2013/207/EU: Beschluss des Rates vom 22. April 2013 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten
Text
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Article 1
Der im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretende Standpunkt der Europäischen Union zur vorgeschlagenen Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten beruht auf dem diesem Beschluss beigefügten Entwurf eines Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 1
Artikel 5 Absätze 5 und 12 des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen werden wie folgt geändert: Die Worte „das Haushaltsjahr 2012“ werden durch die Worte „die Haushaltsjahre 2012 und 2013“ ersetzt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach Eingang der letzten Mitteilung gemäß Artikel 103 Absatz 1 des EWR-Abkommens in Kraft . Er gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2013.
Article 3
Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht.
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