2013/108/EU: Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung
Text
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Article 1
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012 werden aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen in Höhe von 670192359 EUR bereitgestellt.
Article 2
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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