtsrahmens für den Zugang zu öffentlichen Mitteln vorlegen, um es dem Staat — unter strengen Auflagen und im Einklang mit den Vorschriften über staatliche Beihilfen — zu ermöglichen, die Kontrolle über ein Institut auszuüben und vorgeschriebene Rekapitalisierungen vorzunehmen.“
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Portugiesische Republik gerichtet.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions