2013/304/EU: Beschluss des Rates vom 10. Juni 2013 zur Ermächtigung der Europäischen Kommission, im Namen der EU an den Verhandlungen über ein internationales Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung der Manipulation von Sportergebnissen mit Ausnahme der die Zusammenarbeit in Strafsachen und die polizeiliche Zusammenarbeit betreffenden Angelegenheiten teilzunehmen
Text
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Article 1
Die Kommission wird ermächtigt, gemäß den im Anhang zu diesem Beschluss enthaltenen Verhandlungsrichtlinien im Namen der Europäischen Union in den in die Zuständigkeit der Union fallenden Angelegenheiten über ein internationales Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung der Manipulation von Sportergebnissen mit Ausnahme der die Zusammenarbeit in Strafsachen und die polizeiliche Zusammenarbeit betreffenden Angelegenheiten zu verhandeln.
Article 2
Die Verhandlungsrichtlinien sind im Anhang dargelegt.
Article 3
Gemäß Artikel 1 werden die Verhandlungen im Benehmen mit der Gruppe „Sport“ des Rates geführt, die gegebenenfalls durch Experten anderer Gruppen des Rates verstärkt wird.
Article 4
Dieser Beschluss ist an die Kommission gerichtet.
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