2013/434/EU: Beschluss des Rates vom 15. Juli 2013 zur Ermächtigung bestimmter Mitgliedstaaten, das Protokoll zur Änderung des Wiener Übereinkommens vom 21. Mai 1963 über die zivilrechtliche Haftung für nukleare Schäden im Interesse der Europäischen Union zu ratifizieren oder ihm beizutreten und eine Erklärung über die Anwendung der einschlägigen internen Vorschriften des Unionsrechts abzugeben
Text
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Article 1
Der Rat ermächtigt Bulgarien, die Tschechische Republik, Estland, Litauen, Ungarn, Polen und die Slowakei, im Interesse der Union das Protokoll vom 12. September 1997 zur Änderung des Wiener Übereinkommens vom 21. Mai 1963 über die zivilrechtliche Haftung für nukleare Schäden zu ratifizieren oder ihm beizutreten. Der Wortlaut des Protokolls von 1997 ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Rat ermächtigt Bulgarien, die Tschechische Republik, Estland, Litauen, Ungarn, Polen und die Slowakei, die folgende Erklärung abzugeben: „Urteile zu Sachverhalten, die unter das Protokoll vom 12. September 1997 zur Änderung des Wiener Übereinkommens vom 21. Mai 1963 über die zivilrechtliche Haftung für nukleare Schäden fallen, werden, wenn sie von einem Gericht eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, der dem genannten Protokoll angehört, erlassen wurden, in [Name des Mitgliedstaats, der die Erklärung abgibt] gemäß den entsprechenden einschlägigen Vorschriften der Europäischen Union anerkannt und sind dort vollstreckbar.“
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Article 4
Dieser Beschluss ist gemäß den Verträgen an die Republik Bulgarien, die Tschechische Republik, die Republik Estland, die Republik Litauen, Ungarn, die Republik Polen und die Slowakische Republik gerichtet.
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