2013/323/EU: Durchführungsbeschluss des Rates vom 21. Juni 2013 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal
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Article 1
"(1 Die Europäische Union gewährt Portugal ein Darlehen über maximal 26 Mrd. EUR mit einer durchschnittlichen Laufzeit von höchstens 19,5 Jahren. Die Laufzeit einzelner Tranchen der Darlehensfazilität kann bis zu 30 Jahre betragen."
"(9 Auf Ersuchen Portugals kann die Kommission die Laufzeit eines Teilbetrags oder einer Tranche verlängern, sofern die in Absatz 1 genannte durchschnittliche Höchstlaufzeit eingehalten wird. Die Kommission kann ihre zu diesem Zweck aufgenommenen Mittel ganz oder teilweise refinanzieren. Im Voraus aufgenommene Beträge werden auf einem bei der EZB geführten Konto gehalten, das die Kommission für die Verwaltung des finanziellen Beistands eröffnet hat."
"(3 Das gesamtstaatliche Defizit geht 2011 nicht über 5,9 % des BIP, 2012 nicht über 5,0 % des BIP, 2013 nicht über 5,5 % des BIP und 2014 nicht über 4 % des BIP hinaus. Nicht in die Berechnung dieses Defizits einbezogen werden die Kosten, die dem Haushalt durch die Stützung von Banken im Rahmen der Strategie der Regierung für den Finanzsektor entstehen könnten. Die Haushaltskonsolidierung wird durch dauerhafte Maßnahmen hoher Qualität unter Minimierung der Auswirkungen auf schwache Bevölkerungsgruppen erreicht.
4 Portugal erlässt die in den Absätzen 5 bis 8 genannten Maßnahmen vor Ablauf des jeweils angegebenen Jahres, wobei die genauen Fristen für die Jahre 2011-2014 im Memorandum of Understanding niedergelegt sind. Portugal ist bereit, zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen zu ergreifen, um die Defizitziele im gesamten Programmzeitraum zu erreichen."
"(7 Portugal trifft in Übereinstimmung mit den Spezifikationen des Memorandum of Understanding im Laufe des Jahres 2013 folgende Maßnahmen: a) Das gesamtstaatliche Defizit geht 2013 nicht über 5,5 % des BIP hinaus. Die im Haushalt 2013, einschließlich des Ende Mai ins Parlament eingebrachten Nachtragshaushalts, vorgesehenen Konsolidierungsmaßnahmen werden während des gesamten Jahres umgesetzt. Die einnahmenwirksamen Maßnahmen umfassen eine Reform der Einkommensteuer, mit der die Steuerstruktur vereinfacht, die Steuerbemessungsgrundlage durch Abschaffung bestimmter Steuervergünstigungen verbreitert und der durchschnittliche Steuersatz unter gleichzeitiger Wahrung der Progressivität erhöht wird, eine Verbreiterung der Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage, eine Anhebung der Verbrauchsteuern und der wiederkehrenden Immobiliensteuern sowie eine außerordentliche Solidaritätsabgabe auf Renten. Zu den ausgabensenkenden Maßnahmen gehören eine Rationalisierung der öffentlichen Verwaltung sowie der Bereiche Bildung, Gesundheit und Sozialleistungen, eine Verringerung der Lohnsumme durch Absenkung des Personalstands sowohl bei unbefristeten als auch befristeten Arbeitsverhältnissen und Verringerung der Überstundenvergütungen, eine Kürzung der Betriebs- und Investitionsausgaben staatseigener Unternehmen, eine Neuaushandlung von Verträgen mit ÖPP und Kürzungen bei den Vorleistungen quer durch die Fachministerien. b) Einige der sich aus der Überprüfung der öffentlichen Ausgaben ergebenden Maßnahmen werden auf 2013 vorgezogen. Sie bestehen hauptsächlich in einem weiteren Beschäftigungsabbau im öffentlichen Dienst durch Umwandlung des Mobilitätsprogramms in ein Umschulungsprogramm, Angleichung der arbeitsrechtlichen Regelungen des öffentlichen Sektors an die Privatwirtschaft, insbesondere durch Erhöhung der Arbeitswoche im öffentlichen Sektor von 35 auf 40 Stunden, Anhebung der Arbeitnehmerbeiträge zu den besonderen Gesundheitsversicherungsregelungen des öffentlichen Sektors und Senkung der Lohnzusatzleistungen. Die Rationalisierungsanstrengungen quer durch die Fachministerien werden über die ursprünglichen Haushaltspläne hinaus intensiviert und die Sozialausgaben weiter gestrafft. Darüber hinaus werden die vorgenannten dauerhaften Maßnahmen durch befristete Maßnahmen ergänzt, die 2014 durch unbefristete Maßnahmen ersetzt werden, die in der Umschichtung von Kohäsionsfondsmitteln aus weniger ausgereiften in reifere Projekte und einer weiteren Kürzung der Investitionsausgaben (Polis-Programm) bestehen. c) Zusätzlich zu den im Nachtragshaushalt enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen werden alle anderen Gesetzesänderungen und -vorschläge, die zur Durchführung der durch die Überprüfung der öffentlichen Ausgaben bedingten Reformen erforderlich sind, noch vor der Mitte Juli 2013 beginnenden Sommerpause von der Regierung beschlossen bzw. ins Parlament eingebracht. d) Portugal setzt sein Privatisierungsprogramm weiter um. e) Portugal koordiniert den Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Ebenen des Staates, um die Einnahmenvorausschätzungen für die Haushalte 2014 der autonomen Regionen und Kommunen zu erleichtern. f) Portugal intensiviert die Inanspruchnahme gemeinsamer Dienste in der öffentlichen Verwaltung. g) Portugal reduziert die Zahl der lokalen Zweigstellen von Fachministerien (z. B. in den Ressorts Steuern, soziale Sicherheit, Justiz) durch Zusammenlegung in durch ihre Zusammenlegung in den "Lojas do Cidadão" (zentrale Anlaufstellen für Verwaltung und Dienstleistung) und Weiterentwicklung der elektronischen Verwaltungsdienste über die gesamte Laufzeit des Programms. h) Portugal setzt die Neuordnung und Rationalisierung des Krankenhausnetzes durch Spezialisierung, Konzentration und Verkleinerung von Krankenhausdienstensowie durch gemeinsame Verwaltung und gemeinsamen Betrieb von Krankenhäusern fort; die Umsetzung des Aktionsplans wird bis Ende 2013 abgeschlossen. i) Mit Unterstützung international anerkannter Experten führt Portugal nach Annahme der Änderung des neuen Gesetzes 6/2006 über städtische Miet- und Pachtverträge und des Gesetzesdekrets, das das Verwaltungsverfahren für Renovierungen vereinfacht, eine umfassende Überprüfung der Funktionsweise des Wohnungsmarkts durch. j) Portugal entwickelt ein landesweites Grundbuchsystem, um Kosten und Nutzen bei der Umsetzung der städtebaulichen Planung gerechter zu verteilen. k) Portugal setzt die in seinen Aktionsplänen genannten Maßnahmen zur qualitativen Verbesserung der Sekundarschulbildung sowie der beruflichen Aus- und Weiterbildung um; insbesondere wird die volle Einsatzfähigkeit des Managementinstruments zur Analyse, Überwachung und Bewertung der Ergebnisse und Auswirkungen von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen hergestellt und werden die Referenzberufsschulen errichtet. l) Portugal nimmt die noch ausstehenden sektorspezifischen Änderungen an, die erforderlich sind, damit die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt vollständig umgesetzt wird. m) Portugal ergreift gezielte Maßnahmen, um die Anzahl der in Verzug geratenen Durchsetzungsfälle stetig abzubauen und damit den Verfahrensrückstand der Gerichte aufzuholen. n) Die Regierung bringt das Rahmengesetz über die wichtigsten nationalen Regulierungsbehörden, das deren uneingeschränkte Unabhängigkeit sowie finanzielle, administrative und operative Eigenständigkeit gewährleistet, ins Parlament ein. o) Portugal verbessert die Rahmenbedingungen für Unternehmen durch Vollendung ausstehender Reformen zum Bürokratieabbau (voll funktionsfähiger einheitlicher Ansprechpartner gemäß der Richtlinie 2006/123/EG, und genehmigungsfreie Projekte) und durch weitere Vereinfachung der geltenden Lizenz- und Genehmigungsverfahren, Regulierung und sonstigen Bürokratielasten für die Wirtschaft, die die Entwicklung wirtschaftlicher Tätigkeiten in entscheidendem Maße hemmen. p) Portugal vollendet die Reform des Verwaltungssystems für die Häfen, einschließlich der Überarbeitung der Konzessionen für den Betrieb von Häfen. q) Portugal führt die Maßnahmen zur Verbesserung der Funktionsweise des Verkehrssystems durch. r) Portugal führt die Maßnahmen zum Abbau des tarifären Defizits im Energiebereich durch und setzt das dritte EU-Energiepaket vollständig um. s) Portugal stellt sicher, dass der neue rechtliche und institutionelle Rahmen für ÖPP angewandt wird und dass ÖPP-Verträge für den Straßenbau weiterhin in Einklang mit dem von der Regierung vorgelegten Strategieplan und mit der Überarbeitung des regulatorischen Rahmens neuverhandelt werden, um insbesondere 2013 erhebliche Fiskalgewinne zu erzielen. t) Portugal konzentriert sich weiterhin auf Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung und zur Stärkung der Gesetzestreue der Steuerpflichtigen. u) Portugal passt die Abfindungsregelungen entsprechend den Vorgaben des Memorandum of Understanding an. v) Zur Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte fördert Portugal eine Lohnentwicklung, die den Zielen Beschäftigungsförderung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen entspricht. Eine Anhebung der Mindestlöhne findet im Programmzeitraum nur statt, wenn sie durch Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklungen gerechtfertigt ist. w) Portugal verbessert die Wirksamkeit seiner aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen weiter und stützt sich hierbei auf die Ergebnisse des Bewertungsberichts und den Aktionsplan zur Verbesserung der Funktionsweise der staatlichen Arbeitsvermittlung.
8 Das gesamtstaatliche Defizit geht 2014 nicht über 4,0 % des BIP hinaus. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt Portugal die ausgabensenkenden Maßnahmen um, die im Rahmen der Überprüfung der öffentlichen Ausgaben ausgearbeitet wurden. In der Summe belaufen sich diese Maßnahmen im Jahr 2014 auf 2 % des BIP und umfassen die Verringerung der Lohnsumme mit dem Ziel, den Personalstand im öffentlichen Sektor unter Erhöhung des Anteils der Höherqualifizierten zu senken, die weitere Annäherung der Arbeitsbedingungen des öffentlichen Sektors an die Privatwirtschaft, d. h. Erhöhung der Wochenarbeitszeit, Einführung eines Stundenkontos und Verringerung der Urlaubsansprüche, die Umsetzung einer freiwilligen Ausscheideregelung, die Einführung einer einheitlichen Tarifordnung für Löhne und Zulagen, einen Abbau der gegenwärtigen Unterschiede zwischen den für die Beamtenpensionen geltenden Regelung (CGA) und dem allgemeinen Rentensystem, eine Anhebung des gesetzlichen Rentenalters und, sofern unbedingt erforderlich, eine progressiv gestaltete Nachhaltigkeitsabgabe auf die Renten. Außerdem wird quer durch die Fachministerien noch mehr bei Vorleistungen und Ausgabenprogrammen eingespart. Einige Maßnahmen können ganz oder teilweise durch Maßnahmen gleichen Umfangs und gleicher Qualität ersetzt werden.
9 Um das Vertrauen in den Finanzsektor wiederherzustellen, bemüht sich Portugal, im Bankensektor eine adäquate Eigenkapitalausstattung aufrechtzuerhalten und einen geordneten Verschuldungsabbau sicherzustellen, wobei die im Memorandum of Understanding niedergelegten Fristen eingehalten werden. Zur Wahrung der Finanzstabilität setzt Portugal hierbei die mit der Kommission, der EZB und dem IWF abgestimmte Strategie für den portugiesischen Bankensektor um. Insbesondere wird Portugal a) die Banken zu einer nachhaltigen Aufstockung ihrer Sicherheitspuffer anhalten; b) einen ausgewogenen und geordneten Verschuldungsabbau des Bankensektors sicherstellen, der nach wie vor entscheidend ist, um Finanzierungsungleichgewichte dauerhaft zu beseitigen und die Abhängigkeit von der Finanzierung durch das Eurosystem auf mittlere Sicht zu verringern. Die Finanzierungs- und Kapitalpläne der Banken werden vierteljährlich überprüft; c) die Diversifizierung der Finanzierungsmöglichkeiten für den Unternehmenssektor und insbesondere für KMU durch eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung ihres Zugangs zu den Kapitalmärkten und Exportkreditversicherungen fördern; d) die staatseigene CGD-Gruppe weiter verschlanken; e) den Prozess der Sanierung der von der BPN auf die drei staatseigenen Zweckgesellschaften übertragenen Aktiva optimieren, indem die Verwaltung dieser Aktiva einem professionellen Dritten mit dem Mandat übertragen wird, die Aktiva im Laufe der Zeit schrittweise zu sanieren; Auswahl die mit der Kreditverwaltung betraute Stelle im Wege des laufenden auf konkurrierenden Geboten basierenden Verfahrens und Mandat mit angemessenen Anreize, um die Rückflüsse zu maximieren und die Betriebskosten zu minimieren; Sicherstellung einer zeitigen Veräußerung der Tochterunternehmen und Vermögenswerte der beiden anderen staatseigenen Zweckgesellschaften; f) ausgehend von den vorgelegten vorläufigen Vorschlägen zur Förderung einer Diversifizierung der Finanzierungsmöglichkeiten für den Unternehmenssektor Lösungen entwickeln und umsetzen, die für den Unternehmenssektor Finanzierungsalternativen zum herkömmlichen Bankdarlehen bieten; Bewertung die Effektivität staatlich finanzierter Exportkreditversicherungsprogramme, um unionsrechtskonforme angemessene Maßnahmen zur Exportförderung zu ergreifen; g) die Sanierungspläne der Banken analysieren, dem System Leitlinien für Sanierungspläne geben und auf der Grundlage der von den Banken übermittelten Meldungen Abwicklungspläne ausarbeiten; sicherstellen, dass die anfängliche und die jährliche Finanzierung des Abwicklungsfonds geregelt wird; die Sanierungs- und Abwicklungspläne von Banken mit systemischer Bedeutung werden vorrangig umgesetzt; h) den Rahmen für die außergerichtliche Restrukturierung von Schulden privater Haushalte durch Finanzinstitute umsetzen, die Anwendung für die Restrukturierung von Schulden von Unternehmen reibungsloser gestalten und einen Aktionsplan zur Information der Öffentlichkeit über die Restrukturierungsinstrumente umsetzen; i) vierteljährliche Berichte über die Umsetzung der neuen Umstrukturierungsinstrumente erstellen und eine Erhebung bei den von Insolvenzen betroffenen Parteien durchführen, um zu ermitteln, ob die bestehenden Umschuldungsinstrumente angemessen sind oder ob etwaige Lücken oder Engpässe bestehen, Alternativen prüfen, wie mehr Unternehmen nach dem PER (dem besonderen Sanierungsverfahren für Unternehmen in schwerer finanzieller Notlage) und dem SIREVE (System für die außergerichtliche Sanierung von Unternehmen in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage oder drohenden oder eingetretenen Insolvenz) erfolgreich saniert werden können; j) die Möglichkeiten prüfen, die Performanz und Governance bestehender staatlich geförderter Kreditlinien zu verbessern, und ein vierteljährliches Überwachungs- und Meldeverfahren für die Vergabe von staatlich geförderten Kreditlinien einrichten, um den Finanzierungszugang von KMU zu verbessern; eine externe Prüfung des staatlichen Bürgschaftssystems durchführen.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Portugiesische Republik gerichtet.
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