2013/221/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 16. Mai 2013 zur Festsetzung der finanziellen Beteiligung der Union an den im Zusammenhang mit den Notimpfungsplänen gegen die Blauzungenkrankheit in Belgien 2007 und 2008 entstandenen Kosten (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 2799)
Text
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Article 1
Die finanzielle Beteiligung der Union an den im Rahmen der Tilgung der Blauzungenkrankheit in Belgien 2007 und 2008 entstandenen Kosten wird auf 7881826,95 EUR festgesetzt. Dieser Beschluss stellt einen Finanzierungsbeschluss im Sinne des Artikels 84 der Haushaltsordnung dar.
Article 2
Angesichts des Gesamtbetrags der Beteiligung der Union von 7881826,95 EUR bleibt ein Restbetrag von 3606,95 EUR auszuzahlen.
Article 3
Dieser Beschluss ist an das Königreich Belgien gerichtet.
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