2013/95/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 19. Februar 2013 zur Genehmigung der von Deutschland gemäß der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gemeldeten Beschränkungen der Zulassungen von difenacoumhaltigen Biozid-Produkten (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 772)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Deutschland wird gestattet, die erteilten Zulassungen für die im Anhang dieses Beschlusses genannten Produkte gemäß Artikel 4 der Richtlinie 98/8/EG auf die Anwendung durch ausgebildete oder lizenzierte gewerbliche Verwender zu beschränken.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions